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Erhard Renz

Bürger Energie Aschaffenburg nimmt PV Anlage in Betrieb

Dienstag, den 12. April 2011 von Erhard Renz

Die Anlage ging bereits in 2010 an Betrieb aber die offizielle Feier fand erst jetzt statt. Die Bürger Energie Aschaffenburg Genossenschaft (BEA) finanzierte die Photovoltaikanlage. Rund 1,6 Millionen Euro mussten die Genossen aufbringen um die 510 kWp Photovoltaikanlage auf das Dach der Spedition Schuck in Stockstadt zu bringen. Klar dass alle Beteiligte bei der Inbetriebnahme zufrieden waren:

Film:

Wir haben auf den zwei Dachflächen insgesamt 27 WR von REFU verbaut. Die 510,4 kWp Photovoltaikmodule setzen sich aus 2.320 LG Modulen zu je 220 Watt zusammen. An CO2 Einsparung kommen jährlich ca. 300 Tonnen zusammen. Die ca.
450.000 – 500.000 kWh Stromerzeugung im Jahr reichen aus um ca. 130 – 140 Haushalte mit Strom zu versorgen. Also alles in allem eine runde Sache.

Das Dach produziert umweltfreundlichen Strom,
die Spedition Schuck kann sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren,
in Stockstadt wird vor Ort umweltfreundlicher Strom erzeugt und verbraucht,
die Genossenschaft erhält die Einnahmen,
die Bürger vor Ort partizipieren von diesem Zugewinn und Ralos hat mal wieder zwei tolle Photovoltaikanlage auf zwei Dächer aufgebracht

Erhard Renz

Kürzung der Einspeisevergütung – Chance für Schnellentschlossene

Mittwoch, den 23. Februar 2011 von Erhard Renz

Wie die Bundesregierung vor einigen Wochen bekannt gab, wird die Einspeisevergütung für Solarstrom schon zum 1. Juli 2011 gekürzt und nicht wie geplant erst zum 1. Januar 2012. In welchen Umfang gekürzt wird, hängt davon ab wie viel Anlagenleistung 2011 in Deutschland ans Netz gehen. Es wird erfasst, wie viele Anlagen zwischen März und Mai 2011 gebaut werden, dann wird für eine Ganzjahresprognose hochgerechnet. Bis zu einem erwarteten Zubau von 3,5 GWp greift die vorgezogene flexible Kürzung jedoch nicht und tritt erst zum 1. Januar 2012 in Kraft.

Liegt die Zubau-Prognose für 2011 über 3,5GWp beträgt die Kürzung ab dem 1. Juli 2011 3%, übersteigt der Zubau 4,5 GWp wären es 6%. Bei mehr als 5,5 GWp Zubau für 2011 sinkt die Einspeisevergütung um 9%, ab 6,5 GWp um 12% und ab 7,5 GWp neuinstallierter Anlagenleistung um 15%.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2012 wurde eine Senkung der Einspeisevergütung um zusätzliche 9% vereinbart. Sollte sich jedoch die vom Zeitraum März bis Mai ausgehende Prognose als nicht korrekt erweisen, werden die 9% zum Jahresanfang 2012 nach unten oder oben angepasst.

Wer von der höheren Einspeisevergütung profitieren möchte. Der muss die Anlage noch vor dem 1. Juli 2011 in Betrieb nehmen um mit der Vergütung vor dem Stichtag zu liegen.

Die garantierte Einspeisevergütung ist dann ab 1. Januar 2012 für 20 Jahre festgeschrieben. Der Betreiber profitiert aber doppelt von einer frühen Inbetriebnahme. Erstens erhält er eine höhere Vergütung. Zweitens wird die Betriebszeit in 2011 nicht auf die 20 Jahre angerechnet – man erhält also fast 21 Jahre garantierte Vergütung.

Um die Anlage noch vor dem 1. Juli 2011 ans Netz zu bringen, sollte man rechtzeitig mit der Planung beginnen. Dann bleibt auch genug Zeit für die Montage und Anschlusslegung sowie dem Papierkram wie Finanzierung, Steuer und Versicherung.

