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Erhard Renz

Energymap

Donnerstag, den 11. März 2010 von Erhard Renz

Wieviele Photovoltaikanlagen gibt es in Deutschland? Wieviele davon stehen in Hessen und von wieviele sind davon in Darmstadt montiert? Auf solche Fragen gibt seit August 2009 www.energymap.info Auskunft.

Da diese Homepage von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) gepflegt wird, fragt man sich wo die DGS ihre Informationen herbekommt. Nun die Antwort ist einfach. Schon im EEG 2004 stand in 
§ 15 – Transparenz
[…]
(2) Netzbetreiber sind verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen nach § 14 erforderlichen Angaben bis zum 30. September des Folgejahres zu veröffentlichen.

Die DGS zapft jetzt die von den Netzbetreibern veröffentlichten Zahlen an und stellt sie in einer Datenbank zur Verfügung.

Aktuell sind 492.175 Photovoltaikanlagen in ganz Deutschland dokumentiert.

Energymap Stand März 2010

In Hessen sind es leider nur 37.485 und in Darmstadt nur 364 Photovoltaikanlagen.

Es ist also sehr einfach festzustellen welche Gemeinde hat viele Photovoltaikanlagen installiert oder wer kann nur unterdurchschnittlich viele Anlage vorzeigen.

Die Datenbank selbst ist natürlich auf die Datenqualität der Netzbetreiber angewiesen und da ist leider noch vieles im argen. Beim Start der Datenbank im August 2009 waren z.B. “nur” 18.114 Windkraftanlagen dokumentiert inzwischen sind es bereits 21.113 also fast 3.000 Windräder mehr. Dieser Zubau hat aber im letzten halben Jahr so nicht stattgefunden sondern die Netzbetreiber dokumentieren in zwischen besser.

Bei der Photovoltaik ist die Nachdokumentation nicht so gravierend. Im August 2009 waren 442.812 Photovoltaikanlagen und heute sind 492.175 PV-Anlagen dokumentiert. Es sind also knapp 50.000 Photovoltaikanlagen mehr im System drin. Das könnte stimmen. Grob gerechnet wurden in 2009 in der Bundesrepublik ca. 100.000 Photovoltaikanlagen installiert. Das sind wiederum ca. 500 Photovoltaikanlagen am Tag. Wenn wir alles zusammenrechnen installiert/verkauft Ralos knapp 5 Anlagen pro Tag.

Es wäre natürlich schön wenn wir demnächst von der DGS die Meldung bekämen die Netzbetreiber haben sauber dokumentiert und wir könnten korrekte Zahlen abrufen. Für alle wäre dies eine hervorragende Datenquelle aber bevor es so weit kommt müssen wir bei den Netzbetreibern noch dicke Bretter bohren.
Obwohl es doch eigentlich selbstverständlich sein müsste, denn für was steht es eigentlich so im Gesetz?

Erhard Renz

Einspeisevergütung 2010 neu

Donnerstag, den 4. März 2010 von Erhard Renz

Die Diskussion um die Reduzierung der Einspeisevergütung zieht sich inzwischen wie Kaugummi. Ich kann niemandem erklären warum auf diese Art und Weise eine Regierung ein Gesetz vorbereitet und irgendwann dann beschließt. Die Auswirkungen bleiben bei uns, den Firmen die direkt mit den Kunden in Kontakt sind, hängen. Wir müssen auf die Fragen der Kunden antworten. Umso trauriger ist es wenn ich seit Monaten versuche einen Aspekt der Kostenreduktion der uns Vorteile bringt in die Diskussion einzubringen ohne eine Rückmeldung der Regierung zu erhalten. 

Die Veränderung des Degressionszeitpunktes vom 31.12. auf den 30.6.

Derzeit sind unsere Monteure gezwungen im Winter bei schlechtesten Bedingungen Höchstleistungen zu bringen. Dabei gibt es kein einziges Argument den Nachfrageboom, der durch eine hohe Degression politisch ausgelöst wird, in den Winter zu legen. Der Kostenanteil der Module an den Gesamtkosten lag früher bei 80% inzwischen nur noch bei 60% es wird deshalb immer wichtiger auch die Montagekosten bei der Degression im EEG zu berücksichtigen. Dabei wäre es so einfach die vorgesehene jährliche Degression zum 1.7.2010 auch zukünftig beizubehalten. Eine Verschiebung des Degressionszeitpunktes also vom 31.12.2010 auf den 1.7.2011

Wenn von Kostendegression gesprochen wird muß auch die Kostengünstige, Qualitativ hochwertige Montage bedacht werden und die ist nur mit einer Hochsaison im Sommer möglich.

Dies habe ich jetzt erneut einigen Politikern geschildert in der Hoffnung, dass endlich auch die Belange der Montagebetriebe in die Diskussion mit aufgenommen wird. Noch ist nichts verloren der voraussichtliche Terminplan sieht derzeit folgendermaßen aus:

- 25. oder 26. März die erste Lesung im Deutschen Bundestag
- 21. April die Anhörung im federführenden Umweltausschuss
- 5. Mai beschließt der Umweltausschuss das Gesetz
- 7. Mai, findet die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag statt

Es bleibt also spannend und es gilt die Devise: Niemals Aufgeben!

Erhard Renz

Einspeisereduzierung jetzt gehts los!

Donnerstag, den 25. Februar 2010 von Erhard Renz

Jetzt hab ich mal eine Woche “Frau Merkel” gemacht und mich in die ganzen Streitereien nicht eingemischt. Allerdings war ich die ganzen Tagen in Sachen Solar aktiv. Zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es noch Infos. Aber ob es die Hessische SPD Landesvertretung im Bundestag (Montag), oder die hess. Landtagsabgeordneten Tarek al Wazir (Grüne), Alexander Bauer und Peter Stephan beide CDU (Dienstag) oder die Landräte vom Neckar Odenwaldkreis und Main Tauber Kreis (Mittwoch) waren, keiner der Politiker konnte mir erklären warum bewußt die Einspeisereduzierung auf den 31.12. gelegt wird. Im Gegenteil sagt mir jeder, daß die Sommerdegression einleuchtend wär. Bisher haben aber meine ganzen Aktionen noch keine Resonanz bei den Regierungspolitikern gefunden. Obwohl ich alle Mitglieder des Umweltausschusses angeschrieben habe. Im persönlichen Gespräch konnte mir noch niemand den Sinn erklären warum durch politische Beschlüsse die Hochsaison der Photovoltaikanlagen in den Dezember gelegt wird.

Jeder weiß, die Hochsaison des Speiseeisverkäufers sind die Sommermonate. Dies ist der Natur geschuldet.
Dass wir bisher im Dezember immer am meisten Photovoltaik installiert haben liegt an dem EEG Gesetz und dem dazugehörenden Degressionstermin 31.12. Dies ist allein der Politik geschuldet und nur die Politik kann diesen Unsinn beenden.

Wer sich für eine qualitativ hochwertige, kostengünstige und sichere Photovoltaik Installation einsetzt kann den regelmäßigen Degressionszeitpunkt nicht auf den 31.12. festlegen. Wer dies trotzdem tut widerspricht dem Ansinnen eine kostengünstige Photovoltaik zu bekommen.

