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Erhard Renz

EEG 2012 wird durchgepeitscht

Dienstag, den 28. Juni 2011 von Erhard Renz

Während wir die letzten Photovoltaikanlagen im ersten Halbjahr installieren bringt die Bundesregierung das EEG für 2012 in trockene Tücher. Da zu befürchten war, daß die Einspeisevergütung zum 1.7.2011 reduziert wird haben wir natürlich versucht möglichst vielen Kunden vor dem 1.7.2011 ihre Photovoltaikanlage zu installieren. Dass dieser Zeitdruck nicht nötig gewesen wäre war ja niemandem klar. Jedenfalls sind unsere Monteure momentan ganz schön ausgelastet. Unser Vertrieb natürlich auch, denn durch die Bekanntgabe des niedrigen Ausbaus in 2011 wird es zum 1.7.2011 keine Absenkung der Einspeisevergütung geben und viele unserer Interessenten haken derzeit nach. Die Beschäftigungslage ist also gut.

Diesen Moment nutzt natürlich mal wieder unsere Bundesregierung um Ihre nicht durchdachten Gesetzesänderungen durch die Instanzen zu peitschen. Gestern fanden die letzten Verhandlungsrunden zwischen Regierungsfraktionen (CDU, CSU und FDP) und den Ministerien statt. Heute werden von den Oppositionsfraktionen die Änderungsanträge verabschiedet. Morgen finden in den Ausschüssen die abschließenden Beratungen und die Abstimmungen statt. Im Plenum des Bundestages werden am Donnerstag die Gesetze vom Bundestag abschließend debattiert und in zweiter und dritter Lesung abgestimmt. Am Freitag darf sich dann der Bundesrat nochmal dazu äußern aber dies ist bereits “für die Katz” denn der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig.

Die Bürgerbeteiligung ist auch für “die Katz”, denn wer will in den nächsten Tagen aktuell informiert sein? In jedem Gespräch müsste ich fragen hast du schon das neueste aus dem “xxx” Gremium gehört?
Nächste Woche wenn alles entschieden ist kann man sich das vermurkste EEG 2012 dann anschauen. Man kann dran “rummerkeln” und seinen Senf dazugeben.
Unter einer Demokratie verstehe ich was anderes!
Unter Bürgerbeteiligung auch.

Wer eine Energiewende weg von zentralen Kraftwerken hin zu dezentralen Kraftwerken wirklich will der muß die Bürger einbinden. Deshalb Frau Merkel ist Ihre Energiewende wie Sie sie momentan gestalten Scheinheilig und einer christlichen Partei unwürdig.

Erhard Renz

Einspeisevergütung wird zum 1.7.2011 nicht reduziert!

Montag, den 20. Juni 2011 von Erhard Renz

Auf den ersten Blick eine gute Nachricht die uns sicherlich die Beschäftigung im zweiten Halbjahr 2011 sichert. Aber bei genauerer Betrachtung muß man auch feststellen was die Bundesregierung mit Ihrer Einspeisereduzierung angerichtet hat. Gerade mal 700 MW Photovoltaikanlagen wurden von Januar bis April 2011 installiert. Im Vergleich zum Vorjahr sind das ca. 25% weniger installierte Solaranlagen. Das wahre Ausmaß wird sich erst noch zeigen wenn die Installationszahlen Mai und Juni 2011 veröffentlicht werden. Denn ich gehe davon aus, dass vor allem die fehlenden großen Freiflächenanlagen zu dem Installationsminus führten. Eine Energiewende sieht anders aus.

Während groß über den Atomausstieg diskutiert wird steigt die Bundesregierung klamm und heimlich aus der Solarenergie aus. Auch wenn einige Presseveröffentlichungen so tun als wäre die Null-Reduzierung eine aktuelle Aktivität der Bundesregierung um die Photovoltaik zu stützen. Nein die Null-Reduzierung ist die Folge eines “atmenden Deckels” der dem Photovoltaikhandwerk die Luft nimmt. Dieser “atmende Deckel” wurde vor fast einem Jahr beschlossen. Erst schwebte eine Reduzierung der Einspeisevergütung von 15% im Raum. Vor einem Monat noch meinte Herr Röttgen wir müssten mit einer Reduzierung von 6% rechnen. Die Realität sieht anders aus. Trotz Fukushima sind die Installationszahlen dramatisch zurückgegangen. Es zählt halt nicht die moralische Betroffenheit sondern am Schluß schaut jeder Investor auf die Rendite seiner Investition. Da hilft es auch nicht wenn privat Investoren mit weniger Rendite zufrieden sind wie Konzerne bei denen das investierte Geld in vier Jahren wieder in der Portokasse sein muß.

Unverfroren finde ich  die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur mit Erscheinungsdatum 16.6.2011.
“Mit den jetzt veröffentlichten Daten verschaffen wir allen Marktakteuren schnellstmöglich Klarheit, von welchen Vergütungssätzen für neue Solaranlagen sie zum 1. Juli 2011 ausgehen können.”

Wie bitte? Schnellstmögliche Klarheit?

Neu installierte Photovoltaikanlagen werden Online bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Der Meldeschluß für die Berechnung der Vergütungsreduzierung war der 31.5.2011 um 23:59 Uhr. Wir haben 39.000 Beschäftigte in den Photovoltaik Handwerksbetrieben die haben genervt auf die Reduzierungshöhe gewartet. Spätestens am Montag den 6.6.2011 hätte die Bundesnetzagentur die installierten Zahlen veröffentlichen müssen. Aller, aller spätestens zur Intersolar am 8.6.2011. Aber nein die Bundesnetzagentur braucht 16 Tage um eine Summe in einer Datenbank zu ermitteln. Es ist traurig wie wenig Rücksicht von der Politik und den Behörden auf die Branche genommen wird. Wir konnten keine Aufträge für nach dem 30.6.2011 generieren da die Kunden wissen wollten wieviel Vergütung sie zu erwarten haben. Bis wir wieder in einen vernünftigen Rhytmus von Anfrage/Angebot/Auftrag und Montage kommen wird einige Zeit vergehen. Aber dies interessiert die Politik nicht, die treiben ja schon die nächste Sau durch Dorf. Das EEG 2012 wird erneut alles durcheinander wirbeln. Nachhaltig geht anders!

Erhard Renz

Intersolar 2011

Dienstag, den 31. Mai 2011 von Erhard Renz

Ja auch in diesem Jahr präsentiert sich Ralos auf der Intersolar in München. Wir werden in der Halle B6 am Stand 230 zu finden sein. In der Halle B6 werden PV Systemtechnik, PV Großhandel und PV Produkte und Dienstleistungen ausgestellt. Den Hallenplan kann man hier bereits einsehen.

Ich werde am 8.6. und 9.6. jeweils morgens am Ralos Stand Rede und Antwort stehen. Natürlich wäre es nett wenn sich einige Blogleser zu erkennen geben. Dann können wir gerne ein paar Worte reden. Drei Tage Intersolar sind natürlich anstrengend und die Eindrücke die an diesen Tagen auf einem einwirken müssen danach erst verarbeitet werden. Aber natürlich freue ich mich auf die vielen Bekannten die man oft nur einmal im Jahr trifft und die man schon lange mal anrufen wollte.

Es wird sicherlich auch wieder viel Neues auf der Messe zu finden sein. Leider sind auch in diesem Jahr die politischen Themen eines der Haupt Diskussions Themen. Wie geht es mit dem EEG weiter. Um wieviel Prozent wird die Einspeisevergütung zum 1.7.2011 reduziert alles Themen die von der Politik zu verantworten sind. Anstatt sich aber mit der Energiezukunft zu beschäftigen doktert die Politik an der Beendigung der Atomenergie rum. Wir aber brauchen klare rechtzeitige Weichenstellungen um die Energiezukunft zu gestalten… Auf gehts nach München…

Wer uns besuchen will kann eine Eintrittskarte hier beantragen.

Erhard Renz

EEG Erfahrungsbericht

Dienstag, den 17. Mai 2011 von Erhard Renz

Jetzt liegt der EEG Erfahrungsbericht (Stand 3.5.2011) der Bundesregierung vor. Mit diesem Erfahrungsbericht erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflicht und sie stellt umfassend dar welche Änderungen  sie z.B. im EEG anstrebt.

Auf zwölf Seiten (S. 122-134) werden die Erfahrungen mit Photovoltaik beschrieben. Mir fällt als erstes auf, daß nach belieben die Zahlen aus dem Jahr 2010 hinzugenommen oder aber (bewußt?) nicht erwähnt werden.

Dies fällt besonders bei der Grafik der Vergütungssätze auf.
Vergütungssätze aus Erfahrungsbericht

Wir liegen momentan bei kleine Anlagen bei 28,74 Cent Vergütung. Gegenüber den 33,03 Cent die im “Erfahrungsbericht” dargestellt wird sind dies ca. 4,3 Cent weniger. Aber dann wäre ja auch klar geworden, dass wir bereits enorme Kostenreduzierungen in der Photovoltaik realisiert haben. Bei dieser Kostenreduzierung konnte bisher keine andere Erneuerbare Energieform mithalten.

Ähnlich sieht es auch bei dieser Grafik aus:
Entwicklung der Stromerzeugung aus Photovoltaik

Für die Vergütungen aus dem Jahr 2010 liegen überraschender Weise keine Werte vor. Ein Schelm wer böses dabei denkt! Wieviel CO2 eingespart wird konnte natürlich berechnet werden. Interessiert aber eigentlich kein Mensch im Erfahrungsbericht. Schön finde ich aber die Arbeitsplätze Entwicklung. Im Atomkraftbereich werden ca. 40.000 Arbeitsplätze in Deutschland statistisch erwähnt. Dass die Photovoltaik inzwischen das zweieinhalbfache an Menschen ernährt finde ich toll.