Besonders attraktiv kann die Nutzung von Solaranlagen für den Eigenverbrauch sein. Dabei spart man Kosten für herkömmlichen Strom (den man bisher gekauft hat) und profitiert unter Umständen zusätzlich durch die Netzeinspeisung der überschüssigen Energie.

Also nix wie ran und schnell bei uns gemeldet am besten Online.

Erhard Renz

Solarstrom Ertrag November 2010

Mittwoch, den 8. Dezember 2010 von Erhard Renz

Oh je, erneut ein mieses Ergebnis im November. Mit 21 Kilowattstunden (kWh) Stromertrag je installiertem Kilowatt peak (kWp) war dieser November erneut der niedrigste November Ertrag in der 10 jährigen Geschichte meiner Anlage. Im letzten Jahr hatten wir schon wenig (24 kWh) aber die kläglichen 21 Kilowattstunden imVergleich zum Spitzenwert im “Sonnenjahr” 2003 mit 40 kWh sind schon enttäuschend wenig.

Damit liege ich mit 895,8 kWh je installiertem kWp in 2010 immer noch unter dem “magischen” 900 kWh Ertragsziel. Da im Dezember aber auch noch mit ca. 20 kWh (trotz Schnee) zu rechnen ist wird diese Grenze sicherlich noch übertroffen. Damit endet das neunte volle Jahr meiner Photovoltaikanlage.

Bereits fünf Monate in 2010 fallen durch die niedrigsten Ergebnisse seit Inbetriebnahme auf. Solch eine Häufung von schlechten Monatserträgen hatte ich noch nie. In 2008 und 2009 waren es je zwei Monatsergebnisse mit Negativrekord. Aber 2010 ist schon der Hammer. Wenn ich solche Erträge sehe dann kommt im Kopf gleich die Frage hoch, hat das was mit Degradation zu tun? Eine permanente Verringerung der Erträge?

Bisher habe ich dies Mindererträge noch nicht erlebt aber mit den 5 schlechten Monatsergebnissen bin ich mal wieder aufgeschreckt. Ich werde die Erträge weiterhin verfolgen und hoffe, dass 2011 ein neues 2003 wird. :-)

Erhard Renz

Querdenker Photon

Mittwoch, den 23. Juni 2010 von Erhard Renz

Ich bin es ja gewohnt, dass die Photon anders denkt wie ich. Wenn die Bundesregierung 16% Einspeisereduzierung will meint Photon 20% wären besser. Wenn die Bundesregierung den Eigenverbrauch fördern will meint Photon Eigenverbrauch schadet. Photon denkt immer wieder anders. Sie sind halt Querdenker. Oft ist es auch gut so, dass man auch mal anders denkt wie der Mainstream. Es gibt aber auch Momente da vergallopiert man sich und so ist es der Photon bei Ihrem Titelbild Juni 2010 ergangen. Schauen wir uns mal das Titelphoto an:

Photon Titelbild 2010 06

Da steht ein Installateur auf dem Dach mit einer “neuen” Photovoltaikanlage und anscheinend hat er keinen Wechselrichter zur Inbetriebnahme. Deshalb schließt er ein Glühlampe an und beweist damit. Die Solaranlage produziert Strom. Warum aber hält der gute Mann eine Tageszeitung in der Hand. Ausgerechnet auch noch die Tageszeitung die in hoher Auflage die tollsten Dinge veröffentlicht. Anscheinend will er damit das Datum dokumentieren!

Photon scheint sich zuviele Entführungsfilme anzuschauen denn dort wird diese Praxis auch immer wieder angewendet. Um zu beweisen, dass ein Foto in letzter Zeit aufgenommen wurde wird eine aktuelle Tageszeitung in die Kamera gehalten.

Nun liebe Photon beim Anschluß einer Photovoltaikanlage geht es aber darum nachzuweisen, dass die Anlage bereits vor dem 1.7.2010 Strom produziert. Der Monteur könnte aber ohne weiteres am 5.7.2010 eine Tageszeitung vom 15.6.2010 in die Kamera halten und damit dokumentieren die Anlage ist schon lange am Netz.