Der regelmäßige Degressionszeitpunkt muß im Sommer liegen. Oder noch besser er wird aufgeteilt und zwar in vier Raten. Wenn wir eine 10% Degression auf vier Termine verteilen haben wir jeweils eine Reduktion um 2,5% die sowohl dem Kunden als auch dem Installationsbetrieb keine Schweißperlen auf die Stirn treiben.

Vorteile der Sommer Degression

Wir hatten in 2009 eine monatliche Installationsmenge von 3 MW (Januar) bis 600 MW (Dezember). Betriebswirtschaftlich sinnvoll wäre eine gleichmäßige Menge von 250 MW. Dann wären die Monteure gleichmäßig rund ums Jahr beschäftigt und damit eine Kostenreduzierung. Wir hätten Monteure die hochwertige Photovoltaikmontagen installieren und keine “Saisonarbeiter” und damit eine Qualitätsverbesserung. Die regionalen Firmen könnten ihre Kunden bedienen ohne dass die “billig Wanderarbeiter” über die Region herfallen. Den Schwerpunkt der Degression zu verteilen oder in den Sommer zu legen bedeutet längere Arbeitszeiten je Arbeitstag sind möglich. Besonders wichtig wenn ein Montagetrupp eine Anfahrt von einer Stunde hat bedeutet eine Kostenreduzierung. Im Vergleich zum Winter können an einem Tag viel größere Anlagen installiert werden eine weitere Kostenreduktion. Der “Sommer Monteur” ist produktiver wie der “Wintermonteur” und damit Kostenreduktion.
Verstetigung der Nachfrage bedeutet auch eine bessere Auslastung der Modullieferfirmen und damit Kostenreduzierung! Wenn unsere deutschen Werke gleichmäßiger produzieren können, bedeutet dies sie können größere Jahres Stückzahlen produzieren, damit werden weniger Module importiert was sich ebenfall Volkswirtschaftlich bemerkbar macht.
Wenn die 7 wöchige Schneeperiode nicht am 24.12.2009 bis 12.2.2010 sondern bereits vom 12.11.2009 bis 24.12.2009 gekommen wäre, hätten viele Installationsbetriebe schlichtweg Insolvenz anmelden können. Dann hätten viele ca. 30% Ihres Jahresumsatzes nicht gemacht. Es wären unzählige Kunden sauer oder gingen sogar gerichtlich gegen ihren Installationsbetrieb wegen “Nichterfüllung der Installation” vor. Wie die Läger der Installationsbetriebe und der Hersteller dann aussehen würden, daran möchte ich erst garnicht denken.
Eine hohe Jahresenddegression (höher wie 5%) ist eine Gefahr für jeden Installationsbetrieb.

Am Schluß möchte ich meine ursprüngliche Motivation (Dez. 2008) noch anmerken die bisher aber kaum jemanden interessiert hat. Die Sicherheit unserer Monteure. Wer eine Winterdegression (Ende 2010 erneut mehr als 10%) beschließt ist Verursacher der Jahresendralley und hat es mit zu Verantworten wenn durch winterliche Einflüsse Monteure genötigt sind auf nicht einwandfreie Dächer versuchen eine ordentliche Arbeit abzulegen.

Deshalb mein Vorschlag an die Politik sich zu überlegen ob anstelle einer 16% Reduktion und anschließend einer Jahresenddegression von über 10% folgende Degressionsprozentsätze und Termine zu beschließen.

8% Degression zum 1.7.2010
3% Degression am 1.10.2010
3% Degression am 1.1.2011
3% Degression am 1.4.2011 usw.

Für diese nachhaltige Sommerdegression werde ich bis zum Gesetzgebungsbeschluß kämpfen. Das was CDU/CSU und FDP verabredet haben ist Diskussionswürdig aber noch lange nicht beschlossen. Natürlich bin ich weiterhin auf der Suche nach den vielen Anregungen (so wie z.B. erhöhter Eigenverbrauch) das bestehende EEG zu verbessern. Ich freue mich auf viele Kommentare…

Erhard Renz

Gesamtkonzept ist gefragt kein Flickenteppich

Sonntag, den 14. Februar 2010 von Erhard Renz

Mit dem Photovoltaik Einspeisereduzierungs Startschuß am 20.1.2010 von Herrn Röttgen wurde eine Diskussion über die zukünftige Photovoltaikvergütung ausgelöst. Viele meldeten sich mit Hinweisen zu Wort wie sie sich die zukünftige Vergütung vorstellen. Es wäre an der Zeit, daß Herr Röttgen nachdem er sich schon öfters zu Wort gemeldet hat eine Zusammenfassung zu veröffentlichen.

Jede Veröffentlichung löst hier bei uns Nachfragen aus. Die aktuellen Kunden fragen nach ob es sie betrifft. Unsere Bestandskunden treibt immer wieder die Angst ob die Vergütung nicht auch bei Bestandsanlagen gestrichen werden könnte. Interessenten fragen nach ob wir noch bis April/Juni liefern könnten oder wenn nicht wie die Preise nach der Einmalabsenkung aussehen.

Momentan sieht es für die Mehrzahl unserer Kunden folgendermaßen aus.

Vergütung bisher bis zum 31.12.2009 waren 43,01 Cent.
Erhöhte Absenkung aufgrund des vereinbarten EEG auf 39,14 Cent je kWh.
Drohende Einmalabsenkung durch die CDU/CSU/FDP Regierung ab 1.6.2010 um 16 % auf 32,88 Cent je kWh.

Für die “Planmäßige” Kürzung der Einspeisevergütung zum 1.1.2011 steht uns aber auch noch ein Brocken bevor. Denn das Eckpunktepapier von H. Röttgen sieht da nochmals eine drastische Reduzierung vor.

Denn nur wenn der Korridor von 2.500 MW – 3.000 MW nicht überschritten wird bleibt es bei den bisher bekannten 9% Reduzierung. Ab 3.500 MW werden schon um 11,5% reduziert und bei 4.500 MW wären es 14 Prozent.

Der Zeitraum der für die Mengen herangezogen wird wäre der Oktober 2009 bis September 2010. Da schon einige Zahlen bekannt sind möchte ich eine “kleine Hochrechnung” durchführen.

370 MW Oktober 2009
500 MW November 2009
600 MW Dezember 2009 (geschätzt)
— MW Januar 2010 (2010 alles Schätzzahlen)
50 MW Februar 2010
600 MW März 2010
700 MW April 2010
700 MW Mai 2010
100 MW Juni 2010
200 MW July 2010
200 MW August 2010
200 MW September 2010

Die März bis Mai Zahlen wären eine Vollauslastung der Branche wobei die 700 MW je Monat durch nichts belegt ist die hab ich einfach mal angesetzt. Im Juni dürfte die Montagezahl in den Keller gehen. Für die Monate July bis September habe ich 200 MW angesetzt da ich davon ausgehe, daß diese Menge benötigt wird um die derzeitigen Mitarbeiter weiterhin beschäftigen zu können.

Mit dieser kleinen Rechnung komme ich also auf 4.220 MW was einer weiteren Reduzierung von 11,5% bedeuten würde. Wir sind aber auch nah an der 14% Reduzierung dran! Wir hätten also am Jahresende wieder den Schnäppchenboom (wenn er überhaupt darstellbar wäre?). Aus meiner Sicht ist diese Hohe Reduzierung zu diesem Zeitpunkt total überhöht.