Nicht logisch erscheinen mir die Parameter für die Berechnungen der Stromgestehungskosten.
Parameter für Stromgestehungskosten Photovoltaik

Den Fremdkapitalzins bei kleinen Anlagen (10.000 Euro) gleich zu setzen mit Millionenprojekten halte ich für absoluten Quatsch. Großkunden haben bei der Bank immer bessere Konditionen wie ein Kleinkunde. Es erschließt sich mir ebenfalls nicht warum eine Freiflächenanlage mit 70% Eigenkapital finanziert werden soll? Im Gegenzug wird die Kleinanlage mit 10% Eigenkapital eingesetzt. Klar ist aber, daß genau mit diesen Berechnungen anschließend die pauschalen Aussagen untermauert werden…

Wie stark sich die Anlagengröße in den letzten Jahren verändert hat kann in der Grafik Verteilung Anlagengrössenklasse beobachtet werden.
Anlagengröße der gebauten Photovoltaikanlagen

Im Jahr 2000 wurden 68% der Leistung auf kleine Dächer mit max. 10 kWp installiert. Im Jahr 2009 waren dies nur noch 12%. Damit dürfte auch klar sein wo die Arbeitsplätze entstehen. Nicht beim kleinen Elektrohandwerker sondern immer mehr bei den Systemhäusern die auch größere Anlagen bauen können. Die Preisdifferenz von 800 Euro (ca. 40%) zwischen 2.030 Euro je kWp für eine Megawattanlage und 2.830 Euro für eine Kleinanlage zeigt wie groß inzwischen die Kostenspanne zwischen diesen Kraftwerken ist.
zukünftige Entwicklung PV Vergütung

Am spannendsten finde ich aber den Ausblick den der EEG-Erfahrungsbericht gibt. Bei einer PV-Vergütungshöhe entsprechend dem Zubau des von der Bundesregierung gewünschten Ausbaupfads werden wird ab 2015 sensationell günstige Photovoltaikpreise sehen.

Für Dachanlagen wäre die Vergütungshöhe bei 16 Cent je kWh. Bei einem derzeitigen Strompreis von 23 Cent kann ich mir kaum noch vorstellen, dass dann irgendjemand auf den Bau einer Photovoltaikanlage auf seinem eigenen Dach verzichtet?

Ich weiß auch nicht welche Stadtwerke dann noch eine Windkraftanlage im Meer finanzieren sollen, die für Windstrom vom Meer derzeit 15 Cent erhalten, wenn eine Photovoltaik Freiflächenanlage den Strom direkt neben der Stadt für 12 Cent produziert?

Photovoltaik wird bereits in vier Jahren so günstig sein, daß diese ganzen Ausbaupläne von Netzinfrastruktur innerhalb Deutschland in die Schubladen wandern dürften. Vor allem wenn ich die momentanen Ideen anschau Strom kurzfristig in Batterien zwischen zu speichern und langfristi evtl. in Methan umzuwandeln. Das Methan wäre dann in die Gaspipelines leicht zu integrieren(speichern).

Die im Erfahrungsbericht aufgezeigten Handlungsempfehlungen sind pauschal und wenig innovativ. Wichtig wäre aus meiner Sicht eine eigene Kleinanlagen Vergütung bis 10 kWp um diese Kunden nicht aussen vor zu lassen. Die Bemessungsgrundlage für den atmenden Deckel halte ich für ein Glücksspiel und es könnte leicht über oder untersteuert werden. Letztendlich müsste der Politik endlich klar werden, der Ausbau der Photovoltaik wird durch die Kostenreduktion für immer mehr Menschen interessant. Die Menschen werden den Ausbau der Photovoltaik weiterhin konsequent finanzieren. Aber wenn dies geschieht muß die Bundesregierung endlich erkennen, daß dazu ein Netzausbau in jeder einzelnen Gemeinde unbedingt erforderlich ist.

Anmerken möchte ich allerdings noch die nicht akzeptablen Eigenkapitalrenditen bei anderen Techniken die im Vergleich zur Photovoltaik anscheinend als “normal” angesehen werden.

Eigenkapitalrendite von 12 % bei Onshore Windkraft! Bei guten Standorter (120% Standort) bis zu 14%!!! (s. S. 111+112)

Bei Offshore Windkraft wird sogar empfohlen ein “Stauchungsmodell” für die Anfangsvergütung einzuführen. Dies würde bedeuten die Konzerne haben Ihre Kosten (und mehr) bereits nach 12 Jahren eingespielt und können mit den abgeschriebenen Windrädern gute Gewinne einfahren. Der kWh Preis liegt beim Stauchungsmodell bei 19 Cent!

Was würde die Bundesregierung sagen wenn ich ein Stauchungsmodell für kleine PV Anlage fordern würde? Zwanzig Prozent höhere Einspeisevergütung dafür kürzere Laufzeit des EEG?

Sicher würde mich Herr Dr. Pfeiffer wieder als Solarmafia bezeichnen.

Erhard Renz

EEG Statistikbericht 2009 der Bundesnetzagentur

Mittwoch, den 23. März 2011 von Erhard Renz

Die Bundesnetzagentur hat die “endgültigen” Zahlen für 2009 in Ihrem EEG Statistikbericht veröffentlicht. Im Bericht werden die Ertragsdaten aus Erneuerbaren Energien detailliert dargestellt. Auf zwei Spezifika möchte ich heute hinweisen.

Zum einen der durchschnittlich gezahlte Einspeisevergütungssatz der für die verschiedenen Techniken gezahlt wird. Dieser durchschnittliche Wert reduzierte sich nur bei der Photovoltaik. Bei allen anderen Techniken gab es eine (leichte) Erhöhung.
Einspeisevergütung durchschnittlich 2008 + 2009

Dieser Effekt entsteht durch die gravierenden Kostensenkungen und die hohen Stückzahlen die in den letzten Jahren bei der Photovoltaik realisiert wurden. Jede neu gebaute Photovoltaikanlage reduziert den durchschnittlichen Einspeisevergütungssatz denn momentan liegt die maximale Vergütung “nur” noch bei 28,74 Cent je Kilowattstunde. Sollten diese Entwicklungen beibehalten werden, dann kommt die Photovoltaik immer näher an die Vergütungssätze der anderen Erneuerbaren Energien ran.

Völlig neu sind die veröffentlichten Zahlen zum Eigenverbrauch. Da diese Möglichkeit, den Solarstrom selbst zu verbrauchen, erst seit dem 1.1.2009 besteht sind dies, die ersten veröffentlichten Zahlen.
Eigenverbrauch 2009

Die 69 MW verteilen sich auf ca. 7.000 Photovoltaikanlagen (s. folgende Grafik) und haben damit eine durchschnittsgröße von ca. 10 kWp. Da ca. 3.800 MW in 2009 neu installiert wurden wären dies noch nicht einmal 2% der Photovoltaikanlagen die den Eigenverbrauch nutzten. Dieser Prozentsatz wird sich in 2010 sicherlich stark erhöhen. Denn inzwischen sind die Vorgaben der Energieversorger deutlicher und die wirtschaftlichkeit der Investition eines zusätzlichen Zählers weitaus attraktiver wie bisher. Die EEG Vergütung von 892 TEUR entspricht der Einspeisevergütung von 18 Cent im Jahr 2009 bei einem Photovoltaikstrom Eigenverbrauch von 4.954 MWh.

Überraschend für mich ist der bereits in 2009 hohe Anteil von Photovoltaikstrom Eigenverbraucher die über einen Eigenverbrauchsanteil von 30% kommen. Obwohl es in 2009 dafür noch keinen finanziellen Anreiz gab.
Eigenverbrauchsanteil 2009

Da wird es in 2010 spannend wie sich das Verhältnis bei einem finanziellen Anreiz verändert. Auf jeden Fall merken wir inzwischen eine erhöhte Nachfrage nach Photovoltaikanlagen mit der Option des Eigenverbrauchs.

Erhard Renz

Zubauzahlen 2010 veröffentlicht

Dienstag, den 22. März 2011 von Erhard Renz

Gestern hat die Bundesnetzagentur die Photovoltaik Zubauzahlen für 2010 veröffentlicht. Mehr als 7.400 MW Photovoltaikleistung wurde in 2010 neu auf die Dächer gebracht. Damit hat sich der Zubau von 3.800 MW im Jahr 2009 fast verdoppelt. Damit sind 17.300 MW Photovoltaikleistung insgesamt installiert. Wie bereits gestern geschrieben liegt die Rekord Stromproduktion derzeit bei ca. 11.000 MW und deckt damit ca. 20-30% des Strombedarfs zur Mittagszeit ab.

Trotzdem sind die Ausbauzahlen bei weitem nicht so hoch wie von einigen angekündigt. Ich verweise da auf Dr. Holger Krawinkel, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V der im letzten Jahr eine 30% Reduzierung der Einspeisevergütung forderte. Er faselte von 10.000 MW Zubau in 2010 und einem EEG Zuschlag von 4-5 Cent je kWh.

Inzwischen wird klar, dass dieses ganze Geschwätz zu einer viel zu hohen EEG-Umlage von 3,5 Cent je kWh geführt hat. Anscheinend hätten 2,7 Cent je kwh gereicht. Aber den Herren Lobbyisten von der anderen Fraktion ist ja nichts zu peinlich. Mal locker um 40% verschätzen und sich als Solarexperte verkaufen.

Was das ganze hin und her der Photovoltaikförderung bewirkt hat kann man sich an den Jahreszubau Statistiken ansehen. In 2009 war der Anstieg des Zubaus kontinuierlich gestiegen.
Photovoltaik Zubau 2009

Die ganz niedrigen Zahlen im Januar und Februar sind den Anfangsschwierigkeiten der Bundesnetzagentur geschuldet. Damals gab es noch Schwierigkeiten die Anmeldeformulare zu bekommen. Ähnliches ist mit den Dezember Zahlen zu passiert. Da werden auch die Nachzügler aus dem ganzen Jahr nachgemeldet. Aber ansonsten eine schöne steigende Kurve.

In 2010 war alles anders:
Photovoltaik Zubau 2010

Auch hier gab es jeweils vor den Kürzungsterminen (Juli und Januar 2011) eine Meldeflut. Die Dezember Meldedaten waren aber niedriger wie die Dezember Zahlen 2009. Unterjährig wurde auf hohem Niveau montiert.