Man sieht also der Tageszeitungstrick funktioniert bei der Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen nicht. Aber ein schönes Titelfoto ist es allemal. Nur ein bißschen reißerisch. Photon eben. Fast wie die Tageszeitung die der Monteur in der Hand hält.

Erhard Renz

Vergütung bei zwei PV-Anlagen auf dem gleichen Grundstück

Dienstag, den 8. Juni 2010 von Erhard Renz

Inzwischen kommt es immer häufiger vor, dass Kunden eine zweite Photovoltaikanlage auf ihrem Grundstück wünschen. Dabei stellt sich die Frage der EEG-Vergütung für die beiden Anlagen. Die Vergütung der beiden Anlagen auf dem gleichen Grundstück beeinflußen sich nicht wenn die technische Betriebsbereitschaft (Inbetriebnahmedatum) beider Anlagen mehr als 12 Monate auseinander liegt. Dann werden beide Anlagen als eigenständige Anlagen vergütet und es wird keine Kumulierung der Leistung und eine evtl. Reduzierung der Einspeisevergütung (z.B. größer als 30 kWp) vorgenommen.

Wird allerdings für die zweite Anlage innerhalb der 12 Monats Frist die techn. Betriebsbereitschaft vorgenommen dann wird bei der Vergütung der zweiten Anlage die Leistung der ersten mit herangezogen.

In einem Beispiel möchte ich dies verdeutlichen. Wenn am 15.10.2009 die erste Photovoltaikanlage mit 17 kWp in Betrieb genommen wurde. Die zweite Photovoltaikanlage bereits am 23.2.2010 mit 20 kWp Leistung auf dem gleichen Grundstück ans Netz angeschlossen wird (technische Betriebsbereitschaft) dann wird laut EEG für die Anlage aus dem Jahr 2009 weiterhin die Vergütung in Höhe von 43,01 Cent gezahlt. Dies entspricht der kleinsten Vergütungsklasse bis 30 kWp im Jahr 2009.

Für die zweite Anlage (20 kWp Leistung) berechnet sich die Vergütung folgendermassen:
für 13 kWp werden laut EEG 39,14 Cent (Vergütung bis 30 kWp im Jahr 2010) und für die restlichen 7 kWp die 37,23 Cent (Vergütung für Anlagen größer 30 kWp bis 100 kWp im Jahr 2010) gezahlt.
Der Netzbetreiber errechnet daraus einen neuen Durchschnittwert je installiertem kWp indem er die 13 kWp mit den 39,14 Cent multipliziert = 508,82 Cent und die 7 kWp mit den 37,23 Cent multipliziert = 260,61 Cent.

Wenn man die 508,82 Cent und die 260,61 Cent addiert = 769,43 Cent und dann durch 20 kWp dividiert erhält man den Vergütungssatz für die zweite Photovoltaikanlage nämlich 38,47 Cent.

Der Vergütungssatz der zweiten Anlage wird also durch die erste Anlage auf dem gleichen Grundstück reduziert. Wer dies umgehen will muß ein Jahr und ein Tag warten bevor er die zweite Anlage auf dem gleichen Grundstück in Betrieb nimmt.

Ich hoffe die Beschreibung ist verständlich?

Im Rechtsanwaltsdeutsch würde sich das so lesen!

Gemäß § 19 Abs. 1 EEG werden die 17 KWp Anlage und die zu errichtende 20 kWp Anlage als eine Anlage zusammengefasst, wenn beide auf demselben Grundstück errichtet wurden, beide Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen, der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen des EEG in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und sie innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden sind.

Die Zusammenfassung zu einer Anlage erlangt allerdings lediglich Bedeutung im Hinblick auf § 33 EEG, wonach bei Aufdachanlagen eine abgestufte Vergütung, je nach Größenordnung zu erfolgen hat.

Für die Vergütung allein maßgeblich ist, wann die jeweilige technische Betriebsbereitschaft hergestellt ist.

Für die 17 kWp Anlage gilt demnach die Einspeisevergütung aus 2009, für die 20 kWp Anlage die Einspeisevergütung, die am Tag des Herstellens der technischen Betriebsbereitschaft gültig ist.