Eine 11,5% Reduzierung ergibt eine Einspeisevergütung von 29,10 Cent. Wir hätten dann vom 31.12.2009 bis zum 1.1.2011 eine Veränderung von 43,01 auf 29,10 und damit ein Drittel weniger.

Ob damit eine hochwertige Qualität von Modulen, Wechselrichtern und Montage noch möglich ist habe ich meine Zweifel.

Warum greift Röttgen nicht den Hinweis der Bayrischen Solarinitiativen auf die 11,5% auf vier Termine zu verteilen? Am 1.1.2011 nur 3% zu Reduzieren,
am 1.4.2011 weitere 3%, am 1.7.2011 nochmals 3% und am 1.10.2011 erneut 3% ergibt ebenfalls genau die 29,10 Cent je kWh. Aber der Jahresendrun wäre weg. Ob die Branche mit der Höhe der Absenkung klar kommt wage ich allerdings zu bezweifeln aber wenigstens der Jahresendrun wäre weg.
Aber vielleicht hat Herr Röttgen ja andere Zahlen wie er auf seine Absenkungen kommt. Ich kann sein Ansinnen nicht für gutheissen. Auch wenn es bedeuten würde, daß wir 2012 eine Einspeisevergütung hätten die in der Höhe des Steckdosenpreises läge.

Erhard Renz

Zeitlicher Ablauf Kürzung der Einspeisevergütung

Freitag, den 12. Februar 2010 von Erhard Renz

Momentan schwappt die Welle von neuen Meldungen und Kommentaren zu der Reduzierung der Einspeisevergütung über uns hinweg. Jeder der mir über den Weg läuft erzählt mir welche “NEUE NACHRICHT” er gerade bekommen hat und immer wieder die Frage: “Ist das jetzt die endgültige Reduzierung?”.

Nein das ist sie nicht. Auch wenn sich CDU/CSU und FDP sich schon auf irgendetwas geeinigt haben, wir können noch was beeinflussen. Ich zeige mal auf wie ein zeitlicher Ablauf laut SPON vor drei Wochen “geplant war”:

24. Februar Kabinettsbeschluss
22. April Erste Lesung im Bundestag
21. Mai zweite und dritte Lesung im Bundestag
4. Juni Vorlag im Bundesrat

Man hätte also “Rückwirkend” die Einspeisevergütung reduzieren müssen. Den Schlamassel haben sich CDU/CSU/FDP dann doch nicht angetan. Es kann natürlich auch darüber spekuliert werden ob dies H. Röttgen nicht bewußt war und er den 1.4. nur als Verhandlungsmasse eingebracht hat. Wir lassen uns dadurch nicht einschüchtern. Auch wenn CDU/CSU/FDP den ersten Wurf inzwischen nachgearbeitet haben wir bleiben der Meinung eine Absenkung zum 1.6.2010 ist ein Monat zu früh. Die Absenkung ist bei weitem zu hoch und die Forderung nach einer zukünftigen Absenkung im Sommer wird überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.

So nicht. Wir wollen eine sinnvolle Weiterentwicklung des EEG und keine Kürzungsorgie die uns nicht weiterbringt sondern nur Arbeitsplätze kostet.

Diese Meinung werden wir auf jeder der oben genannten Gesprächsebenen einbringen. Wir die Firmen die dem Kunden die Anlage auf das Dach bauen wir wollen auch gehört werden.

Erhard Renz

In die EEG Diskussion kommt Bewegung

Dienstag, den 9. Februar 2010 von Erhard Renz

Der Vorstand der Unionsfraktion hat ein Einsehen mit der Branche und kippt den früheren Termin 1. April. Die Sonder Absenkung der Einspeisevergütung soll am 1. Juni 2010 vorgenommen werden. Allerdings denkt man daran die Absenkung nochmals zu erhöhen jetzt auf 16 Prozent.

Die Argumente und der Druck der Branche zeigen also erste Erfolge. Dies bedeutet allerdings nicht, daß wir in unserem Protest nachlassen dürfen. Momentan haben sich 6.978 Unterstützer auf der Protestseite Solar-Made-in-Germany eingetragen. Für den Anfang ist das ja schon mal was. Aber wir haben 500.000 Photovoltaikanlagen in Deutschland auf die Dächer montiert. Wo sind unsere Unterstützer? Also wer sich noch nicht eingetragen hat sollte dies sofort nachholen.

Die Bewegung die in die Diskussion gekommen ist muss genutzt werden um unsere konstruktive Weiterentwicklung des EEG mit immer mehr Bundestagsabgeordneten zu besprechen. Noch besteht die Chance etwas zu ändern. Denn bis das Gesetz in Kraft tritt sind noch einige Termine abzuarbeiten. Nehmt Kontakt mit Ihnen auf und tragt eure Argumente vor. Wir haben die besseren Argumente.

Als erstes müssen sich die Koalitionspartner CDU/CSU und FDP einigen. Danach wird dieser Vorschlag dem Kabinett (Bundesminister) vorgelegt die daraus einen Regierungsentwurf macht. Dies dürfte im März dann im Bundestag vorgelegt werden. Nach einer Abstimmung im Bundestag wird es noch dem Bundesrat vorgelegt der allerdings dieses Gesetz nur zur Kenntnis nimmt.

Dies gibt uns die Möglichkeit in allen öffentlichen Debatten uns zu Wort zu melden. Natürlich auch über die Medien Zeitung, Radio und Fernsehen. Wir haben die Mehrheit der Menschen hinter uns, deshalb ist jede Einmischung legitim.

Erhard Renz

Einladung nach Berlin

Montag, den 8. Februar 2010 von Erhard Renz

So langsam kommt Bewegung in die Diskussion und die einzelnen Parteien/Gruppierungen geben Ihre Stellungnahmen zur Einspeisereduzierungen ab. Das hätte man von der Regierungspartei auch ohne die große Öffentlichkeit haben können. Jetzt wird es für alle Seiten schwer die in alle Welt hinausposaunten Termine und Prozentsätze zu diskutieren und anschließend zu verändern.

Dass ich von der Hessen SPD im Bundestag nach Berlin als “Experte” eingeladen wurde freut mich natürlich. Am 22.2. gibt es eine Diskussionsrunde in der hessischen Landesvertretung. Damit wird aber auch klar, daß so schnell (in den nächsten Tagen) keine Entscheidung fallen kann. Denn wenn die SPD am 22.2. Experten anhört danach dann der Umweltausschuss noch tagen muss um den Tagesordnungspunkt für den Bundestag aufzuarbeiten, dann kann man sich an fünf Finger abzählen, daß der 1.4. als Änderungstermin kaum noch zur Debatte stehen dürfte.

Vor allem wenn ich mir noch die Äußerung der hessischen Umweltministerin Frau Lautenschläger anschaue, dann habe ich Hoffnung daß auch innerhalb der CDU/CSU die Erkenntnis sich durchsetzt der 1.April wäre ein Aprilscherz. So kann man mit der Solarbranche nicht umgehen. Frau Lautenschläger sagt klar die Einspeisevergütungsreduzierung müsste zwei drei Monate nach hinten verschoben werden. Da hat es doch was genützt dass Marcus letzte Woche auf der Landwirtschaftlichen Woche Südhessen Frau Lautenschläger die Problematik dieses Termins vergegenwärtigt hat.

