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Erhard Renz

Einspeisereduzierung jetzt gehts los!

Donnerstag, den 25. Februar 2010 von Erhard Renz

Jetzt hab ich mal eine Woche “Frau Merkel” gemacht und mich in die ganzen Streitereien nicht eingemischt. Allerdings war ich die ganzen Tagen in Sachen Solar aktiv. Zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es noch Infos. Aber ob es die Hessische SPD Landesvertretung im Bundestag (Montag), oder die hess. Landtagsabgeordneten Tarek al Wazir (Grüne), Alexander Bauer und Peter Stephan beide CDU (Dienstag) oder die Landräte vom Neckar Odenwaldkreis und Main Tauber Kreis (Mittwoch) waren, keiner der Politiker konnte mir erklären warum bewußt die Einspeisereduzierung auf den 31.12. gelegt wird. Im Gegenteil sagt mir jeder, daß die Sommerdegression einleuchtend wär. Bisher haben aber meine ganzen Aktionen noch keine Resonanz bei den Regierungspolitikern gefunden. Obwohl ich alle Mitglieder des Umweltausschusses angeschrieben habe. Im persönlichen Gespräch konnte mir noch niemand den Sinn erklären warum durch politische Beschlüsse die Hochsaison der Photovoltaikanlagen in den Dezember gelegt wird.

Jeder weiß, die Hochsaison des Speiseeisverkäufers sind die Sommermonate. Dies ist der Natur geschuldet.
Dass wir bisher im Dezember immer am meisten Photovoltaik installiert haben liegt an dem EEG Gesetz und dem dazugehörenden Degressionstermin 31.12. Dies ist allein der Politik geschuldet und nur die Politik kann diesen Unsinn beenden.

Wer sich für eine qualitativ hochwertige, kostengünstige und sichere Photovoltaik Installation einsetzt kann den regelmäßigen Degressionszeitpunkt nicht auf den 31.12. festlegen. Wer dies trotzdem tut widerspricht dem Ansinnen eine kostengünstige Photovoltaik zu bekommen.

Der regelmäßige Degressionszeitpunkt muß im Sommer liegen. Oder noch besser er wird aufgeteilt und zwar in vier Raten. Wenn wir eine 10% Degression auf vier Termine verteilen haben wir jeweils eine Reduktion um 2,5% die sowohl dem Kunden als auch dem Installationsbetrieb keine Schweißperlen auf die Stirn treiben.

Vorteile der Sommer Degression

Wir hatten in 2009 eine monatliche Installationsmenge von 3 MW (Januar) bis 600 MW (Dezember). Betriebswirtschaftlich sinnvoll wäre eine gleichmäßige Menge von 250 MW. Dann wären die Monteure gleichmäßig rund ums Jahr beschäftigt und damit eine Kostenreduzierung. Wir hätten Monteure die hochwertige Photovoltaikmontagen installieren und keine “Saisonarbeiter” und damit eine Qualitätsverbesserung. Die regionalen Firmen könnten ihre Kunden bedienen ohne dass die “billig Wanderarbeiter” über die Region herfallen. Den Schwerpunkt der Degression zu verteilen oder in den Sommer zu legen bedeutet längere Arbeitszeiten je Arbeitstag sind möglich. Besonders wichtig wenn ein Montagetrupp eine Anfahrt von einer Stunde hat bedeutet eine Kostenreduzierung. Im Vergleich zum Winter können an einem Tag viel größere Anlagen installiert werden eine weitere Kostenreduktion. Der “Sommer Monteur” ist produktiver wie der “Wintermonteur” und damit Kostenreduktion.
Verstetigung der Nachfrage bedeutet auch eine bessere Auslastung der Modullieferfirmen und damit Kostenreduzierung! Wenn unsere deutschen Werke gleichmäßiger produzieren können, bedeutet dies sie können größere Jahres Stückzahlen produzieren, damit werden weniger Module importiert was sich ebenfall Volkswirtschaftlich bemerkbar macht.
Wenn die 7 wöchige Schneeperiode nicht am 24.12.2009 bis 12.2.2010 sondern bereits vom 12.11.2009 bis 24.12.2009 gekommen wäre, hätten viele Installationsbetriebe schlichtweg Insolvenz anmelden können. Dann hätten viele ca. 30% Ihres Jahresumsatzes nicht gemacht. Es wären unzählige Kunden sauer oder gingen sogar gerichtlich gegen ihren Installationsbetrieb wegen “Nichterfüllung der Installation” vor. Wie die Läger der Installationsbetriebe und der Hersteller dann aussehen würden, daran möchte ich erst garnicht denken.
Eine hohe Jahresenddegression (höher wie 5%) ist eine Gefahr für jeden Installationsbetrieb.