Erhard Renz

Offener Brief wegen EEG Novellierung

Dienstag, den 27. Oktober 2009 von Erhard Renz

Heute habe ich per Mail an die Teilnehmer der Wirtschafts und Umwelt Koalitionsverhandlungen den nachfolgenden Vorschlag versendet:

Offener Brief!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verfolge Ihre Diskussionen bezüglich der Veränderungen des Einspeisegesetzes genauestens. Ich bin in der Fa. Ralos (Photovoltaik Betrieb www.ralos.de) für Öffentlichkeitsarbeit zuständig und möchte Ihnen eine Bitte mit auf den Weg geben.

Die Photovoltaikbranche erlebt seit Jahren immer zum Jahresende einen Boom an Aufträgen. In den ersten Jahren wurde dies noch erfreut zur Kenntnis genommen.
Inzwischen stellt sich die Frage ob wir mit dem Degressionsdatum zum 31.12. richtig liegen.

Eine Photovoltaikanlage wird nicht an der Haustür verkauft sondern nach der Kontaktaufnahme mit dem Interessenten wird ein vor Ort Termin vereinbart. Danach wird das Dach vermessen und ein Angebot unterbreitet. Oft holen sich die Interessenten mehrere Angebote ein und vergleichen diese. Es müssen Finanzierungsfragen und Steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Auch in dieser Phase des Entscheidungsprozesses wird der Interessent von der Photovoltaik Firma betreut.
Oft erfolgt die Auftragsvergabe erst Monate nach der ersten Kontaktaufnahme. Kurz vor der nächsten Degression wird natürlich der „Druck“ auf die Interessenten immer größer und es kommt vermehrt (zum Glück!) zu Aufträgen.

Da die Degression derzeit zum 1.1. eines Jahres erfolgt, sind die Photovoltaikfirmen am Ende des Jahres früh ausgebucht. Es können einfach nicht mehr Aufträge angenommen werden. Denn die Montagekapazität durch Fachpersonal ist der begrenzende Faktor.

Ebenfalls zum Jahresende häufen sich die Aufträge von Kunden die aus „steuerlicher Sicht“ unbedingt noch im ablaufenden Geschäftsjahr eine Photovoltaik Investition tätigen wollen (müssen!).

Dazu kommen die „normalen“ Kunden die den Prozess (Erstkontakt, Angebot, Auftrag und Montage) gleichmäßig abhandeln und dadurch unsere Auslastung gewährleisten.

Nach der Degression im Januar bis März konnten wir bisher eine Art „Entmutigung“ bei unseren Interessenten „etwas verpasst zu haben“ registrieren. Erst im April finden sich wieder Nennenswert neue Interessenten die sich eine Photovoltaikanlage wünschen und nicht der alten (höheren) Einspeisevergütung nachtrauern.

Der Auftrags Druck am Jahresende und der entspannte Markt am Jahresanfang wirkt sich natürlich auch auf die Abnahmemengen der Photovoltaik Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter, Kabel und Montagmaterial) aus. Eine vernünftige Planung kann meines Erachtens kein Montagebetrieb durchführen. Da die Zulieferindustrie (Module und Wechselrichter) ebenfalls nicht „auf Lager“ produzieren kann entstehen Unwägbarkeiten auf allen Ebenen des Lieferungsprozesses. Dies dürfte nach meiner Einschätzung auch zu höheren Preisen führen.

Es kommt allerdings noch ein weiteres Problem hinzu. Durch die Auftragsannahme sind wir verpflichtet die Photovoltaikanlage auch noch im ablaufenden Jahr fertig zu montieren. Sie können sich sicherlich vorstellen, daß bei einer unvorhergesehenen Schlechtwetterperiode die komplette Existenz eines Montagebetriebes auf der Kippe stehen kann. Immer dann wenn wir zu viele Aufträge angenommen haben. Der Kunde wird schließlich auf seine Auftragbestätigung pochen und notfalls die durch verspätete Montage entgangene erhöhte Vergütung einklagen.