Was aus den Zahlen der Bundesnetzagentur noch hervorgeht sind die durchschnittlichen Leistungs Werte der Photovoltaikanlagen.
Photovoltaik Anlagenentwicklung

Die sind nämlich kontinuierlich bis auf ein Niveau von ca. 30 kWp gestiegen. Auch hier gibt es den Vergütungs Effekt, dass große Solarparks anscheinend immer erst auf den letzten Drücker fertig gebaut werden.

Die Anzahl hat sich von ca. 160.000 neu installierten der Photovoltaikanlagen im Jahr 2009 auf 250.000 im Jahr 2010 erhöht. Welch eine Macht von Stromproduzenten. Hoffentlich bleibt der Ausbau auf diesen hohen Zubauzahlen.

Erhard Renz

Atomkraft Moratorium

Dienstag, den 15. März 2011 von Erhard Renz

In die politische Diskussion der jetzigen Merkelschen Entscheidung möchte ich mich nicht einmischen. Aber die Auswirkungen auf die Stromversorgung möchte ich schon mal beschreiben.

Es sollen also sieben Atomkraftwerke drei Monate lang keinen Strom mehr produzieren. Nun ja von den sieben sind drei (Brunsbüttel, Krümmel und Biblis B) momentan sowieso nich eingeschaltet. Es sind also “nur” vier Atomkraftwerke die zusätzlich “abgeschaltet” werden sollen. Diese haben zusammen eine Leistung von ca. 3.800 MW um eine Größenordnung zu bekommen in 2010 wurden ca. 7.000 MW Photovoltaik installiert. Ich weiß natürlich auch, dass Atomkraftwerke nachts nicht abgeschaltet werden können, sondern ihren Strom zu Schleuderpreisen anbieten. Wenn man sich die Strommenge der vier zusätzlich abzuschaltenden Atomkraftwerke in 2010 anschaut kommt man auf 20,5 TWh Strom.

Wenn ich mir allein unsere Strom Import / Export Bilanz anschaue:
Deutschland exportiert Strom

Ups! Da haben wir ja schon fast die 20,5 TWh Strom. Das heißt also hier können die Lichter gar nicht ausgehen. Weil wir die 20,5 TWh Strom ja exportiert haben. Hoffentlich geht jetzt in Frankreich nicht das Licht aus.

Ich könnte natürlich auch mal nachsehen wie lange wir gebraucht haben um zusätzlich 20 TWh Stromproduktion auf die Reihe zu kriegen.
Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

In 2006 hatten wir 71 TWh Strom aus Erneuerbaren Energien produziert und 2009 waren es gut 94 TWh. Wir konnten also innerhalb von 4 Jahren die Strommenge zubauen die durch das abschalten von 4 Atomkraftwerken verloren geht.

Oder eine Faustformel ein Jahr ein Atomkraftwerk. Wir sollten also mit der Stromlücken Debatte aufhören. Was natürlich geregelt sein will wird die zeitgleiche Produktion von Strom sein. Wir schalten ja aber “dumme” rund um die Uhr produzierende Atomkraftwerke ab und bauen immer mehr Kraftwerke zu die dann Strom produzieren wenn die Menschen ihn brauchen. Also auch da dürfte es in den nächsten drei Monaten kein Problem geben.

Natürlich wäre es uns recht wenn die Atomkraftwerke abgeschaltet bleiben. Denn dann ist erst einmal wieder Platz in den Netzen für unseren Solarstrom. Die Bundesregierung sollte aber schnellstmöglich sich um Intelligente Zähler und intelligente Netze kümmern. Denn die brauchen noch Anreize und Regelung.

Was natürlich auch noch kommen wird ist die Verteuerung des konventionellen Stroms an der Strombörse. Die 4 alten abgeschriebenen Atomkraftwerke fallen jetzt mit ihrer Produktion ja weg. Dafür kommen vermutlich Gas oder Steinkohlekraftwerke zum Einsatz und die produzieren nicht so günstig. Der Börsenpreis wird also steigen und damit wird die Differenz zwischen Börsenpreis und dem EEG Entgelt kleiner. Auch eine nette Aussicht für uns dann wären die “Photovoltaik macht den Strom teuer” Diskussionen mal wieder weg vom Tisch.

Deshalb finde ich das Moratorium gut aber ein endgültiges abschalten aller 7 Uralt AKW’s wäre viel sinnvoller.

Erhard Renz

EEG 2012

Mittwoch, den 16. Februar 2011 von Erhard Renz

Ich kann es mal wieder nicht lassen. Vor einer Minute hab ich per Mail an einen umfangreichen Verteiler folgende Mail versendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Sie heute an, weil ich der Meinung bin, dass sich die Vertreter der Solarenergie an einen Tisch setzen und über die Einspeisevergütung 2012 reden sollten. Die Photovoltaikbranche hat es bisher leider versäumt, ein Sprachrohr für alle zu bilden. Das sollte sich ändern. Als Vorbild möchte ich die Windenergie nennen, die mit dem Bundesverband Wind Energie (BWE) einen Verband hat, der allen Interessenvertretern Platz lässt.

Die Photovoltaikbranche wird von vielen Organisationen vertreten. Sicherlich haben alle Ihre Berechtigung, aber keine Organisation kann für alle sprechen und schon gar nicht für die 700.000 Photovoltaikanlagenbesitzer. Der Gegenseite spielt diese Situation in die Hände. Bei allen EEG-Kompromissen, die wir in den letzten Jahren eingehen mussten, ist es immer wieder gelungen, einzelne Photovoltaik-Vertreter mit ihren Argumenten/Aussagen für die Einschnitte beim EEG heran zu ziehen.

Jetzt, wo wir kurz vor der „letzten Schlacht“ stehen, sollten wir gemeinsam eine Diskussion zum EEG 2012 beginnen. In dieser Diskussion darf es nicht nur um die Vergütungshöhe gehen. Die Photovoltaik als demokratischste Stromerzeugung hat viel mehr Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Förderung als alle anderen Erneuerbaren Energien.

Ich habe Sie angeschrieben, weil ich Sie in der Diskussion um das EEG in den letzten Jahren wahrgenommen habe. Ich wünsche mir eine Veranstaltung, bei der wir unsere Argumente austauschen und als Ergebnis eine gemeinsame Forderung an die Politik richten können.

Da ich als Einzelperson nicht in der Lage bin, solch eine Veranstaltung durchzuführen, bitte ich die Organisationen dies zu übernehmen. Natürlich ist mein Verteiler willkürlich und kann jederzeit erweitert werden.

Es wäre sicherlich sinnvoll, diesen Aufruf offizieller zu formulieren, aber ich denke jeder von Ihnen versteht, um was es mir geht!

Wir sollten sehr bald versuchen, einen Austausch aller Ideen zum EEG 2012 anzugehen und nach Möglichkeit einen Konsens herzustellen. Sonst wird dieser “Konsens” von anderen hergestellt.

In der Hoffnung, dass mein Vorschlag breite Unterstützung findet, sende ich allen

Sonnige Grüße

Erhard Renz

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Da ich sicherlich nicht alle per Mail erreicht haben die sich in die Diskussion EEG 2012 aus Sicht der Photovoltaik einbringen wollen möchte ich auch über den Blog animieren sich zu beteiligen. Einfach kommentieren oder eine Mail schreiben.

Ich hoffe, daß mein Wunsch gehört wird und es eine gemeinsame Veranstaltung gibt an der sich alle einbringen können.

Erhard Renz

Journalismus und das EEG

Montag, den 14. Februar 2011 von Erhard Renz

Die Überschrift hab ich geklaut vom Photovoltaikbüroblog. In dem gut recherchierten Artikel wird die Mediendominanz der großen Konzerne wunderbar beschrieben. Es ist an der Zeit, daß wir dieser Dominanz durch unsere Vielfältigkeit entgegentreten. Mit Geld können wir dies nicht erreichen. Da bleiben wir den vier Konzernen immer unterlegen. Aber unserer Vielfalt und unserer Kreativität können die Konzerne nichts entgegensetzen.

Dazu gehören auch Filme wie der vom Photovoltaikbüroblog

Ich hoffe nur, daß bald die weiteren Folgen veröffentlicht werden. Die filmisch aufbereitete Information schlägt die schriftliche Form um Längen. Der Film ist unterhaltsam und bringt die Hintergrundinformationen gut rüber. Um es mit Facebook zu sagen: “Gefällt mir!”

Erhard Renz

Kürzungswünsche des Umweltministers Röttgen

Donnerstag, den 20. Januar 2011 von Erhard Renz

Jetzt hat Röttgen seine Wünsche veröffentlicht.

Er zieht die vorgesehene Kürzung aufgrund installierter Mengen vom 1.1.2012 auf den 1.7.2011 vor. Da bis zum 1.7.2011 allerdings keine installierte Jahresmenge vorliegt nimmt er einfach die Monate März, April und Mai und multipliziert diese Menge mit vier und hat dadurch eine theoretische installierte Jahresmenge Photovoltaik.

Wenn diese theoretische Menge 3.500 MW übersteigt wird die Vergütung (z.B. 28,74 Cent je kWh) um 3 Prozent gekürzt.

Wenn mehr als 4.500 MW berechnet werden dann sind es 6%. Bei mehr als 5.500 MW 9%. Mehr als 6.500 MW 12% und die maximale Kürzung läge bei 15% wenn mehr als 7.500 MW berechnet werden.

Zum 1.1.2012 soll die Kürzung um 9% anscheinend erhalten bleiben.

Dass eine Kürzung vorgesehen war hatte ich bereits gestern beschrieben. Dass es nur eine prozentuale Reduzierung gibt ist schade, denn es hätten viele Qualitative Verbesserungen angegangen werden können. Aber vielleicht kommt dies ja noch in den parlamentarischen Beratungen.

Natürlich habe ich mein Problem, daß hier argumentiert wird “wenn viel installiert wird muß der Preis sinken!”. Die Formel wird aber nicht an einer real installierten Menge sondern an einer theoretisch installierten Menge ausgerichtet. So kann es nicht funktionieren. Preisreduzierungen ergeben sich nur wenn tatsächlich hohe Stückzahlen produziert werden. Herbeigezaubert können die Kostenvorteile nicht.