Am Schluß möchte ich meine ursprüngliche Motivation (Dez. 2008) noch anmerken die bisher aber kaum jemanden interessiert hat. Die Sicherheit unserer Monteure. Wer eine Winterdegression (Ende 2010 erneut mehr als 10%) beschließt ist Verursacher der Jahresendralley und hat es mit zu Verantworten wenn durch winterliche Einflüsse Monteure genötigt sind auf nicht einwandfreie Dächer versuchen eine ordentliche Arbeit abzulegen.

Deshalb mein Vorschlag an die Politik sich zu überlegen ob anstelle einer 16% Reduktion und anschließend einer Jahresenddegression von über 10% folgende Degressionsprozentsätze und Termine zu beschließen.

8% Degression zum 1.7.2010
3% Degression am 1.10.2010
3% Degression am 1.1.2011
3% Degression am 1.4.2011 usw.

Für diese nachhaltige Sommerdegression werde ich bis zum Gesetzgebungsbeschluß kämpfen. Das was CDU/CSU und FDP verabredet haben ist Diskussionswürdig aber noch lange nicht beschlossen. Natürlich bin ich weiterhin auf der Suche nach den vielen Anregungen (so wie z.B. erhöhter Eigenverbrauch) das bestehende EEG zu verbessern. Ich freue mich auf viele Kommentare…

Erhard Renz

“Experten” beraten Bundes Umweltministerium

Donnerstag, den 28. Januar 2010 von Erhard Renz

Das Bundesumweltministerium hat bei seiner Anhörung zur Einspeisereduzierung auch den Energieexperten der Verbraucherzentralen Holger Krawinkel angehört. Von ihm kam die Forderung die Einspeisevergütung um 30% zu reduzieren. Mit diesem Gimmick tritt H. Krawinkel momentan in allen Medien an die Öffentlichkeit.

Jetzt lese ich bei WELT Online einen Bericht ob sich Solarmodule künftig noch lohnen. In diesem Artikel werden verschiedene Experten zitiert und die heutzutage übliche Kaffeesatzleserei betrieben. Ich würde diese Experten gerne hier im Photovoltaik Alltagsgeschäft erleben z.B. wenn wir versuchen mit einer 5% Rendite eine Photovoltaikanlage zu verkaufen. Oder diese Experten sollten sich mal anhören was der Kunde sagt wenn wir ihm erklären daß die Solarmodule inzwischen eine Lebensdauer von 30 bis 40 Jahre haben. Die erste Frage ist dann immer “Gibt es schon so lange Solarmodule?”. Oder der Kunde fragt zu recht wie lange gibt es denn schon Ralos?

Den Vogel schießt aber der Energieexperte der Verbraucherzentralen Herr Holger Krawinkel ab wenn er den Verbrauchern den Eigenverbrauch empfiehlt und folgenden Rat gibt.
“Das heißt aber auch, dass sich jeder intensiver damit beschäftigen muss, wie er seine eigene Anlage optimiert, mit welcher digitalen Steuerung er arbeitet, mit welchen Wärmespeichern”.

Wie bitte Herr Energieexperte? Bei der Photovoltaik sollen wir auch noch Wärmespeicher mit digitaler Steuerung verwenden?

Liebe Kunden es tut mir leid auch nach intensiver Nachfrage bei meinen Planern, Vertriebmitarbeitern, Monteuren und sicherheitshalber auch in der Buchhaltung wir kennen diese Technik nicht. Bei uns produzieren die Module Gleichstrom und der Wechselrichter macht daraus Wechselstrom. Dieser Strom wird in das Nezt eingespeist. Wir versuchen bei der Photovoltaik Wärme zu vermeiden. Nach unserem Verständnis führen warme (heiße) Module oder Wechselrichter zu Wirkungsgrad Verlusten. Wir versuchen durch eine optimale Planung Wärme zu vermeiden. Sollte Herr Krawinkel von intelligenten Stromzählern mit Steuerung der Haus internen Verbrauchsstellen reden, möchte ich ihm sagen wir die “Macher vor Ort” leben im Jahr 2010 und da sind diese Dinge zwar im Gespräch aber noch nicht “rentabel” realisierbar.