Einen Resolution der bayrischen Solarinitiativen die sich bis ins Detail mit der Weiterentwicklung des EEG beschäftigt wurde auch veröffentlicht. Auch hier wird eine Verschiebung des Termins für nötig gehalten. Die Absenkung soll zukünftig in vier Schritten erfolgen die im 3-Monats Takt durchgezogen wird. An diesen Ansatz muß ich mich immer noch erst gewöhnen da ich ja eine Sommer-Degression gefordert habe. Zumindest “theoretisch” müsste die vierteljährliche Degression zu einem Ausgleich der Nachfrage führen. Da habe ich allerdings noch meine Zweifel. Aber diese Regelung wäre immer noch bessert wie eine riesen Reduzierung am Jahresende.

Erhard Renz

Eckpunkte des Umweltministeriums zur Photovoltaikvergütung

Montag, den 25. Januar 2010 von Erhard Renz

Offener Brief an alle im Umweltausschuss sitzenden Personen und speziell an Herrn Röttgen.

Sehr geehrter Herr Röttgen,

wenn ich mir die Eckpunkte für eine zukünftige Photovoltaikvergütung anschaue habe ich folgende Anmerkungen. Wir sollten uns tatsächlich an einem Ihrer Kernsätze orientieren:

“Wir wollen einen dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ziel einer schnellen Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit dieser neuen innovativen Energietechnologien.”

Dazu gehört auch, daß wir uns über eine kostengünstige Beratung, Planung und Montage unterhalten. Dem Geschäft der vielen Handwerkern die eine Photovoltaikanlage dem Kunden auf das Dach montieren. Wir nennen uns ja auch inzwischen Systemintegratoren. Es ist nun mal nicht so, daß man eine Photovoltaikanlage von der Stange kaufen kann. Jeder Kunde hat das Recht eine individuell passende Photovoltaikanlage auf sein Dach zu bekommen.

In der Vergangenheit waren uns bereits öfters die Hände gebunden wenn wir nicht die gewünschten/optimalen Komponenten liefern konnten. Inzwischen ist es durch die Ankündigungen der Politik seit dem Wahlkampf 2009, daß wir ständig Angebote an Kunden umplanen dürfen weil Komponenten nicht kurzfristig lieferbar sind. Eine Umplanung bedeutet erneute Kosten für Planung und Beratung des Kunden.

Was wir also brauchen ist eine verständliche Politik die uns bei der Information unserer Kunden unterstützt. Diese Politik muß langfristig orientiert und berechenbar sein.

Bei fallenden Modulpreisen werden die Beratungs, Planungs und Montagekosten immer relevanter. Es wird deshalb immer schwieriger werden die Gesamtkosten des Systems wie gewünscht zu reduzieren. Eines meiner Themen ist der Degressionszeitpunkt. Es gibt keinen vernünftigen Grund die Degression auf das Jahresende zu legen. Wenn Sie in 2010 eine einmalige Sonderabsenkung beschließen möchte ich Sie bitten die nächste Degression erst am 1.7.2011 vorzunehmen.

Dadurch ergibt sich zum 1.7.2011 eine erhöhte Nachfrage und nicht wie bisher zum Jahresende.

Vor dem 1.7. können unsere Mitarbeiter aber weitaus kostengünstiger eine Photovoltaikanlage auf das Dach montieren. Uns steht an diesen Tagen viel mehr Zeit zur Verfügung. Es ist früh hell und die Sonne geht spät unter. Damit besteht die Möglichkeit kleine Photovoltaikanlagen an einem Arbeitstag zu montieren. Wir sparen eine An- und eine Abfahrt. Unsere Monteure können viel sicherer montieren. Auf einem Sonnendach läßt sich auch schneller (Kosten!) und besser (Qualität!) montieren wie bei eiskaltem Wetter und schmierigem Untergrund.

Da die Nachfrage am Jahresende bleibt, durch Investoren die aus steuerlichen Gründen investieren, ergeben sich jährlich zwei Nachfrage Höhepunkte. Dies kommt auch den Modulherstellern entgegen die eine kontinuierliche Abnahme brauchen. Auch hier ergeben sich Kosteneffekte wenn die Module kontinuierlich direkt von der Fabrik auf das Dach kommen.

Bei den Netzbetreibern entspannt sich dann auch der Anschluß Streß am Jahresende und verteilt sich auf Sommer und Jahresende. Kurz gesagt wir bekommen in der ganzen Branche eine Verteilung der Spitzen was meines erachtens in aller Sinne sein dürfte.

Deshalb Sommerdegression statt Winterdegression.

Die kurzfristige Senkung der Einspeisevergütung halte ich für kontrproduktiv. Wir haben viele Interessenten die wir am Jahresende auf 2010 vertrösten mussten. Es liegen bei den Interessenten techn. ausgearbeitete Angebote vor. Die Interessenten wollten warten bis die 2010er Verkaufspreise bekannt sind. Jetzt wo die Preise bekannt sind haben wir das Problem kaum noch Montagekapazitäten bis zum 31.3. zu haben. Das ganze wird noch verstärkt durch die Schlechtwetter Periode die es in 2010 bei uns im Odenwald noch nicht erlaubte eine Photovoltaikanlage auf die Dächer zu montieren.

Deshalb frühester Kürzungszeitpunkt 1.7.2010

Weiterhin halte ich es für notwendig die Gewerbesteuer wie in der Windenergie auch zwischen der Gesellschaftergemeinde und der Standortgemeinde im Verhältnis 30/70 aufzuteilen. Es kann nicht sein, daß hier mit zweierlei Maaß gemessen wird.

Deshalb Gewerbesteuer Splitting

Aus unerfindlichen Gründen wurde der Zuschuß für Gebäudeintegration (Fassadenbonus) bei der letzten Änderung des EEG’s gestrichen. Da wir große Flächen an der Gebäudehülle haben sollte diese spezielle Förderung wieder aufgenommen werden. In Frankreich wird es bereits vorgelebt. Da für Gebäudeintegration eigentlich nur Neubauten in Frage kommen ist mit einem langen Atem zu rechnen. Denn von der Planung bis zur Realisierung vergeht hier einiges an Zeit. Es bedarf aber einer klaren sicheren Gesetzesregelung.

Fassadenbonus

Meine bisherige Forderung einer neuen Vergütungsklasse bis 10 kWp würde ich aufgrund der von Ihnen neu in die Diskussion eingebrachte verbesserten Eigenverbrauchsvergütung fallen lassen.

Erhard Renz

Eckpunkte der künftigen Photovoltaikvergütung im EEG

Sonntag, den 24. Januar 2010 von Erhard Renz

Endlich hat das Bundesumweltministrium seine Überlegungen veröffentlicht nach denen die Photovoltaik Vergütung gekürzt werden soll.
Natürlich möchte ich dazu ein paar Anmerkungen machen.

“Das weltweite Angebot war durch die stark ausgebauten Produktionskapazitäten größer als die Nachfrage. Das Ergebnis dieses Marktgeschehens ist ein starker Preisverfall.”

Dieser Preisverfall ist also nur durch die Menge an Produktionskapazität entstanden und durch den Wettbewerb, nicht durch effiziente Produktionsverfahren. Das führt zur Insolvenz von Firmen. Ob die kostengünstigsten Hersteller ihre Qualität auch über 20 Jahre halten können wir einfach vorausgesetzt!