Gleich mit “rasiert” wurde das sogenannte Grünstromprivileg. Diejenigen Stromversorger die mehr als 50% ihres gelieferten Stroms aus Erneuerbaren Quellen beziehen der nicht nach EEG bezahlt wurde, müssen die EEG Umlage von 3,5 Cent derzeit nicht abführen. Meines erachtens betrifft dies vor allem die vier Ökostromanbieter EWS, Greenpeace Energy, Lichtblick und Naturstrom die in letzter Zeit einen Nachfrageboom erlebt haben. Klar war dies den großen Konzernen ein Dorn im Auge. Deshalb jetzt die mehr als zweifelhafte Begründung:

“Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen.”

Das Grünstromprivileg sollte doch Anreize schaffen. Wenn diese Anreize aber “zuviel” greifen dann muß natürlich gleich gegengesteuert werden.

Öko ja, aber bloß nicht “so viel” daß es relevant wird.

Herr Röttgen, daß ist nicht christlich sondern scheinheilig!

Erhard Renz

Die EEG Debatte geht weiter

Sonntag, den 31. Oktober 2010 von Erhard Renz

Eigentlich bin ich es leid über das EEG zu reden/schreiben. Aber es muß wohl wieder sein. Der Bundesverband Wind Energie (BWE) hat den ersten Wurf  für die Vergütung ab 1.1.2012 veröffentlicht.

Nachdem der BWE beim BSW eine Stellungnahme zur EEG Überarbeitung in 2011 angefragt hat und bisher keine Antwort bekannt ist war klar, daß da ein kleiner Hinweis in dem Positionspapier erscheinen wird. Auf Seite 9 des Positionspapiers werden die Kosten der Windenergie in Form zweier Kuchendiagramme dargestellt. Mit 733 Mio. Euro Differenzkosten werden 36.474 GWh Strom erzeugt. Oder in Prozenten mit 13,8% der Differenzkosten werden 51% des Stroms erzeugt und natürlich fehlt auch der Wink mit dem Zaunpfahl nicht.

Windenergie ist somit die kostengünstigste Erneuerbare Energie.

Es wird Zeit, daß die Photovoltaikbranche sich ebenfalls einen Verband zulegt der in entsprechender Größe auch die Branche vertreten kann. Wie bereits mehrfach von mir angemerkt sehe ich dazu weder die DGS, BSW, SFV noch Eurosolar dazu in der Lage.

Erhard Renz

Photovoltaik macht den Strom teuer

Dienstag, den 12. Oktober 2010 von Erhard Renz

Wie oft habe ich mir dieses totschlag Argument schon anhören dürfen. Es ist immer schwer gegen die “alte Oma” zu argumentieren die über ihren Strompreis die “hohen Photovoltaikvergütungen” bezahlen muß. Oder noch übler damit die Investoren eine hohe Rendite erzielen muß mein Nachbar den teuren Solarstrom mit bezahlen. Dazu gibt es jetzt mal wieder eine schöne Grafik von Unendlich viel Energie.

Kosten und Nutzen der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

Die EEG Differenzkosten (5,3 Milliarden Euro) werden meist in der Diskussion vom Gesprächspartner oder bei der Strompreiserhöhung vom Energieversorgungsunternehmen zitiert. Dieser Wert wird offiziell ermittelt und gleichmäßig (natürlich mit Ausnahmen) auf die Stromkäufer verteilt und erhöhen direkt die jährliche Stromrechnung. EEG Differenzkosten zwischen dem Börsenstrom und den gesetzlich garantieren Strompreisen (den die Investoren in EE-Kraftwerke erhalten) sind natürlich noch vorhanden. Da die Erneuerbaren Energien aber immer günstiger werden wird diese Differenz mit den Jahren geringer. Wir reden deshalb von einer vorübergehenden Belastung.

Auf der Nutzen Seite findet sich als Gegenrechnung die vermiedenen Umweltschäden in Höhe von 5,7 Milliarden Euro. Die sich bereits im Jahr 2009 in Summe höher addierten wie der Differenzpreis. Natürlich machen sich diese Kosten nicht im Portmonai der “Oma” bemerkbar aber fragt mal die “Oma” ob sie dies nicht gerne macht für Ihre Kinder/Enkel. Mit wieviel Euro bewertet man eigentlich saubere Luft? Oder wieviel Euro würde Mensch bezahlen wenn er sich eine Atemwegserkrankung eingefangen hat für seine Gesundung?

Ebenfalls in gleicher Höhe wie die Kosten sind die Kommunalen Wertschöpfungen (5,5 Milliarden Euro) die sich durch Erneuerbare Energien ergeben. Hier schlagen sich die inzwischen 340.000 Arbeitsplätze in der Branche nieder. Natürlich auch Pacht- und Gewerbezahlungen sind in dieser Summe enthalten. Aber auch hier hat die “Oma” keinen Grund zu jubeln bei ihr kommt das Geld nicht an! Ausser daß mit diesem Geld in der Kommune Infrastrukturen finanziert werden. Das könnte auch das Altersheim sein.

Es hilft ihr auch wenig, dass wir Deutsche eine Menge Geld nicht ins Ausland überweisen. Aber auch hier ist zu erwarten, daß diejenigen die im Besitz dieser 2,2 Milliarden Euro sind auch im eigenen Land investieren. Auch hier eine indirekte Infrastruktur Verbesserung durch die Reinvetition vor Ort.

Ein großer Batzen (3,6 – 4 Milliarden Euro) sammelt sich, dank des Merit-Order Effektes,  aber zunächst in den Säckel der konventionellen Energieerzeuger (80% – EON, RWE, EnBW + Vattenfall) und Stromhändler (80% dto.) an. Dort bleibt es auch, denn denen ist die “Oma” schon immer egal gewesen. Zum Merit Order Effekt werde ich in den nächsten Tagen nochmals einen Bericht schreiben.

Auf jeden Fall summieren sich die Kosten für Erneuerbare Energien in Deutschland aus Volkswirtschaftlicher Sicht in den positiven Bereich und sind somit ein Segen für die Menschen dieses Landes. Dass dies den Konzernen nicht gefällt kann ich verstehen muß allerdings sagen mir ist die Oma näher als alle Konzerne. :-)

Erhard Renz

Energiekonzept

Dienstag, den 28. September 2010 von Erhard Renz

Das Armutszeugnis der jetzigen Bundesregierung bezüglich Energievision ist da. Die Bundesesregierung nennt es Konzept. Bitte nicht ausdrucken es wäre Papierverschwendung. Maximal als pdf aufrufen, ankucken und vielleicht auch lesen.

Ihr werdet feststellen das Wort Photovoltaik wird achtmal verwendet.

Viermal um die Kürzungen der Einspeisevergütung (2010) zu verherrlichen.

Zweimal wird es als Beispiel für flukturierende Energieträger benannt.

Ein weiteres mal um auf die Innovationsallianz hinzuweisen und einmal wird die Fassaden-Photovoltaik erwähnt die anscheinend wieder besonders gefördert werden soll. Na da hat die Bundesregierung zumindestens was gelernt denn diese besondere Vergütung wurde von schwarz/rot im EEG ab 2009 gestrichen. Haben wir dies etwa dem Brüderle zu verdanken?

Unterdem Strich bleiben also die Innovationsallianz und die Fassaden Photovoltaik. Für eine Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie ist das ein klein bißchen wenig.

Meine jedenfalls ich!

Zu einer detaillierteren Analyse bin ich heute noch nicht in der Lage. Dieses Mauschelpapier geht mir zu sehr auf die Nerven. Aber in den nächsten Tagen werde ich mich leider damit auseinander setzen müssen.

Erhard Renz

Das EEG neu denken?

Freitag, den 27. August 2010 von Erhard Renz

Vor vierzehn Tagen habe ich einen Denkanstoß von Claus Scheuber der für die soltechnics GmbH im Marketing arbeitet veröffentlicht. Ich möchte mich heute noch nicht mit dem Inhalt beschäftigen sondern mit der Resonanz auf diesen Artikel. Ich gebe zu es ist kein einfaches Thema und die von Claus angesprochenen Probleme sind nicht trivial auch ist der Ralos Blog nicht die zentrale Meinungsplattform der Photovoltaik. Aber dass es keinerlei Reaktion auf die Überlegungen von Claus kommt ist schon bedauerlich. Allerdings kenne ich selbst ja diesen Effekt mit meinem Wunsch einer Sommerdegression statt Winterdegression hat ja auch sehr lange benötigt um Gehör zu finden.

Öffentlich diskutiert wird leider immer nur die “aktuelle Sau” die gerade durchs Dorf gejagt wird. Ansonsten erkenne ich derzeit keine gezielte Diskussion um die Weiterentwicklung unserer Energiefrage. Auch die jetzige Bundesregierung benötigt ein neues Energiekonzept für ihre weiteren Entscheidungen. Anstatt das bisherige Konzept weiter zu entwickeln gibt man einen Auftrag an Organisationen die im stillen Kämmerlein ein neues Konzept entwickeln. Dass die Großkonzerne diese Organisationen zum Teil finanzieren wird dabei einfach übergangen.

Wenn demnächst das Energiekonzept von den beauftragten Unternehmen veröffentlicht wird, bleibt kaum Zeit für uns Hobby Solarier dieses Papier qualifiziert zu analysieren und der Bundesregierung unsere Meinung dazu kundzutun. Angela Merkel besucht uns ja noch nicht einmal auf Ihrer Energiereise! Es wird also nach der Veröffentlichung des Energiekonzeptes eine Öffentlichkeitsschlacht zwischen Halbinformierten geben. Dieser Austausch wird über Fachzeitschriften, Kolumnen, Radioberichten, Fernsehbeiträgen und Blogs gehen. Er wird oberflächlich bleiben und die Feinheiten und Probleme der zukünftigen Energieversorgung nicht gerecht werden.

Feinsinnige Überlegungen wie sie von Claus Scheuber angestoßen wurden haben da keinen Platz. Wir brauchen aber solche Überlegungen und Diskussionen in der Öffentlichkeit um die Energieversorgung der Zukunft nicht nur Umweltfreundlich sondern auch Menschenfreundlich zu gestalten.