Aber wir sind ja nicht die Experten. Die Experten werden ja zum Minsiterium eingeladen und dürfen dort ihre Träume vorstellen.

30% Einspeisereduzierung mit Wärmespeicher.

Erhard Renz

Eigenverbrauch 2010

Freitag, den 4. Dezember 2009 von Erhard Renz

Es ist mal wieder an der Zeit den Eigenverbrauch für das Jahr 2010 anzuschauen. Bei Anlagen bis 30 kWp besteht ja die Möglichkeit den selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen und ihn nicht erst in das öffentliche Netz einzuspeisen.

Wer 2010 seine Photovoltaikanlage baut und seinen Photovoltaikstrom verkauft erhält 39,14 Cent je kWh, wenn man diesen selbst erzeugten Strom auch selbst verbraucht erhält man noch 22,76 Cent je kWh.

Ab wann rechnet sich die Eigenverbrauchsregel?
Am besten ich zeige an einem Beispiel wie abgerechnet wird. Nehmen wir eine PV-Anlage die in 2010 an das Netz angeschlossen wird und 6.000 kWh Strom im ersten Jahr produziert. Davon kann der Investor 2.000 kWh im eigenen Haushalt verbrauchen. Die 4.000 kWh die an den Netzbetreiber geliefert werden, können wir aus der Betrachtung nehmen. Denn die werden “normal” an den Netzbetreiber berechnet.

4.000 kWh zu 39,14 Cent =1.565,56 Euro + 297,46 Euro MWSt. = 1.863,02 Euro

Bei den 2.000 selbst verbrauchten kWh wird es etwas komplizierter. Für diesen Photovoltaikstrom wird ja die reduzierte Vergütung erstattet.

2.000 kWh zu 22,76 Cent =455,18 Euro + 86,48 Euro MWSt. = 541,66 Euro

Allerdings sieht das Finanzamt diese Geschäft so als ob der Strom erst an den Netzbetreiber geliefert wurde und anschließend wieder in das Haus geliefert wird.
Deshalb berechnet der Netzbetreiber für 2.000 kWh Strom die Mehrwertsteuer auf die Differenz zwischen Einspeisevergütung (39,14 Cent je kWh) und Eigenverbrauch (22,76 Cent je kWh).
Da die Differenz je kWh 16,38 Cent je kWh beträgt muß die MWSt. bei 2.000 kWh aus der Summe von 327,60 Euro gerechnet werden.
Die Mehrwertsteuer aus 327,60 Euro beträgt bei 19% 62,24 Euro. Diesen Wert berechnet der Stromnetzbetreiber an den Photovoltaikanlagenbesitzer.

Übersichtlicher dargestellt bedeutet dies der Photovoltaikanlagenbesitzer erhält vom Stromnetzbetreiber
2.404,68 Euro (1.863,02 Euro + 541,66 Euro) die
383,94 Euro MWSt. muß er davon an das Finanzamt weiterleiten und
62,24 Euro bekommt er vom Stromnetzbetreiber für die “Stromlieferung” berechnet.

Er hat also 1.958,50 Euro erhalten für seine 2.000 kWh die er selbst verbraucht hat und für die 4.000 kWh die er verkauft hat.

Hätte er diese 6.000 kWh wie bisher verkauft dann bekäme er 39,14 Cent je kWh und hätte damit Einnahmen von 2.348,35 Euro müsste aber den Strom für 2.000 kWh zu 24,13 Cent (Preis 2009 – 23,2 Cent plus 4%) zukaufen was mit 482,56 Euro zu Buche schlägt.

Übersichtlich dargestellt:
2.348,35 Euro für Stromverkauf zu 39,14 Cent
482,56 Euro für Stromeinkauf
1.865,79  Euro Einnahmen und damit gegenüber der Eigenverbrauchsvariante 92,71 Euro weniger.