“In 2009 wurden insgesamt rd. 3.000 MW Solarstromleistung installiert – das ist doppelt soviel wie in den BMU-Szenarien prognostiziert.”

Herr Röttgen wir haben heute den 24. Januar und Sie sind bis heute nicht in der Lage die genaue Zahl der installierten Photovoltaikanlagen für 2009 zu benennen. Obwohl wir jede PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur melden müssen. Meinen Sie nicht es wäre an der Zeit diese “Agentur” zu einer zeitnahen Veröffentlichung der installierten Anlagen zu bringen.

“Aufgrund des bereits eingetretenen Preisverfalls und der Kostenersparnis bei großen Stückzahlen muss dies aber zum 1. April 2010 mit einer einmaligen Absenkung der Vergütung in 2010 in Höhe von 15 % einhergehen.”

Wieso muß dies zum 1. April geschehen und bei Freilandanlagen erst zum 1.July? Hier fehlt mir die Begründung warum schon zum 1. April? Wir die Montagefirmen werden derzeit regelrecht von Anfragen überrollt. Da der Januar für die Montage wetterbedingt ausfällt bleiben uns zwei Monate für die Montage.

Zu den vorgesehenen Änderungen im EEG habe ich folgende Anmerkungen:

Flexible Marktanpassung
Hier wird so getan als ob der deutsche Zubau für die Kostenentwicklung entscheident wäre. Als Meßlatte für die weltweit agierenden Modulhersteller wäre aber eher der Weltmarkt heranzuziehen.

Einmalige Absenkung
Wie der Prozentsatz zustande gekommen ist bleibt ungeklärt. Ebenso der Termin 1.4. wird nicht erläutert nur bei den Freiflächen wird auf eine längere Planungszeit verwiesen. Aus meiner Sicht sind die 15% zu hoch und der 1.4. zu kurzfristig da er nur zu einem zweimonatigen Windhundrennen führt.

Freifläche/Ackerfläche
Die Vergütung würde von 31,94 Cent in 2009 auf 28,43 Cent Anfang 2010 auf 21,32 Cent ab 1.7. stürzen. Die 21 Cent sind niedriger wie der Endkundenpreis! Dafür die Frist 2014 aufzuheben ist geradezu zynisch. Wenn ich jeweils 2 Cent pro Jahr abziehe liegt der Vergütungspreis 2014 bei 13 Cent! Das ist weniger wie Offshore Windparks und weniger wie für Geothermie!!!

Die Änderung beim Eigenstromverbrauch gebe ich gerne zu finde ich pfiffig und bisher kannte ich diese Variante nicht. Also zum Schluß ein Lob an das Umweltministerium anscheinend denken sie doch noch mit. Aber mir fehlen die vielen Hinweise aus der Szene die unser gemeinsames Ziel kostengünstige Photovoltaikstrom möglich machen würden. Da sind viele guten Vorschläge (noch) nicht eingearbeitet. Dazu morgen mehr.

Erhard Renz

Hintergrundpapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

Donnerstag, den 14. Januar 2010 von Erhard Renz

Da wir momentan natürlich wie gebannt nach Berlin schauen und auf Infos zum Einspeisegesetz warten möchte ich mir das Hintergrundpapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZVB) anschauen.

Zum einen wird in den Medien immer nur die eine Forderung des VZVB tranpsortiert. Es gibt allerdings vier Forderungen.

1. Die 30% Reduktion
2. Zubau Prognose und Überwachung
3. Prognose Konsequenz
4. Energieintensive Unternehmen gleich behandeln

Punkt zwei und drei sind ja bereits im jetzigen EEG enthalten. Leider haben sich alle bei den Zuwachszahlen verschätzt, es muss also nur eine Anpassung dieser Parameter vorgenommen werden. Allerdings ist der Vorwurf an den BSW ungerechtfertigt denn die Mengenprognose wären eigentlich eine Aufgabe der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern. Im EEG 2004 stand bereits das dieses Anlagenregister eingerichtet werden soll. Wenn die Politik und die Energieversorger aber Ihre Arbeit nicht tun kann man dem BSW für seine zu niedrigen Prognosen nicht abstrafen. Vor allem weil der BSW nicht die Entwicklung in Spanien und daraus folgend die Preisreduzierung der Solarmodule weltweit erahnen konnte.

Ich möchte auch klar sagen, daß die 4. Forderung keine Resonanz in den Medien findet liegt daran weil dies momentan nicht in die allgemeine Hatz gegen die Photovoltaik passt. Wenn die Politik der Meinung ist, daß der einzelne zu viel an Kosten für Photovoltaik tragen muß könnte man ja diejenigen die viel Energie verbrauchen auch mehr für die Finanzierung rannehmen. Aber wie gesagt diese Forderung der VZVB liegt momentan nicht im allegemeinen Trend und wird deshalb verschwiegen. Die Forderung ist aber berechtigt.

Kommen wir zur Forderung eins der “einmaligen Reduktion der Einspeisevergütung von 30%”.

Der VZVB schreibt selbst die Preise für Module liegen zwischen 1,30 und 2,00 Euro je Watt die restlichen Kosten für Montage, Wechselrichter, Kabel, Zubehör und Netzanschluss liegen zwischen 0,80 bis 1,00 Euro. Leider nimmt der VZVB bei seiner Berechnung die Untergrenze von 2.200 Euro pro Kilowatt an. Was soll denn diese “Geiz ist Geil” Argumentation. Die gesetzliche Grundlage soll sich am niedrigsten Niveau orientieren.
Liebe Verbraucherzentrale wenn eure Beratung sich darin erschöpft den billigsten zu nehmen dann kann ich auch gleich zu den Billiganbietern gehen. Auch in der Photovoltaik hat Qualität und Leistung ihren Preis. Wer jetzt meint mit dem billigsten Angebot auch nach 20 Jahren das beste Geschäft gemacht zu haben der wird sich wundern.

Auch hier verweise ich gerne (zum x-ten mal) auf meinen ehemaligen Arbeitgeber (Daimler) der schon seit mehr als 100 Jahren mit Qualität auch höhere Preise verlangen kann. Es wäre also falsch wenn die Politik sich am billigsten orientiert weil dann in einigen Jahren sicherlich bei vielen Photovoltaikanlagen das Heulen und Zähneknirschen beginnen wird. Es gibt auch bei den Erneuerbaren Energien das Beispiel der Windenergie wo man zeitweise enorme Qualitative (Getrieb, Rotoren, Fundament) Probleme hatte. Qualität hat seinen Preis!

Deshalb finde ich es unredlich wenn der VZVB sich am “Spottpreis” orientiert. Er müsste im Sinne der Verbraucher den realistischen Qualitätspreis von 3.000 Euro bei kleinen Anlagen annehmen. Aber auch da muß ich einwenden, daß je kleiner die Anlage wird die “Einmalkosten” wie Beratung, Anfahrt, Gerüst und Planung nunmal anfallen und bezahlt werden müssen deshalb ja meine Forderung eine bis 10 kWp Klasse einzuführen.