Allerdings wird die Schlechtwetterperiode ja nicht zentral „von oben“ verordnet sondern der Montageverantwortliche Monteur entscheidet vor Ort. Nach einer Anfahrt (Straßenglätte) von einer Stunde stellt er fest, das Dach ist wegen Nachtfrost noch nicht begehbar. Vielleicht „wenn das Wetter besser wird“ in eins zwei Stunden kann das Dach betreten werden.
Der Kunde vor Ort möchte natürlich seine Anlage schnellstmöglich auf dem Dach sehen. Deshalb gerät der verantwortliche Monteur in eine Zwickmühle. Auf der einen Seite die Gesundheit und Sicherheit des Montagetrupps auf der anderen Seite der Kunde und die Auftragsabteilung die erwartet, daß die Anlage heute gebaut wird. Denn morgen wartet schon der nächste Kunde.

Durch die Winterzeit steht dem Montagetrupp auch nur wenig Zeit zur Verfügung. Teilweise können max. 6 Stunden an einem Tag montiert werden. Die Kälte und die wärmende Kleidung stören natürlich den Monteur an einer qualitätsmäßig hochwertigen Ausführung. Zwangsläufig mehren sich die Fälle bei denen die Monteure einen Tag länger wie geplant benötigen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch Anfahrt und Umplanung der nachfolgenden Projekte.

Bei den Energieversorgern entstehen am Jahresende ebenfalls Engpässe durch die vielen Netzanfragen und der hohen Zahl von Inbetriebnahmen von Photovoltaikanlagen. Genau in einer Zeit in der viele Mitarbeiter gerne Weihnachten feiern und einen Winterurlaub buchen würden.

Ich möchte Sie deshalb bitten die Degression bei Photovoltaikanlagen auf den 30.6. zu verlegen.

Aus unserer Sicht würde dies zur gleichmäßigen Auslastung und damit Kostenreduzierung in der gesamten Photovoltaikbranche führen.

Am Jahresende wären die Montagebetriebe durch die „normalen Kunden“ und die Aufträge der steuerlich geprägten Kunden immer noch ausgelastet. In den Monaten April, Mai und Juni gäbe es den Degressions Aufschwung durch die „drohende Degression“ am 30.6. des Jahres.

Der sommerliche Aufschwung kann von den Monteuren viel besser und vor allem sicherer abgearbeitet werden. Die Anfahrtszeiten sind sicherer zu kalkulieren, die Arbeitskleidung der Monteure ist effektiver und bei Bedarf kann dank der Helligkeit auf der Baustelle eine Photovoltaikanlage ohne weiteres fertig installiert werden. Eine weitere Anfahrt entfällt und Gerüstkosten werden minimiert.

Die Auslastung der Zulieferer wäre gleichmäßiger über das Jahr verteilt.

Aber nochmals das wichtigste Argument:

Die Montage einer Photovoltaikanlage kann im Sommer sicherer durchgeführt werden wie im Winter bei Eis und Schnee und die Gesundheit unserer Monteure steht an erster Stelle.

Wir würden uns freuen wenn Sie diese Anregung aus der Praxis bei Ihren Überlegungen berücksichtigen.

Mit sonnigen Grüßen

Erhard Renz

Erhard Renz

Energiegenossenschaft Odenwald erhält zweite Ralos PV-Anlage

Mittwoch, den 7. Oktober 2009 von Erhard Renz

Das Wetter hat zwar nicht gepasst aber trotzdem freuten sich alle über die neue Photovoltaikanlage. In Rimhorn einem Ortsteil von Lützelbach konnten wir die neue 10,8 kWp Photovoltaikanlage offiziell in Betrieb nehmen.

Feuerwehrhaus mit Photovoltaikanlage

Nach der Besichtigung des Feuerwehrhauses gab es noch ein offizielles Inbetriebnahmefoto.