Natürlich kann diese Berechnung nur ein Beispiel sein. Sowohl die Höhe des Eigenverbrauchs (2.000 von 6.000 kWh) wie auch der Preis für die gekaufte kWh (24,13 Cent) wird individuell abweichen.

Diese Berechnung zeigt aber, daß der Strom Eigenverbrauch in 2010 bereits Interessanter ist wie er in 2009 war. Allerdings halte ich immer noch an meinem Ratschlag von 2009 fest und verweise auf die demnächst sowieso fälligen Smart Meter (Intelligente Zähler) die in den nächsten Jahren kommen. Der Yellow Sparzähler gehört noch nicht dazu. Wenn diese Zähler kommen muß sowieso an jedem Stromanschluß neu überlegt und installiert werden. Dann wird es sicherlich möglich sein eine kostengünstige individuelle Lösung zu finden.

Wichtig ist aber den hohen Eigenverbrauchswert (22,76 Cent je kWh) sich durch den Bau einer Photovoltaikanlage im Jahr 2010 zu sichern. Denn wenn eine Überarbeitung des EEG in 2010 erfolgt kann derzeit niemand sagen was dies für Konsequenzen hat.

(P.S.: Da ich selbst mit der Darstellung nicht zufrieden bin freue ich mich über jeden Hinweis wie man den Eigenverbrauch besser darstellen kann.)

Erhard Renz

i-MiEV auf Werbetour in Deutschland

Freitag, den 14. August 2009 von Erhard Renz

Der Name ist in Deutschland noch gewöhnungsbedürftig. Ausgerechnet ein Auto aus dessen Auspuff kein Mief mehr kommt wird i-MiEV benannt? Nun ja die Aussprache gibt ja noch die Möglichkeit das “i” wie ein “j” auszusprechen. Dann klingt es ein wenig besser. Aber die Abkürzung steht für “Mitsubishi innovative Electric Vehicle” und innovativ ist das Fahrzeug auch.

i-MiEV geht in Serie

Die Kapazität der Batterie beträgt 16 kWh und damit kann man 144 km weit fahren. Dann darf man allerdings weder die Heizung noch die Klimaanlage einschalten. Wer diese Zusatzgeräte einschaltet kann schon mal auf ein Drittel seiner Reichweite verzichten. Aber dafür fährt er leise und immerhin mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. In so ein Auto gehört natürlich Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit kann der Anteil des Eigenverbrauchs einer Photovoltaikanlagenbesitzers erhöht werden.

Derzeit fährt i-MiEV in Deutschland nur auf Werbetour. In Japan kann man für 34.000 Euro den i-MiEV bereits kaufen. Allerdings gibt es dort anscheinend noch einen Zuschuss für Null-Emissions-Fahrzeuge. Mitsubishi will bis 2013 die jährliche Produktion auf 30.000 Stück erhöhen. Ab 2010 soll der i-MiEV auch in Deutschland als Linkslenker verkauft werden.

Erhard Renz

Steuerliche Regelung für Eigenverbrauch

Samstag, den 2. Mai 2009 von Erhard Renz

So nach und nach erledigen die Ämter ihre Hausaufgaben die sich aus der EEG Novelle 2009 ergeben haben. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium eine Umsatzsteuerliche Regelung für den Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom erlassen. Ich kann nur sagen was vom Bundesfinanzministerium da erlassen wurde schafft zwar Klarheit aber ob damit der Eigenverbrauch herbei “gesteuert” werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Am besten ich zeige an einem Beispiel wie abgerechnet wird. Nehmen wir eine PV-Anlage die in 2009 an das Netz angeschlossen wird und 3.000 kWh Strom im ersten Jahr produziert. Davon kann der Investor 1.000 kWh im eigenen Haushalt verbrauchen. Die Abrechnung mit dem Netzbetreiber sieht folgendermassen aus:

2.000 kWh zu 0,4301 Euro je kWh  = 860,20 Euro plus 19% Umsatzsteuer = 163,44 Euro
1.000 kWh zu 0,2501 Euro je kWh  = 250,10 Euro plus 19% Umsatzsteuer =   47,52 Euro
1.000 kWh zu 0,1800 Euro              = (180,00 Euro) plus 19% Umsatzsteuer =   34,20 Euro

Die fett gedruckten Euro Beträge berechnet der Investor dem Netzbetreiber. Der in Klammer gesetzte Betrag wird nur zur Verständigung angezeigt.