Die Polemik des VZBV es gäbe eine “jahrelange Überförderung” ist natürlich falsch den jeder der sich mit PV beschäftigt weiß, daß diese Kostensenkungen erst aufgrund der hohen weltweiten Stückzahl in 2008 und 2009 realisiert werden konnten. Möglich waren die Kostensenkungen nur weil neue PV-Fabriken mit deutscher Technik (Achtung: Arbeitsplätze!) überall auf der Welt auch in China gebaut wurden. Wir verspielen aber unseren techn. Vorsprung in diesem Bereich wenn die weltweiten Stückzahlen einbrechen. Weltweit hohe Stückzahlen sind aber nur mit einem starken deutschen Markt möglich.

Auch der Hinweis des VZVB eine 6%igen Rendite für PV Anlagen Besitzer wäre ausreichend finde ich unverschämt solange die konventionelle Energiewirtschaft z.B. RWE eine Eigenkapitalrendite von 19,47% derzeit ausweist.
Wo bleibt da die Forderungen des VZVB?

Dünnschichtmodule in die Diskussion einzubringen ist natürlich auch Quatsch wenn wir über wertvolle Dachflächen reden. Wir sollten unsere Dächer mit Solarmodulen belegen die einen hohen Wirkungsgrad haben und Dünnschicht nur dort verwenden wo “vorbelastete Fläche vorhanden” ist. Schließlich “soll hinten” auch viel Strom in Deutschland durch Photovoltaik rauskommen!

Zum Schluß möchte ich auf den Börsenpreis von 5 Cent je kWh eingehen. Der VZVB geht zu Recht von einem steigenden Preis von 5% aus und kommt so auf einen durchschnittlichen Börsenpreis von 9 Cent in 20 Jahren. Mit der Realität hat diese Annahme nichts zu tun.

Für unser Photovoltaikkunden und auch den Verbrauchern spielt nämlich nicht der Börsenpreis sondern der Preis eine Rolle den unsere Kunden beim Energieversorger zahlen müssten. Dies sind momentan ca. 23 Cent je kWh. Dieser Preis wird natürlich auch um 5% in den nächsten 20 Jahren steigen. Oder glaubt jemand ernsthaft, daß die Netzkosten bleiben. Die Steuern werden sowieso prozentual aufgeschlagen es wird also eine Erhöhung der 23 Cent geben.

2010 – 23 Cent, 2011 – 24 Cent, 2012 – 25 Cent, 2013 – 27 Cent,
2014 – 28 Cent, 2015 – 29 Cent, 2016 – 31 Cent, 2017 – 32 Cent,
2018 – 34 Cent, 2019 – 36 Cent, 2020 – 37 Cent, 2021 – 39 Cent,
2022 – 41 Cent, 2023 – 43 Cent, 2024 – 46 Cent, 2025 – 48 Cent,
2026 – 50 Cent, 2027 – 53 Cent, 2028 – 55 Cent, 2029 – 58 Cent
und 2030 61 Cent.

Dass sind die Aussichten. Wer 2030 Strom kaufen will wird 61 Cent je kWh zahlen dürfen.

Aber unsere Kunden haben ja wenn sie 2010 eine Anlage ans Netz die Möglichkeit den Strom selbst zu verbrauchen und bekommen dann “nur noch” 22,76 Cent je kWh. Es wird für unsere Kunden also höchst attraktiv sein den Strom selbst zu verbrauchen. Für die Käufer von Strom bedeutet dies allerdings sie werden “nur” mit 22,76 Cent je kWh belastet und nicht wie VZVB berchnet mit 27 Cent je kWh. Die Inflation die ja auch erheblich sein wird (siehe Preissteigerungsliste) in 20 Jahren blendet der VZVB bei damit bei seiner Aussage 14 Milliarden aus.

Deshalb empfinde ich die Forderungen des VZVB als unseriös und nicht durchdacht an und bin mir auch sicher, daß die jetzige Bundesregierung genug betriebswirtschaftliche Fachkenntnis hat diese “Milchmädchenrechnung” zu entlarven.

Erhard Renz

Rendite bleibt laut Stiftung Warentest bei Photovoltaik in 2010 hoch!

Dienstag, den 12. Januar 2010 von Erhard Renz

Hoch ist natürlich relativ! Die Stiftung Warentest errechnet für Photovoltaikanlagen die 2010 gebaut werden eine Rendite von 7% und “In sonnigen Regionen Süddeutschlands und bei besonders günstigen Anschaffungskosten sind sogar zweistellige Renditen möglich”.

Die sieben Prozent sind keine “hohe Rendite” sondern eigentlich genau der Prozentsatz der von der Bundesregierung angestrebt wurde um den Investoren in Erneuerbaren Energien (Sonne, Wasser, Wind und Biomasse) eine angemessene Verzinsung zu gewähren. Nicht mehr und nicht weniger. Das EEG hat genau die 7% Rendite für alle Erneuerbaren Energien angestrebt. Ausgehend von einer 7%igen Rendite wurden die Einspeisevergütungen ermittelt. Deshalb gibt es z.B. für die hoch effiziente Windkraft an Land 9 Cent je Kilowattstunde und für Windkraft im Meer müssen 15 Cent je Kilowattstunde vergütet werden. Immer wird anhand der Investitionskosten eine 7%ige Rendite angestrebt.

Aus meiner früheren Tätigkeit (37 Jahre) in einem größeren Automobilkonzern (mit Stern :-) ) im Rechnungswesen kann ich behaupten bei 7% Rendite investiert kein Großkonzern.

Deshalb war klar, daß die Invetitionen für Erneuerbare Energien von den Bürgern kommen mußte und sich die Großkonzerne zurückhalten werden. Jetzt wo man plötzlich merkt, die vielen kleinen Häuslebesitzer machen es tatsächlich. Sie investieren in Ihre eigene Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. Jetzt plötzlich redet die Politik von einer über Subventionierung der Photovoltaik und beabsichtigt eine weitere Reduzierung der Einspeisevergütung durchzuführen.

Bei allem Verständnis, daß ich für eine Reduzierung bei großen Freilandanlagen hätte, die kleinen Anlagen brauchen auch zukünftig eine 7% Rendite. Es kann nicht sein, daß diejenigen Handwerksfirmen die bisher die Photovoltaik vorangebracht haben demnächst auf dem trockenen sitzen weil das Kleinanlagen Geschäft nicht mehr rentabel ist. Die logische Folge aus diesen Argumenten muß sein, daß Kleinanlagen bis 10 kWp keiner weiteren Degression zum 1.7.2010 unterzogen werden.

Mit 7% Rendite sind die Photovoltaikanlagen von Häuslebesitzer nicht über Subventioniert sondern eine angemessene Verzinsung. Schließlich reden alle von der Umgestaltung der Energieversorgung und dazu gehören Millionen kleine Photovoltaikanlagen auf den Dächern unserer Häuser. Deshalb wünsche ich allen Branchenvertretern und der Politik morgen Augenmaß bei Diskussion zur zukünftigen Photovoltaik Vergütung.