Will heißen die Menschen müssen auch noch verstehen warum es zu welchen Entscheidungen kommt. Wir wollen eine öffentliche Diskussion über die Energiepolitischen Weichenstellung und keine gekauften Gutachten.

Dies musste ich erst einmal los werden bevor ich mich in den nächsten Tagen inhaltlich zu den Vorschlägen von Claus äußern werde.

c_scheuber

Das EEG neu denken

Samstag, den 14. August 2010 von c_scheuber

Für eine weitreichende Änderung der Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien!

Nach zehn Jahren außerordentlich erfolgreichem Auf- und Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist es an der Zeit über eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an die Anforderungen des veränderten Status nachzudenken. Es macht einen großen Unterschied ob ein Marktanreizprogramm geschrieben wird oder ein Marktordnungsprogramm.
Ich bin verantwortlich für PR bei der soltechnics GmbH und gebe in einem Aufsatz praxisorientierte Anregungen, wie ein EEG neuen Zuschnitts aussehen könnte.

Als am 25. Februar 2000 der Deutsche Bundestag das Erneuerbare Energien Gesetz verabschiedete, war dies nicht nur eine Sternstunde des deutschen Parlaments, sondern auch der Startschuss für einen, wenn auch erhofften, so doch kaum für möglich gehaltenen Wandel: Ein grundlegend neues Verständnis für Energieerzeugung und Versorgung war erstmals gesetzlich verankert.
„Sternstunde des Parlaments“ denn das EEG, wie es bald umgangssprachlich hieß, wurde gegen starke Widerstände des Kabinetts beschlossen. Es gab zwar eine „rot-grüne“ Regierung, aber namentlich Werner Müller, Wirtschaftsminister und vorher lange Jahre in der Atom und Kohleindustrie tätig, versuchte bis zuletzt dieses Gesetz zu verhindern. Bei der Abstimmung fehlte er dann demonstrativ.

Die Protagonisten des EEG, und an ihr Enga-gement sei an dieser Stelle besonders erinnert, waren: Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Grünen und ihr Parteifreund Hans-Josef Fell, der SPD Abgeordnete Dietmar Schütz und, last but not least, ebenfalls SPD Bundestagsmitglied Dr. Hermann Scheer, der Präsident des Eurosolar e.V. und Träger des alternativen Nobelpreises. Wie erfolgreich das EEG in den ersten 10 Jahren gewirkt hat, lässt sich einerseits an der Zahl der Epigonen festmachen
- über 50 Nationen weltweit verwenden heute dem EEG ähnliche Gesetze um Erneuerbaren Energien zur Markteinführung zu verhelfen -,
zum anderen an der wirklich beeindruckenden Bilanz des Anteils, den Erneuerbare Energien im deutschen Stromangebot heute einnehmen.
Wurden 1999 noch rund 4,5 Prozent (davon 90 % Wasserkraft) aus regenerativen Quellen, werden Mitte 2010 rund 20 % Erneuerbare Energien in deutschen Stromnetzen transportiert (davon Wasserkraft noch 20 %).

Heute spricht man von rund 300 000 Arbeitsplätzen, die in der Erneuerbaren-Energien-Branche geschaffen wurden. Dabei bleiben jedoch zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse unberücksichtigt, die direkt oder indirekt ebenfalls von den Erneuerbaren profitieren. Man denke z. B. an Elektriker, Dachdecker, an Architekten und Planungsbüros etc., die einen Teil ihres Geschäfts auch den Neuen Energien verdanken. Keine andere Branche kann Ähnliches in den letzten 10 Jahren vorweisen!

Es kann also keine Zweifel daran geben: Dem EEG in seiner Urfassung ist es zu verdanken, dass nicht nur für Deutschland „der Stein ins Rollen“ kam und die Erneuerbaren „aufs Gleis gesetzt“ wurden.

Zwischenzeitlich ist „die Lawine am Rollen“ und der „Zug hat Fahrt aufgenommen“. Da zeigt es sich deutlich, dass das Instrumentarium für eine erforderliche Marktordnung ein anderes sein muss, als für ein Marktanreizprogramm. Symptomatisch wird dies sichtbar, an der Art und Weise wie die augenblickliche Regierung am EEG herumdoktert ohne Analyse,  Plan und Konzept!

Bei all den Erfolgen, die man dem EEG zuerkennen muss, gibt es auch einige Aspekte, die freilich im Frühjahr 2000 nicht relevant waren, die aber längst schon zum Nachdenken Anlass geben.

Punkt eins: Was geschieht mit dem Recht auf Einspeisung (§ 2 / 2 EEG) und der geregelten Vergütung nach Ablauf der 20 Jahresfrist ab Inbetriebnahme der Anlagen. Damit verknüpft ist die Frage, ob die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung für neue Anlagen an einen 20 jährigen Vergütungszeitraum gebunden bleiben soll und es, je nach Ideologie der jeweils Regierenden, zu Kürzungsorgien (Photovoltaik) und einseitigen Zuwendungen (Wind –Offshore) kommen soll, oder ob andere, an  Amortisationszeiträumen orientierte Modelle praktikabler, vor allem dynamischer wirken. 

Punkt zwei: bei 5, 10, ja bei 15 % Anteil, des Stroms aus Erneuerbaren Quellen an der Gesamtstrommenge mag die Frage des Netzmanagements und der Kapazitätserwei-terung noch mit § 9 / 1 + 2 geregelt sein. Ab 20 % Erneuerbare im Netz zeigt sich deutlich: § 9 Absatz drei mutiert zum Versteckparagrafen für Netzbetreiber, da die Verstärkung und der Ausbau der Netze nur im „zumutbaren Umfang“ zu „optimieren“ seien.
Was ist zumutbar? Was sind die konzeptionellen Ausbaustufen? Wie werden Speicher- und Pufferströme vergütet? Alle Aspekte der „Eigenverbrauchsregelung“ und der damit verbundenen Chancen, kommen im EEG nicht vor außer in § 33 / 2, wo erwähnt wird, dass es diese Regelung für PV gibt.

Punkt drei: 10 Jahre EEG Novellen haben den ursprünglich klar strukturierten Vergütungstarife Katalog derart erodieren lassen, dass heute neben einem Steuerberater für Solaranlagenbetreiber ein neuer Berufszweig eingeführt werden müsste: der Vergütungsberater. Vorwärts zu verständlichen und einfach handhabbaren Tarifen, muss die Forderung heißen!

Punkt vier: Einbeziehung einer Verkehrskonzeption in das EEG. Wenn Elektromobilität in Deutschland ernsthaft gewünscht wird, muss die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden. Ein weiterentwickeltes EEG wäre die ideale Grundlage. Hierfür könnten vor allem bestehende Verkehrsachsen Bahnlinien, Autobahnen etc. als Energieachsen ausgebaut werden indem privates Kapital eingebunden wird (wie, siehe weiter unten).

Herrmann Scheer hat bei seiner kurzen Intervention im Bundestag am 5. Mai 2010 moniert, dass von einem „Markt“, an dem sich laut Bundesumweltminister Röttgen die Erneuerbaren zu messen hätten, ja wohl keine Rede sein könne. Das war, nebenbei bemerkt, ein wirklicher Volltreffer, der zwar im Moment, da er gesprochen wurde, nichts mehr an den anstehenden Kürzungen der Einspeisevergütungen ändern konnte, aber doch sehr gezielt auf das eigentliche Problem der EEG- Novellierung hinwies.
Es besteht kein wirkliches Regelwerk für die Entwicklung der Energiefrage. Regeln und Rahmen sind aber Grundlage für die Entstehung von Markt. Freier Markt ist Quatsch, ein Wortwiderspruch in sich!
Schlimmer noch in unserem Fall, da die eigentlichen Regeln das Energiewirtschaftsgesetz festlegt und für die Nische „Erneuerbare“ ein spezielles „Bewässerungsgesetz“ besteht. Die Schieflage ist ab einer gewissen Masse der Schutzzone unvermeidbar und führt zu Missgunst und Ablehnung. Die Inhaber der Energiepfründe Eon, RWE, Vattenfall und EnBW haben verdächtig lange dem Treiben der „grünen Spinner“ zugesehen. Solange der Anteil Erneuerbarer im Netz, abgesehen von der schon immer mit rund 5 % Anteil vertretenen Wasserkraft, bei 2, 4, 8 % lag, sah man wohl keinen dringenden Handlungsbedarf. Bei gegenwärtig 3 % Anteilssteigerung pro Jahr scheint die Gelassenheit am Ende. Böse Lügen gepaart mit Diffamierungen werden durch die PR- und Marketingabteilungen der Konzerne alla RWI über die bereitwillige Journaille unters Volk gestreut, und eine Regierung, die sich ganz offenkundig mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ nie wirklich befasst hat, lässt sich naiv instrumentalisieren.

Wir brauchen schnellstens eine rechtliche Grundlage für den gesamten Energiemarkt, deutschland-, europa-, ja weltweit. Wieder einmal scheint der Schlüssel dazu in deutscher Hand zu liegen. Und dies muss ja kein Nachteil sein, wie man an der Effektivität des EEG gesehen hat, hier eine weltweite Vorreiterrolle zu spielen.

Ich maße mir nicht an, den Überblick zu haben, hier auch nur die Grundzüge einer Gesetzesvorlage zu skizzieren. Aber zurück-kommend auf die bereits umrissenen 4 Punkte möchte ich gerne noch einige Aspekte weiterdenken, die ganz elementar in so einem (Ent-) Wurf verankert sein müssten.