Der Investor erhält also vom Netzbetreiber insgesamt 1.355,46 Euro.
Diese setzen sich zusammen aus 245,16 Euro Umsatzsteuer und 1.110,30 Euro EEG Vergütung für die 3.000 kWh Strom. Die Umsatzsteuer (245,16 Euro) muß vom Investor an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Jetzt kommt allerdings der dicke Hund. Für den selbstverbrauchten Strom (1.000 kWh) berechnet der Netzverbraucher die Umsatzsteuer (19%) für einen theoretischen Preis von 0,18 Euro (0,4301 minus 0,2501) an den Photovoltaikbesitzer. Es wird also so abgerechnet als ob der Strom erst an den Netzbetreiber geliefert und dann wieder vom PV-Anlagen Besitzer gekauft würde.

Sprich 3,4 Cent je kWh muß ich am “Erlös” von 25,01 Cent je kWh abziehen bleiben 21,61 Cent da ich aber durch einen Verkauf der kWh für 43,01 Cent bekommen hätte, rentiert sich das ganze nur wenn ich mehr als 21,40 Cent (incl. USt.) bei meinem Stromversorger für eine kWh bezahlen würde. Mit dieser Regelung dürfte für`s erste mal der Eigenverbrauch unwirtschaftlich sein. Wenn ich mir noch die Kosten für einen zusätzlichen Zähler und die oben dargestellte Abrechnungs Hin und Her Rechnerei anschaue dann werden wir frühestens mit intelligenten Rechnern und einem erhöhten Strompreis zum Eigenverbrauch kommen.

Da dies alles ziemlich verwirrend ist hier auch nochmal die Darstellung des Solar Förder Vereins (SFV).

Erhard Renz

Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom

Mittwoch, den 18. März 2009 von Erhard Renz

Hier im Blog hab ich ja schön öfter über den Eigenverbrauch geschrieben. So nach und nach werden immer mehr Details Veröffentlicht. Letztendlich sind aber alle Aussagen nur vorläufig oder aber noch theoretisch ohne Praxiserfahrung. Sowohl in der Photon als auch in der Sonnenenergie wurden Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Der Photonbericht bringt zumindest die eine “Neuigkeit”, daß die beschriebene Familie im Januar ca. 20 % des selbst erzeugten Strom Zeitgleich verbrauchen konnte. Die 4-köpfige-Familie verbraucht derzeit im Jahr 4.400 kWh und hat seit Januar ein 5.6 kWp Photovoltaikanlage auf dem Dach. Diese Zahlen können aber nicht verallgemeinert werden. Da sowohl das Nutzerverhalten als auch die Erträge/Größe der PV-Anlage auf anderen Fällen nicht übertragbar sind.

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Erhard Renz

Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom

Sonntag, den 8. Februar 2009 von Erhard Renz

Nachdem Kai in einem Artikel die aktuelle technische Situation beim Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom aufgegriffen hat und J. Schuster kommentierte möchte ich mich mit der Umsatzsteuer Problematik beschäftigen. Bisher konnte der PV-Anlagen Besitzer seinen produzierten Strom verkaufen und bekam zu der gesetzlichen Mindestvergütung noch die Umsatzsteuer (43,01 Cent + 8,17 Cent USt.) obendrauf vergütet. Die Umsatzsteuer musste er allerdings wieder an das Finanzamt weiterleiten.

Seit dem 1.1.2009 kann der PV-Anlagen Besitzer den selbst erzeugten Strom aber selbst verbrauchen und bekommt vom Energieversorger je kWh 25,01 Cent plus Umsatzsteuer (19% wären 4,75 Cent)  erstattet. Die unklare Situation war welche Umsatzsteuer muß der PV Anlagenbesitzer an das Finanzamt überweisen da er ja den Strom selbst verbraucht hat. Dem Finanzamt entgingen dadurch ja je kWh 3,42 Cent Einnahmen

Jetzt wurde vom Bundesumwelt- und Bundesfinanzministerium eine Lösung präsentiert die keine Nachteile für den PV-Anlagenbesitzer bringt. Anmerken muß ich allerdings noch, daß dies eine vorläufige Information zu sein scheint… weiter…