Erhard Renz

dena Chef Kohler verdreht Tatsachen

Donnerstag, den 7. Januar 2010 von Erhard Renz

“Eigentlich soll die dena mit neuen, intelligenten Ideen zukunftsweisende Ansätze fördern, um möglichst rasch nachweisbare Erfolge bei der gezielten Steigerung der Energieeffizienz und der effizienten Nutzung von regenerativen Energien zu realisieren. Sie agiert aktiv aus einer Position der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit heraus, stellt sich der öffentlichen Debatte und hat Zugang zu relevanten Marktteilnehmern sowie politischen Entscheidern. Die Bundesregierung bindet die Kompetenzen der dena in ihre Strategie für nachhaltige Entwicklung ein.”

Soweit das offizielle “Firmen Sprech” der dena. Die dena ist zu 50% im Bundesbesitz weitere 26% hält die KfW und je 8% gehören der Allianz, der Deutschen Bank und der DZ Bank.

Die Vita des Geschäftsführers der dena, H. Kohler, schwankt zwischen Atomkraft und Öko Energie. Mit seinem jetzigen Statement zum Ökostrom liegt er allerdings voll daneben. Kohler behauptet zu Zeiten hoher Ökostrom Produktion (z.B. 3.10.2009 – Wind) würde der “teure Ökostrom” von den Energiekonzernen ins Ausland “verschenkt” und je MWh noch bis zu 1.600 Euro dafür gezahlt.
“Es darf aber nicht passieren, dass unsere Verbraucher für Öko-Strom viel Geld zahlen, der Strom dann aber häufig gratis ins Ausland fließt.”

Hallo Herr Kohler, im EEG steht nur drin, daß die Erneuerbaren Energien vorrangig abgenommen werden müssen. Wenn wie am 3.10. geschehen die Windräder mit voller Leistung laufen, dann haben die Energieversorger ihre Kohle und Atomkraftwerke abzuschalten. Oder zumindest runter zu fahren. Auf jeden Fall die Produktion zu drosseln.

Der Strompreis an der Strombörse war am 3.10 um 0 -1 Uhr noch völlig normal mit 42 Euro je MWh.
Zwischen 3-4 Uhr sank der Preis erstmals auf 26 Euro je MWh.
Bis abends 22-23 Uhr schwankte der Strompreis immer auf und ab.
Um 23-24 Uhr rutschte erstmals der Strompreis ins minus (22 Euro).
Am 4.10 morgens um 2-3 Uhr wurde der Strom mit -500 Euro je MWh gehandelt. Das war der absolut niedrigste Preis.
Am frühen morgen 7-8 Uhr pendelte sich der Preis wieder im positiven Bereich ein.

Die Schlüsse die H. Kohler zieht sind deshalb falsch wenn er behauptet es wurde Öko Strom exportiert. Nein es wurden Kohlestrom und Atomstrom exportiert weil die Energieversorger nicht bereit sind ihre Kraftwerke runter zu fahren.

Es ist mir schleierhaft wie H. Kohler solch eine Falschaussage machen kann. Aus meiner Sicht ist die eine bewußte Falschaussage die vom Aufsichtsrat der dena geahndet werden müsste. Schließlich wiederspricht seine Aussagen den oben aufgefährten Zielen der dena.  Immerhin ist unser Verteidigungsminister Dr. Freiherr zu Guttenberg der Aufsichtsratsvorsitzender. Aber auch Ministerin Ilse Aigner oder unser ehemaliger Umweltminister Sigmar Gabriel könnten ihrem Geschäftsführer mal ordentlich die Leviten lesen.

Wir exportieren Drecksstrom aus Kohle und Atomkraftwerke und keinen Ökostrom und diese Entscheidung treffen die Energieversorger. Anscheind ganz bewußt!

Erhard Renz

Geschichte des EEG

Montag, den 28. Dezember 2009 von Erhard Renz

Wie geht es mit dem EEG in Deutschland weiter? Dies ist die beherrschende Diskussion der aktuellen Photovoltaiknachrichten. Zumindest werden demnächst die ersten Gespräche zwischen Politik und der Solarbranche aufgenommen.

Wer sich aber über die Zukunft unterhalten will der sollte auch die Geschichte des EEG und noch besser des Stromeinspeisegesetzes kennen. Dass zu dieser Entwicklung fast (FDP fehlt!) aus allen Parteien Charakterköpfe ihren Beitrag geleistet haben kann man dem Film “Die Geschichte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes” entnehmen.

Ich hoffe nur, daß bei den Verhandlungen 2010 ein ähnlicher Weitblick wie in der Vergangenheit bei den Entscheidern vorherrscht!

Erhard Renz

Durchschnittlich gezahlte Einspeisevergütung

Mittwoch, den 16. Dezember 2009 von Erhard Renz

Die Bundesnetzagentur hat die 2007 durchschnittlich gezahlten Einspeisevergütungen veröffentlicht. Leider habe ich diese Mitteilung nicht mitbekommen und kann deswegen erst heute die Infos weitergeben. Bereits im Juli 2009 habe ich die 2006er Zahlen kommentiert.

Die 2006er Zahlen:
gezahlte Einspeisevergütung 2006
 

Die 2007er Zahlen:
Gezahlte Einspeisevergütung 2007

In diese Durchschnittswerte laufen aus allen produzierenden Kraftwerke die tatsächlich produzierten kWh mit den tatsächlich gezahlten Vergütung ein. Da es das EEG bereits seit dem Jahr 2000 gibt, beeinflußen verschiedene Effekte den durchschnittlichen Wert. Durch die jährliche Degression ergeben sich sinkende Vergütungen für die neu installierten Anlagen. Bei der Biomasse kommt es zusätzlich auf die verschiedenen Bonusregeln an die erst seit dem EEG 2004 gezahlt werden. Natürlich spielen die Zubaumengen eine gravierende Rolle.

Die Steigerung von 0,1 Cent bei der Wasserkraft kann ich mir nur dadurch erklären, daß mehr Strom duch Kleinwasserkraftwerke produziert wurde wie im Vorjahr.

Die Steigerung von 1,29 Cent je kWh muss auf die unterschidlichen Boni zurückgeführt werden. Bis die Planer von Kraftwerken auf die veränderte Gestzgebung im EEG 2004 reagieren und bis diese Kraftwerke auf Volllast produzieren dauert natürlich. Das EEG wurde 2004 überarbeitet. Das könnte also passen.

Strom aus Klärgrubengas blieb konstant und Geothermie ebenfalls. Wobei die Geothermie von der Menge des produzierten Stroms noch immer vernachlässigt werden.

Die Windenergie reduzierte sich um 0.07 Cent je kWh was in etwa einem Prozent Peisreduktion entspricht. Damit nähert sich der durchschnittlich gezahlte Windstrom dem Preis des an der Strombörse gehandeltem Strom an.

Durch die 5%ige Degression und die hohen Installationszahlen reduziert sich natürlich für Photovoltaik die Durchschnitts Vergütung. Immerhin um 1,03 Cent je kWh ging die Vergütung nach unten. Dieser Wert müsste sich in den nächsten Jahren kontnuierlich nach unten bewegen. Denn 2010 wird ja für kleine Dachanlagen nur noch 39,14 Cent gezahlt. Dass muß ja den Schnitt drücken.

Erhard Renz

Eigenverbrauch 2010

Freitag, den 4. Dezember 2009 von Erhard Renz

Es ist mal wieder an der Zeit den Eigenverbrauch für das Jahr 2010 anzuschauen. Bei Anlagen bis 30 kWp besteht ja die Möglichkeit den selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen und ihn nicht erst in das öffentliche Netz einzuspeisen.