Ganz grundsätzlich müssen die Begriffe „Energieerzeuger“ und „Energieverbraucher“ eindeutig definiert und mit jeweiligen Rechten und/oder Pflichten ausgestattet werden. Eine weitere Kategorisierung sollte „Netzbetreiber“ und „Energielieferanten“ trennen und auseinander halten. Der Begriff Energie reicht weiter als nur Elektrizität; er soll hier so verwendet werden, damit  ein Energiekonzept gestaltet werden kann.
Dann müssen klar verständliche Begriffe gefunden werden die  Investitionsbeihilfen und Regelvergütung klar trennen. Der vorherrschende Missbrauch der Begriffe „Subvention“, oder „staatliche Förderung“ führte verbreitet zu der irrigen Annahme die Investoren in Windparks oder Solaranlagen fahren mit Steuergeldern Gewinne ein.
Mein Vorschlag zur Regelung dieser Frage sieht folgendermaßen aus: für Strom aus regenerativen Quellen gibt es grundsätzlich pro kWh eine festgelegte, an Strommarkt-preisen orientierte Vergütung. Diese kann an den durchschnittlichen Endkundenpreis gekoppelt sein und beispielsweise die Hälfte betragen. Bei 0,25 €/kWh Kundenpreis z.B. bei 0,12 €.

Um Investitionen in neue Anlagen zu steuern gibt es einen „Investitionstarif“, der für jede Energiesparte (Wasser, Wind, Solar. Biomas-se) bestimmt wird und gleich hoch bleibt. Keine Degression! Woran geschraubt werden kann ist die Dauer der Bezahlung dieses Tarifs. Entscheidend wären die Amortisa-tionszeiten.  Bekommt der Solaranlagen-betreiber beispielsweise 0,50 € pro eingespeister kWh  und bezahlt einen Anlagenpreis von 2500 € pro kWp, so hätte er im deutschen Durchschnitt der Globalstrahlung eine Amortisationszeit (incl. Kapitalverzinsung) von ca. 6 – 8 Jahren. Der gesetzliche Rahmen könnte also eine Investitionsvergütung z.B. auf 10 Jahre begrenzen. Fällt der Preis für Solarmodule deutlich, kann der Gesetzgeber ohne weiteres den Investitionstarif Zeitraum auf 9 oder 8 Jahre kürzen. Keine einzige Investiton würde dadurch infrage gestellt werden. Mit Ablauf der Investitionstarifdauer wird dann der „Regeltarif“ für EE wie oben genannt von 12 Cent fällig. 
Dieses Modell hat einige einleuchtende Vorteile: Der Gesamtaufwand für EE-Anlagen bleibt für den Stromverbraucher entscheidend geringer. Es ist nachvollziehbar, dass die Amortisation der privaten Investition gewährleistet sein muss. Für gesetzlich geregelte Gewinne oder Renditen gibt es weniger Verständnis. Klar muss aber auch der dauerhaft gewährleistete Ertrag für jede eingespeiste Kilowattstunde erkennbar bleiben.
Somit bedarf es auch keiner komplizierten Tariftabellen für verschiedene Anlagengrößen oder Eigenverbrauchsquoten.

Verkehr, zumal der an Schienen oder Strassen gebundene, beansprucht extrem viel Fläche. Gleichzeitig werden enorme Mengen Energie rein für Transport und Mobilität verbraucht. Ein langfristig angelegtes und auf den Grundlagen der Nachhaltigkeit aufgebautes Energiekonzept sollte diese Flächen unmittelbar auch für die Energie-bereitstellung nutzen. Und diese Generalplanung kann nun wirklich nicht mehr nur durch private Initiative, wie die PV-Anlage auf dem Hausdach, von statten gehen. Hier müssen Raumordnungsrichtlinien neu erstellt und Flächennutzungspläne umgearbeitet werden. Am besten bundesweit einheitlich, am besten integriert in ein Gesamt-Energie und Verkehrsgesetzgebung. In diesem Zusammenhang dürfte die sofort beginnende Umstellung auf E-Mobilität eigentlich nur noch die Frage nach Erreichen gesetzter Ausbauziele aufwerfen. Die gelungene Verknüpfung der Energiegesetzgebung mit der Verkehrsleitplanung wird zweifellos einen Wirtschaftsanstoß anregen, wie wir ihn lange nicht erlebt haben.
Die nötigen Investitionen in neue EE Anlagen können weiterhin ganz mit privatem Kapital organisiert werden. Der Gesetzgeber sollte dafür im erweiterten EEWG dem Erneuerbare Energien Wirtschaftsgesetz entsprechenden Raum geben und die Richtlinien abstecken.

Nicht mehr das Erreichen von 20 oder 30 % Erneuerbare Energien im Strommix, bis 2020 oder sonstwann muss in § 1 des neuen „EEG“ postuliert werden, sondern unmissverständlich das 100 – Prozent – Ziel!
Die Maxime lautet: Alle verbrauchte Energie wird aus regenerativen Quellen generiert.

Das EEWG regelt den Weg dahin.

Erhard Renz

EEG Denkanstöße von neuem Gastblogger

Samstag, den 14. August 2010 von Erhard Renz

Ich darf mich mal wieder über einen neuen Gastblogger freuen der sich zum Thema EEG bei mir gemeldet hat. Es ist Claus Scheuber und er arbeitet bei der soltechnics GmbH in Baienfurt dort im Marketing. Ich hab ihn schon einmal im Blog zitiert und möchte ihm heute die Möglichkeit geben seine EEG Denkanstöße darzustellen. Natürlich geht es hautsächlich um die Weiterentwicklung der Photovoltaik.

Viel Spaß dabei…

Erhard Renz

Die 2. Einmal Degression

Donnerstag, den 15. Juli 2010 von Erhard Renz

Die Politik hält des öfteren nach der Wahl nicht dass was vorher versprochen war. Daran habe zumindest ich mich inzwischen schon gewöhnt. Manchmal aber entstehen durch die Kompromisse auch die tollsten Dinge. Bei dem neuesten Kompromiss der Solarkürzung zum Beispiel gibt es die:

2. Einmal Degression  :lachtot:

Ich finde diese Bezeichnung wirklich gelungen. Sie zeigt auf, dass hier so lange an der Photovoltaikvergütung herumgebastelt wurde bis am Ende keiner mehr so recht weiß was eigentlich sein sollte. Zumindest haben wir jetzt Sicherheit bezüglich der Frage wie wird die Absenkung gerechnet. Da hatte ich ja vor einigen Tagen die Probleme der DGS aufgezeigt.

Die Zweite Einmal Degression ist allerdings bereits die dritte Einspeisereduzierung in Jahr 2010 und allein schon aus diesem Fakt eine falsche Bezeichnung. Vielleicht wäre der Begriff die ”einmal Degression ab 1.10.2010″ treffender.  

Ich weiß was ich momentan mache ist Galgenhumor der uns nicht weiterbringt. Aber der Politik ist nicht klar wie katatrophal sich dieses gewurtschtel auf unsere Tätigkeit auswirkt. Wir haben ständig Rückfragen von verunsicherten Kunden. Wir benötigen endlich ein EEG in dem die Regelungen auf längere Zeit festgelegt sind und nicht ständig von der Politik in Frage gestellt werden. Eines dieser Themen die auf uns zukommen sehe ist die Regelung für den Eigenverbrauch. Die jetzige Regelung wurde erst einmal auf den 31.12.2011 zeitlich begrenzt. Eine Regelung die aber nur für 15 Monate angeboten wird kann keine Innovation auslösen. Wer wird sich Kampagnen ausdenken, ausarbeiten und umsetzen wenn danach nicht sicher ist ob diese Regelung tatsächlich noch angewendet werden kann?

Mit drängt sich immer mehr die Befürchtung auf, dass es der jetzigen Bundesregierung ganz recht ist wenn die Solarbranche nicht mehr so erfolgreich agiert wie in den letzten Jahren.

Erhard Renz

Einspeisevergütung ab 1.10.2010 ???

Sonntag, den 11. Juli 2010 von Erhard Renz

Vorerst möchte ich dazu noch keine Stellung nehmen. Selbst der BSW hat da seine Probleme die Vergütung aus den Beschlüssen unserer allseits geliebten Bundesregierung zu ermitteln.

Der BSW rechnet 39,14 Cent Vergütung minus 13% = 34,05 Cent.

Auf seiner Homepage rechnet er nochmals 3% aus den 34,05 Cent raus und kommt auf 33,03 Cent je kWh.

In einem pdf von der Woche der Sonne wird dagegen die Vergütung ab 1.10.2010 ermittelt indem von 39,14 Cent 16% abgezogen werden und damit die allseits befürchteten 32,88 Cent sich ergeben. 

Wenn ich die Änderungen für das EEG lese:

a) In Nummer 1 wird die Angabe „15 Prozent“ durch die Wörter „12 Prozent, und wenn die Anlage nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent“ ersetzt.

Dann würde ich sagen die BSW Daten auf der Homepage interpretieren die Gesetzesänderung richtig und wir hätten dann 33,03 Cent und nicht 32,88 Cent. Was immerhin eine Besserstellung von 0,46% vermutlich werden jetzt die Investoren bis zum Jahresende strömen.

Ich bin mal gespannt wann wir wieder eine geregelte Gesetzeslage haben.

Erhard Renz

Ohne Debatte

Mittwoch, den 7. Juli 2010 von Erhard Renz

Wir leben ja in einer Demokratie und wenn ein Gesetz beschlossen wird könnte ich sicherlich erwarten, dass über dieses Gesetz im Parlament öffentlich debattiert wird. Nun haben wir erlebt, dass Norbert Röttgen am 20. Januar 2010 zum ersten mal von einem dramatischen Eingriff in die Einspeisevergütung gesprochen hat. Danach gab es viele, viele öffentliche Äußerungen von vielen Politikern und in vielen Medien. Der Umweltausschuß hörte sich sogenannte Experten an. Am 6.5.2010 gab es eine EEG Debatte bei der es auch kurioses zu berichten gab. Der Bundesrat meinte er müsste das Gesetz vom Bundesrat “verbessern” und setzte eine Arbeitsgruppe ein. Diese Arbeitsgruppe tagte nichtöffentlich und es wurde eine wundersame Gesetzesänderung geboren.

Über diesen wundersamen Vorschlag wird der Bundestag in seiner 55. Sitzung am morgigen Donnerstag den 8.7.2010 zwischen 9.00 – 22.55 Uhr beschließen. Allerdings hat diese Sitzung bereits 39 Tagesordnungspunkte die 23 Seiten Papier allein für die Tagesordnung beanspruchen. Unser Anliegen “Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetz” wird in dieser Tagesordnung allerdings “ohne Debatte” auf Seite 24 angekündigt.