Inbetriebnahme der 10,8 kWp Anlage
Auf den Leitern von links: Uwe Olt (Bgm. Lützelbach) und Christian Breunig (Energiegenossenschaft Odenwald eG)
stehend von links: Erhard Renz (ralos), Edwin Wießmann (Ortsvorsteher Rimhorn) rechts Karl Heusel (Aufsichtsratsvorsitzender Energiegenossenschaft)

Wir haben auf dem Dach 54 Module der Firma Yokasol verbaut und wie unschwer auf dem Foto zu erkennen ist Wechselrichter von der Firma SMA verwendet.

Das war bereits die zweite Anlage die von Ralos für die Energiegenossenschaft in Betrieb genommen wurde. Vor sechs Wochen hatten wir bereits die 64 kWp Anlage auf den Bierhallen in Erbach gefeiert. Leider liegt das Feuerwehrhaus in Rimhorn etwas abseits und nicht so attraktiv wie die Bierhallen. Landschaftlich jedenfalls ist Rimhorn interessant und hätte eine größere Aufmerksamkeit verdient.

Von der Energiegenossenschaft sind in nächster Zeit noch drei weitere Projekte in der Planung. Hoffen wir alle, daß wir weiterhin gutes Wetter haben damit alle Anlagen noch rechtzeitig an das Netz angeschlossen werden können. Es zeigt sich, daß die Energiegenossenschaft bereits im ersten Jahr Ihrer Gründung ein voller Erfolg ist.

Erhard Renz

Einspeisevertrag mit Stromnetzbetreiber

Donnerstag, den 17. September 2009 von Erhard Renz

Eigentlich ist er ja nicht notwendig der Einspeisevertrag mit dem Stromnetzbetreiber. Aber irgendwie fühlt sich der Kunde wohler wenn er einen Vertrag mit “seinem” Strom Abnehmer in der Hand hält. Wer diesen Vertrag unterzeichnet sollte aber genau reinschauen denn oft genug stellt man sich mit Vertrag schlechter wie mit der gesetzlich geregelten Variante.

Aktuell haben wir gerade folgenden Fall erlebt. Nachdem wir dem Kunden die Anlage geliefert, montiert und an das Netz angeschlossen hatte rief er bei uns an. Unser Vertrieb hätte immer gesagt das EEG gilt für das Jahr in dem die Anlage angeschlossen wird und für 20 weitere Jahre. In seinem Vertrag mit dem Stromnetzbetreiber steht aber:

“Diese Vergütungen werden für neu in Betrieb genommene Anlagen jeweils für die Dauer von 20 Jahren ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres bezahlt”

Na dass ist aber nicht konform mit dem Gesetzestext!
Also haben wir beim Stromnetzbetreiber angerufen und mit ihm gesprochen. Es hörte sich so an als ob diese Verschlechterung der Konditionen für den Stromlieferant nicht so eng gesehen wird. Jedenfalls nach kurzer Erläuterung änderte der Stromnetzbetreiber den Vertrag auf folgenden Text ab:

“Diese Vergütungen werden für neu in Betrieb genommene Anlagen mit jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres bezahlt.”

Voller Erfolg also für unseren Kunden. Wir nehmen dem kleinen Stromnetzbetreiber ab, daß er den falschen Text nicht vorsätzlich im Vertrag hatte und hoffen natürlich, daß er allen die den alten Vertrag unterschrieben haben in zwanzig Jahren die gesetzlich garantierte Vergütung noch zahlt.
Hoffentlich hat er auch den Standardtext und nicht individuell nur für unseren Kunden diesen Text verwendet…

Es zeigt sich wieder einmal es lohnt sich Verträge in Ruhe komplett durchzulesen und bei offensichtlich falschen Inhalten auf die Richtigstellung zu pochen. Vielen Dank an unseren Kunden und den Stromnetzbetreiber für die freundliche Zusammenarbeit.

So macht es Spaß! Immer ein bißchen besser für eine bessere Zukunft. :-)

Norbert Spangler

Das nächste Bürgerkraftwerk mit Ralos

Montag, den 6. April 2009 von Norbert Spangler

Es geht weiter mit den Bürgerkraftwerken. Konnte ich im Dezember 2008 über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Nidderau berichten, so folgt nun das Projekt in Hainburg-Hainstadt.