Der Bundesrat hat am Freitag den 9.7.2010 um 9:30 seine 873. Sitzung und beschließt unter Tagesordnungspunkt 82 (in Worten Zweiundachtzig!) das Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren Energien-Gesetzes. Als einziger Redner wird dort Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (CDU) aus Baden Württemberg gelistete.

Ohne mich auf Details jetzt einzulassen empfinde ich diese Änderung des Gesetzes als eine Zumutung. Ich bin leider nicht in der Lage die Entscheidung der Regierungskoalition nachzuvollziehen. Mir ist nicht klar welche Partei aufgrund von welchen Fakten so entschieden hat. Ich kann auch nicht erkennen, dass diese Gesetzesänderung eine Verbesserung des EEG beinhaltet. Was ich erkennen kann ist eine dramatische Bremsung des Ausbaus der Photovoltaik.

Eine Verunsicherung der Photovoltaikbranche.
Eine Verunsicherung der Montagebetriebe.
Eine Verunsicherung der Kunden.

und dies alles ohne Debatte in unseren Parlamenten ich würde aber gerne wissen welcher Politiker aus welchem Grund wie abgestimmt hat. Da dies anscheinend der Öffentlichkeit vorenthalten wird kann ich inzwischen verstehen, dass nur noch Lobbyisten in diesem Dschungel klarkommen.
Ich komm jedenfalls damit nicht klar!

Erhard Renz

Einspeisevergütung ja – aber wieviel?

Donnerstag, den 1. Juli 2010 von Erhard Renz

Jetzt haben wir den Run hinter uns und sind in der Zeit danach angekommen. Wo stehen wir denn jetzt überhaupt? Gestern gabs noch 39,14 Cent je kWh jetzt soll es nur noch 32,88 Cent geben wenn der Bundestag sich durchsetzt. Der Bundesrat will aber maximal 35,22 Cent (max. 10 % Reduktion) beschließen. Soll der Kunde jetzt einfach kaufen und die Anlage anschließen? Wie stellt sich das unsere Politik vor? Wir brauchen eine Entscheidung!

Wenn die Photovoltaik Entscheidung genauso lange braucht wie die Wahl des Bundespräsidenten (9 Stunden) bei dreimaligem Abstimmen von 1.240 Wahlmännern/-frauen gedauert hat, dann können wir die Bude zu machen. Ich kann doch von einer Regierung erwarten, dass sie eine Gesetzesänderung intern gut vorbereitet dann der Öffentlichkeit Ihre Wünsche darlegt und dann im Parlament dieses Gesetz diskutiert und rechtzeitig bevor die neue Regelung gültig ist dieses Gesetz auch beschließt. Bei der Änderung des EEG’s läuft es allerdings ganz anders. Erst wird in der Öffentlichkeit geplaudert, dann rumgeeiert, angedacht, Experten angehört, eine Mini-Aussprache initiiert und dann in den Bundesrat geschoben. Dieser sieht wieder alles anders und setzt den Vermittlungsausschuß ein. Dieser tagt und beruft aus seinen Reihen einen Arbeitskreis der jetzt am 5.7. um 18 Uhr sich zum arbeiten trifft.

Wir und unsere Kunden genießen derzeit die Sonne und hoffen, daß sich die Damen und Herren der Politik in Richtung 35,22 Cent bewegen und nicht auf 32,88 Cent reduzieren. Mich fragen die Kollegen schon lang nicht mehr ob was beschlossen wurde. Ich glaub die haben schon die Hoffnung aufgegeben, dass wir jemals ein ordentliches Gesetz erhalten.

Da ich bisher von den Regierenden (wenn sie’s doch mal tun täten) keine Erklärung erhalten habe warum gerade 16% reduziert werden soll, vermute ich die EEG Degression wurde an das Bundestagsergebnis der FDP (14,6%) angelehnt. Dann wäre es aber auch konsequent nach langer Diskussion sich der Realität (FDP 4%) zu stellen und die 39,14 Cent auf 37,57 Cent zu reduzieren. :-)

Erhard Renz

Kosten der Photovoltaik

Dienstag, den 22. Juni 2010 von Erhard Renz

Ich hab mich ja schon mehrfach über die oberflächliche Art bei der Gesetzgebung aber auch bei den Veröffentlichungen von Kosten der Photovoltaik geäußert. Derzeit kursieren ja die Mehrkosten die durch den Ausbau der Photovoltaik in allen Variationen durch die Medien. Unter Mehrkosten verstehen diejenigen immer die Differenz des laut EEG zu zahlenden Betrages und den Kosten die an der Strombörse für Strom gezahlt werden.

Dass dieser Wert vereinfacht als Mehrkosten für die Bundesbürger definiert wird ist leider gang und gäbe entspricht aber in keinster Weise der Wahrheit. Denn natürlich beeinflußt der Photovoltaikstrom den Preis der an der Börse gehandelt wird. Wenn viel Photovoltaikstrom in der Mittagszeit produziert wird, dann senkt dies den durchschnittlichen Strompreis. Dieser Effekt (Merrit Order Effekt) ist bei der Windenergie schon lange bekannt. Bei der Photovoltaik wird dieser Effekt aber nie in die Betrachtung mit einbezogen und dies obwohl Photovoltaik immer zu Zeiten produziert in denen die Börsenpreise für Strom hoch sind. Die Präsentation von Unendlich viel Energie zeigt meines erachtens den Kostensenkenden Effekt der Erneuerbaren Energien am besten auf.

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 Aber nicht nur die Berechnung ist falsch sondern es werden meist bewußt auch die Kostensenkenden Effekte der Photovoltaik schlichtweg ignoriert. Photovoltaikstrom wird dort produziert wo er auch verbraucht wird. Es entstehen also kaum zusätzliche Kosten die beim Netztransport anfallen. Photovoltaik beeinflusst kaum das Landschaftsbild im vergleich zu Kohle-, Gas-, Atom- und Windkraftwerken. Die Lärmbelastung durch Photovoltaikkraftwerke ist nicht vorhanden. Photovoltaik belastet weder die Luft noch Wasser mit irgendwelchen Schadstoffen. Zumindest für die vermiedenen externen Kosten gibt es ebenfalls von Unendlich viel Energie eine schöne Grafik die aufzeigt allein die vermiedenen Kosten decken den Mehraufwand für Erneuerbaren Strom auf.

Erneuerbare Energien haben volkswirtschaftlich positive Effekte

Dadurch, dass Erneuerbare Energien den Import von Brennstoffen vermeiden entsteht der nächste Effekt.

Durch Erneuerbare Energien vermiedene Kosten für Brennstoffimporte

Wir vermeiden den Import von Brennstoffen. Auch hierfür findet sich bei Unendlich viel Energie eine tolle Grafik. Die Einsparungen erhöhen sich bis ins Jahr 2020 auf 50 Milliarden Euro. Ein Volkswirtschaftlicher Gewinn der nur eingefahren wird wenn wir uns endlich von fossilen Brennstoffen trennen.

Dass wir letztendlich die komplette Photovoltaik angefangen beim Modul, über die Wechselrichter bis zu den Kabeln mit deutschen Produkten errichten können zeigt die Wertschöpfung bleibt im Land. An dieser Wertschöpfung sind nochmal 19% Mehrwertstuer enthalten die dem Aufwand für Erneuerbare Energien gegenzurechnen sind. Sicherlich alles keine einfachen Rechenaufgaben aber die Rechnung nur deshalb zu vereinfachen weil man nicht bereit ist die komplexen Zusammenhänge zu beschreiben ist schlichtweg ungerecht und wird unserem Produkt der Photovoltaik der ehrlichen Energie nicht gerecht.

Erhard Renz

EEG Vergütung ohne Ende

Donnerstag, den 17. Juni 2010 von Erhard Renz

Nachdem der Bundestag seine Gesetzesvorlage an den Bundesrat gegeben hatte und dieser dem Gesetz nicht zustimmte tagte gestern der Vermittlungsausschuß. Die Pressemitteilung vom Vermittlungsausschuß läßt einen Funken Hoffnung auf eine niedrigere Degression wie im Gesetz vorgeschlagen (minus 16 Prozent) übrig. In der Ergebnisnotiz des Vermittlungsausschusses stelle ich erstaunt fest, es haben an diesem Tag zwei Sitzungen des Vermittlungsausschusses stattgefunden. Da die Sitzung für 19 Uhr angestzt war, dürften sich die Damen und Herren zum Abendessen getrennt haben um anschließend eine zweite Sitzung durchzuführen. Daraus schließe ich es gab tatsächlich Diskussion, Nachfragen und Recherche.

Leider kann ich nirgends die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe entdecken.

Jedenfalls wenn der Vermittlungsausschuß am 5.7.2010 um 18 Uhr das nächste mal tagt könnte der Bundesrat am 9.7.2010 das Thema erneut behandeln und an den Bundestag weiterleiten. Dieser könnte die Änderung des EEG dann am 12.7.2010 rückwirkend zum 1.7.2010 beschließen.

Es muss jedem klar sein, daß die Vergütung rückwirkend zum 1.7.2010 beschlossen werden kann. Da der Bundestag die Kürzung des EEG zum 1.7.2010 bereits kommuniziert hat kann niemand für sich reklamieren er hätte Vertrauensschutz. Aber die Hoffnung auf eine niedrigere EEG Kürzung, wie die 16% vom Bundesrat vorgeschlagen, die darf man haben. :-)

Erhard Renz

Vergütung bei zwei PV-Anlagen auf dem gleichen Grundstück

Dienstag, den 8. Juni 2010 von Erhard Renz

Inzwischen kommt es immer häufiger vor, dass Kunden eine zweite Photovoltaikanlage auf ihrem Grundstück wünschen. Dabei stellt sich die Frage der EEG-Vergütung für die beiden Anlagen. Die Vergütung der beiden Anlagen auf dem gleichen Grundstück beeinflußen sich nicht wenn die technische Betriebsbereitschaft (Inbetriebnahmedatum) beider Anlagen mehr als 12 Monate auseinander liegt. Dann werden beide Anlagen als eigenständige Anlagen vergütet und es wird keine Kumulierung der Leistung und eine evtl. Reduzierung der Einspeisevergütung (z.B. größer als 30 kWp) vorgenommen.