Titelzeile

Es war kein Aprilscherz, der die Eigentümer der PV-Anlage am Mittwoch in die Königsberger Straße lockte. Denn zunächst war an den Gebäuden außer einem Gerüst nichts besonderes zu erkennen.

10 Bürger hatten sich an dem Projekt beteiligt. Dabei hatten zwei knapp die Hälfte der verfügbaren Anteile erworben, die anderen hatten sich mit Anteilen von 1 oder 2 kWp beteiligt.


Titelzeile

Volker Klös von der Sonneninitiative Marburg e.V. , der im Auftrag der Baugenossenschaft Hainburg für das Projekt zuständig war, führte die Anwesenden dann gleich in das Erdgeschoß des ersten Gebäudes. Dort sahen Sie sofort die dort hängenden drei Wechselrichter von Kaco. Der ebenfalls eingeladene Vertreter der örtlichen Feuerwehr zeigte dann naturgemäß sofort großes Interesse an den Möglichkeiten zur Trennung der Anlage vom Stromnetz.

Titelzeile

Für die Eigentümer stand natürlich im Vordergrund, ob und wie denn die Anlage schon läuft. Hier konnte Volker Klös nur Gutes berichten. Ein Blick auf den Zähler zeigte allen, dass über 500 Kilowattstunden bereits angefallen waren. Denn eine Woche vorher hatte das Team von Andreas Heger für einen erfolgreichen Start gesorgt. Zusammen mit dem Montageteam von Ralos haben sie innerhalb kürzester Zeit die Anlage aufgebaut. Es waren immerhin 100 Module von Solon mit insgesamt von 23 kWp und die 3 Wechselrichter von Kaco. Dass dafür nur knapp 3 Tage notwendig waren erstaunte sogar Volker Klös.

Dafür gabs dann auch großes Lob durch ihn. In seiner kurzen Rede anlässlich der Übergabe an die Eigentümer hat er dann auch deutlich herausgestellt, dass mittels derartiger Projekte jeder Bürger die Chance hat, seine “eigene Solaranlage” errichten zu können. Und dass man dabei auch mit kleinen Beteiligungen, wo die meisten “nur” 1 oder 2 kWp Anteile halten, ein großes Projekt realisieren kann, dafür ist die neue Anlage in Hainburg ein Paradebeispiel.

Titelzeile

Da kann nur beipflichten. Zu oft erlebe ich es im Gespräch mit Kunden, sei es auf einer Messe oder nach telefonischer Kontaktaufnahme, wie groß die Enttäuschung ist, wenn ich sagen muss, dass auf einem Dach eine PV-Anlage nicht sinnvoll ist. Ob das Dach zu klein, zu verschattet, verkehrt ausgerichtet usw. ist spielt dann letztlich keine Rolle. Da wird dann dankbar der Hinweis auf Bürgerkraftwerke aufgenommen. Dass mit der Sonneninitiative Marburg e.V. ein Partner gefunden wurde, der die nicht zu unterschätzende Organisation und Koordination für die beteiligten Bürger übernimmt, ist dann eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen derartiger Vorhaben. Werden dann noch die passende Objekte von ihren Eigentümern zur Verfügung gestellt, wie es hier durch die Baugenossenschaft Hainburg erfolgt ist, steht dem nächsten Bürgerkraftwerk mit Ralos nichts mehr im Wege.

Peter Csicso

Inbetriebnahme ohne Mitwirkung des Netzbetreibers

Donnerstag, den 18. Dezember 2008 von Peter Csicso

Das Jahr 2008 neigt sich dem Ende zu und wie in jedem Jahr rückt zum Jahreswechsel die Frage in den Mittelpunkt, ob und wie Solarstromanlagen noch im Jahr 2008 in Betrieb genommen werden können. Der Inbetriebnahmezeitpunkt ist bekanntlich entscheidend für die Festlegung des Vergütungssatzes bei der Einspeisevergütung. Mit der Inbetriebnahme erhalten die Solarmodule quasi einen lebenslangen „Stempel“ mit dem ihnen zugeteilten Vergütungssatz.

weiter…