Wird allerdings für die zweite Anlage innerhalb der 12 Monats Frist die techn. Betriebsbereitschaft vorgenommen dann wird bei der Vergütung der zweiten Anlage die Leistung der ersten mit herangezogen.

In einem Beispiel möchte ich dies verdeutlichen. Wenn am 15.10.2009 die erste Photovoltaikanlage mit 17 kWp in Betrieb genommen wurde. Die zweite Photovoltaikanlage bereits am 23.2.2010 mit 20 kWp Leistung auf dem gleichen Grundstück ans Netz angeschlossen wird (technische Betriebsbereitschaft) dann wird laut EEG für die Anlage aus dem Jahr 2009 weiterhin die Vergütung in Höhe von 43,01 Cent gezahlt. Dies entspricht der kleinsten Vergütungsklasse bis 30 kWp im Jahr 2009.

Für die zweite Anlage (20 kWp Leistung) berechnet sich die Vergütung folgendermassen:
für 13 kWp werden laut EEG 39,14 Cent (Vergütung bis 30 kWp im Jahr 2010) und für die restlichen 7 kWp die 37,23 Cent (Vergütung für Anlagen größer 30 kWp bis 100 kWp im Jahr 2010) gezahlt.
Der Netzbetreiber errechnet daraus einen neuen Durchschnittwert je installiertem kWp indem er die 13 kWp mit den 39,14 Cent multipliziert = 508,82 Cent und die 7 kWp mit den 37,23 Cent multipliziert = 260,61 Cent.

Wenn man die 508,82 Cent und die 260,61 Cent addiert = 769,43 Cent und dann durch 20 kWp dividiert erhält man den Vergütungssatz für die zweite Photovoltaikanlage nämlich 38,47 Cent.

Der Vergütungssatz der zweiten Anlage wird also durch die erste Anlage auf dem gleichen Grundstück reduziert. Wer dies umgehen will muß ein Jahr und ein Tag warten bevor er die zweite Anlage auf dem gleichen Grundstück in Betrieb nimmt.

Ich hoffe die Beschreibung ist verständlich?

Im Rechtsanwaltsdeutsch würde sich das so lesen!

Gemäß § 19 Abs. 1 EEG werden die 17 KWp Anlage und die zu errichtende 20 kWp Anlage als eine Anlage zusammengefasst, wenn beide auf demselben Grundstück errichtet wurden, beide Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen, der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen des EEG in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und sie innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden sind.

Die Zusammenfassung zu einer Anlage erlangt allerdings lediglich Bedeutung im Hinblick auf § 33 EEG, wonach bei Aufdachanlagen eine abgestufte Vergütung, je nach Größenordnung zu erfolgen hat.

Für die Vergütung allein maßgeblich ist, wann die jeweilige technische Betriebsbereitschaft hergestellt ist.

Für die 17 kWp Anlage gilt demnach die Einspeisevergütung aus 2009, für die 20 kWp Anlage die Einspeisevergütung, die am Tag des Herstellens der technischen Betriebsbereitschaft gültig ist.

Erhard Renz

Was ist nach 20 Jahren?

Freitag, den 14. Mai 2010 von Erhard Renz

Nachdem mich die Bundesregierung enttäuscht hat bei der Überarbeitung des EEG habe ich mich entschlossen auf der untersten Ebene der Kommunalpolitik das nächste Fass aufzumachen. In vielen Gesprächen mit Photovoltaikanlagen Interessenten wird die Frage gestellt: “Was ist nach den 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?” Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung. Anscheinend müsste der Netzbetreiber den Strom durchleiten. Aber zu welchen Konditionen? An wen soll ich denn meinen Strom verkaufen? An Ökostromanbieter? Was ist wenn der Netzbetreiber eine “Grundgebühr” verlangt die den Verkauf unwirtschaftlich macht? Kann ich an meinen Nachbarn verkaufen?

Na ja in meiner Heimatstadt Bürstadt hat es sich gerade ergeben, dass die Strom-Konzession ab 1.1.2012 neu ausgeschrieben wurde. Das gute daran ist, neben dem jetzigen Netzbetreiber der EWR AG bewirbt sich auch die Energieried. Dies ist genau die Konstellation die ich brauche. Also habe ich den Kontakt zu den Bürstädter Pfadfindern gesucht die zusammen mit mir im Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage gebaut haben. Meine Anlage hat eine Leistung von 4,32 kWp die der Pfadfinder ca. 2 kWp. Wir haben am 10 Mai 2010 den Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden in der Stadtverordneten Versammlung angeschrieben.

Da unsere Photovoltaikanlagen “nur” bis zum 31.12.2021 die EEG Vergütung bekommen und die Stadt eine neue Stromkonzession bis 2031 vergeben will hätten wir gerne eine Aussage von den beiden Bewerbern für das Stromnetz. Wir würden gerne wissen was diese Netzbetreiber uns den örtlich ansässigen “Kraftwerksbetreibern” bieten. Wir haben ganz bewußt keinerlei Forderungen aufgestellt. Wir erwarten einfach von den beiden Bewerbern, dass sie sich schon überlegt haben wie sie mit uns umgehen. Wenn wir jetzt bei der Konzessionsvergabe nichts tun dann haben wir eine schlechte Verhandlungsbasis dem Netzbetreiber gegenüber. Er hat dann ja schließlich die Konzession bis 2031 und wir müssen in sein Netz einspeisen! Deshalb muss jetzt bei der Konzessionsvergabe schon diskutiert werden wie der Strom aus unseren Photovoltaikanlagen behandelt wird. Ich bin gespannt wie die Politik und die beiden Netzbewerber auf die Anfrage reagieren und ob ich die lokale Presse einschalten muss. :-)

Ich freue mich schon auf die Diskussion und hoffe auch hier im Blog kommen viele Anregungen!

Erhard Renz

EEG Vision zum 1.7.2010

Montag, den 10. Mai 2010 von Erhard Renz

Schön wärs wenn Politik sich um die Sorgen und Nöte der Bürger kümmern würde. Dazu gehört natürlich man hört sich mal an was diejenigen zu sagen haben. Leider hatte ich nicht das Glück zur EEG Photovoltaik Kürzung am 1.7. angehört zu werden. Ich durfte zwar oft auf Veranstaltungen reden und ich hab auch viel Zustimmung erhalten aber leider hat sich dies nicht in dem überarbeiteten Gesetz niedergeschlagen.

Aber träumen darf ich ja und im Blog darf ich auch schreiben was ich mir von der Politik gewünscht hätte. Nicht für mich sondern für die sinnvolle Weiterentwicklung der Photovoltaik. Denn dass die PV weiterentwickelt werden muss, dass ist inzwischen Konsens zwischen allen Parteien.

Als erstes hätte ich mir gewünscht, dass die Kürzung der Einspeisevergütung nicht im Winter sondern am 1.7. eines jeden Jahres vorgenommen wird. Bis heute habe ich noch kein akzeptables Argument gehört weshalb der Nachfrageboom ausgerechnet am Jahresende von der Politik ausgelöst wird. Ich erspare mir hier die erneute Aufzählung aller Vorteile eines sommerlichen Absenkungstermins.

Es wäre auch absolut notwendig eine Vergütungsklasse für “kleine” Anlagen bis 10 kWp einzuführen. Mit der 16% Reduzierung wird diese Klasse abgestraft. Es sind aber genau die Einfamilienhäuser die uns den Boom bringen. Für die Kleinanlagen muß es genau so rentabel sein wie für die Großinvestoren. Schließlich zahlen auch die vielen Verbraucher des Stroms die EEG Umlage und die energieintensiven Betriebe stehlen sich wieder einmal aus der Verantwortung. Es wäre auch sinnvoll die Kürzungen prozentual zu Staffeln. Größere Anlagen können 16% Reduktion verkraften die kleineren nicht oder nur auf Kosten der Rendite. Schließlich muß endlich mal verstanden werden, daß die Kosten der Beratung, der Anfahrt, des Gerüsts, der Planung , der Befestigungen, der Genehmigung und des Wechselrichters nicht um 16% gesenkt werden können. Die Kostensenkungen entstehen bei den Modulen und wenn tausende Module verbaut werden dann kann der Systempreis auch höher reduziert werden wie bei Anlagen bei denen nur 20 Module verbaut werden.

Weiterhin bin ich der Meinung den Fassadenbonus wieder Auferstehen zu lassen. Wer Photovoltaik in die Fassade integriert erzielt nun mal nicht die Erlöse wie auf dem Dach. Dafür steht ihm ein Bonus zu. Dieser Bonus muss nicht so fett ausfallen, daß jede Fassadenanlage zum Investorenobjekt wird. Aber der Bonus sollte ein Anreiz sein, dass sich jeder der ein größeres Bauvorhaben hat sich über die Gebäudeintegration Gedanken macht. Mehr nicht.

Eine “neue” Idee möchte ich gerne noch ins Gedankenspiel einwerfen. Genauer gesagt ist es nicht meine Idee sondern sie wurde mir von Claus Scheuber von soltechnics geflüstert. Wir könnten auch die Vergütungszeit von 20 Jahren auf 19 reduzieren. Es würde sich zwar an der kurzfristigen Belastung durch das EEG nichts ändern aber die langfristigen Zahlen wären niedriger. Die Besitzer von PV-Anlage werden im Jahr 2030 sowieso immer mehr dazu übergehen den Strom anders zu verkaufen wie über das EEG.

Ich hör jetzt aber auf zu träumen. Wo kämen wir hin wenn das EEG sinnvoll weiterentwickelt würde. Wir würden noch schneller wie von allen gewünscht zu einer 100% Versorgung mit Erneuerbaren Energien kommen. So richtig wollen scheint dies die jetzige Regierung nicht. Deshalb werde ich mich in mein Schicksal fügen und die EEG Änderungen zum 1.7.2010 der Bundesregierung akzeptieren  und Menschen weiterhin von der Sinnhaftigkeit von Photovoltaikanlagen zu überzeugen.