Wer 2010 seine Photovoltaikanlage baut und seinen Photovoltaikstrom verkauft erhält 39,14 Cent je kWh, wenn man diesen selbst erzeugten Strom auch selbst verbraucht erhält man noch 22,76 Cent je kWh.

Ab wann rechnet sich die Eigenverbrauchsregel?
Am besten ich zeige an einem Beispiel wie abgerechnet wird. Nehmen wir eine PV-Anlage die in 2010 an das Netz angeschlossen wird und 6.000 kWh Strom im ersten Jahr produziert. Davon kann der Investor 2.000 kWh im eigenen Haushalt verbrauchen. Die 4.000 kWh die an den Netzbetreiber geliefert werden, können wir aus der Betrachtung nehmen. Denn die werden “normal” an den Netzbetreiber berechnet.

4.000 kWh zu 39,14 Cent =1.565,56 Euro + 297,46 Euro MWSt. = 1.863,02 Euro

Bei den 2.000 selbst verbrauchten kWh wird es etwas komplizierter. Für diesen Photovoltaikstrom wird ja die reduzierte Vergütung erstattet.

2.000 kWh zu 22,76 Cent =455,18 Euro + 86,48 Euro MWSt. = 541,66 Euro

Allerdings sieht das Finanzamt diese Geschäft so als ob der Strom erst an den Netzbetreiber geliefert wurde und anschließend wieder in das Haus geliefert wird.
Deshalb berechnet der Netzbetreiber für 2.000 kWh Strom die Mehrwertsteuer auf die Differenz zwischen Einspeisevergütung (39,14 Cent je kWh) und Eigenverbrauch (22,76 Cent je kWh).
Da die Differenz je kWh 16,38 Cent je kWh beträgt muß die MWSt. bei 2.000 kWh aus der Summe von 327,60 Euro gerechnet werden.
Die Mehrwertsteuer aus 327,60 Euro beträgt bei 19% 62,24 Euro. Diesen Wert berechnet der Stromnetzbetreiber an den Photovoltaikanlagenbesitzer.

Übersichtlicher dargestellt bedeutet dies der Photovoltaikanlagenbesitzer erhält vom Stromnetzbetreiber
2.404,68 Euro (1.863,02 Euro + 541,66 Euro) die
383,94 Euro MWSt. muß er davon an das Finanzamt weiterleiten und
62,24 Euro bekommt er vom Stromnetzbetreiber für die “Stromlieferung” berechnet.

Er hat also 1.958,50 Euro erhalten für seine 2.000 kWh die er selbst verbraucht hat und für die 4.000 kWh die er verkauft hat.

Hätte er diese 6.000 kWh wie bisher verkauft dann bekäme er 39,14 Cent je kWh und hätte damit Einnahmen von 2.348,35 Euro müsste aber den Strom für 2.000 kWh zu 24,13 Cent (Preis 2009 – 23,2 Cent plus 4%) zukaufen was mit 482,56 Euro zu Buche schlägt.

Übersichtlich dargestellt:
2.348,35 Euro für Stromverkauf zu 39,14 Cent
482,56 Euro für Stromeinkauf
1.865,79  Euro Einnahmen und damit gegenüber der Eigenverbrauchsvariante 92,71 Euro weniger.

Natürlich kann diese Berechnung nur ein Beispiel sein. Sowohl die Höhe des Eigenverbrauchs (2.000 von 6.000 kWh) wie auch der Preis für die gekaufte kWh (24,13 Cent) wird individuell abweichen.

Diese Berechnung zeigt aber, daß der Strom Eigenverbrauch in 2010 bereits Interessanter ist wie er in 2009 war. Allerdings halte ich immer noch an meinem Ratschlag von 2009 fest und verweise auf die demnächst sowieso fälligen Smart Meter (Intelligente Zähler) die in den nächsten Jahren kommen. Der Yellow Sparzähler gehört noch nicht dazu. Wenn diese Zähler kommen muß sowieso an jedem Stromanschluß neu überlegt und installiert werden. Dann wird es sicherlich möglich sein eine kostengünstige individuelle Lösung zu finden.

Wichtig ist aber den hohen Eigenverbrauchswert (22,76 Cent je kWh) sich durch den Bau einer Photovoltaikanlage im Jahr 2010 zu sichern. Denn wenn eine Überarbeitung des EEG in 2010 erfolgt kann derzeit niemand sagen was dies für Konsequenzen hat.

(P.S.: Da ich selbst mit der Darstellung nicht zufrieden bin freue ich mich über jeden Hinweis wie man den Eigenverbrauch besser darstellen kann.)

Erhard Renz

BSW macht Angebot an die Politik

Freitag, den 20. November 2009 von Erhard Renz

Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) hat einen Vorschlag an die Politik gemacht. Ich halte es für falsch Branchenintern sich über die Höhe (Prozentsätze) der Einspeisevergütung zu “einigen” und es öffentlich über die Presse an die Politik zu geben. Da wird kein Politiker drauf reagieren sondern nur abwarten bis die entsprechende Diskussion tatsächlich geführt wird und danach sind diese Zahlen das “Minimum” was man uns abfordert. Bis dahin kann man sich nur über formelle Änderungen des EEG’s unterhalten aber nicht über die Prozentsätze.

Leider hat der BSW zum 1.7.2010 ein “halbierte” Degression und eine “normale” Degression zum 1.1.2011 angeboten. Wer hier regelmäßig im blog liest kennt meinen Wunsch die Degression zukünftig am 1.7. eines Jahres durchzuführen. Leider habe ich diesen offenen Brief nur an die Politik geschrieben. Ich muß allerdings feststellen ich hätte ihn besser innerhalb der Branche verteilt. Vermutlich werde ich dies auch noch tun.

Der BSW sollte sich mit öffentlichen Reduktionszahlen zurückhalten. Wir sollten uns mehr an den Formalien orientieren. Es wäre zu überdenken ob Freilandanlagen einer höheren Degression unterliegen sollten wie Dachanlagen. Ob es für Fassadenanlagen nicht wieder einen Bonus geben sollte. Oder ob eine “nach oben offene Mengenstaffel” berücksichtigt wird. Wie wir dem Kunden heimische Produkte schmackhaft machen können. Ob ein eigener Vergütungssatz für Anlagen bis 5 kWp eingerichtet werden soll. Das sollten wir diskutieren und nicht öffentlich Prozentsätzen in den Raum stellen.

Wir haben keine Tarifverhandlung sondern wir haben die Aufgabe den Klimawandel zu stoppen. Dazu muß ein Instrument gefunden werden das Investitionen von den Hausbesitzern auslöst. Wir müssen ständig neue Bevölkerungsgruppen animieren auf Ihre Dächer Solaranlagen zu installieren. Bisher waren wir in Deutschland damit sehr erfolgreich. Wir sollten das Instrument verfeinern und nicht nur über den Einspeisepreis diskutieren. Wer 100% Erneuerbare Energien möchte, der muß alle vorhandenen Potentiale auf unseren Dächern erschließen.

Erhard Renz

Regiosolar Konferenz

Montag, den 16. November 2009 von Erhard Renz

Manchmal bin ich ja auch noch privat in Sachen Solarenergie unterwegs. Diesmal war es die 6. Regiosolar in Erfurt an der ich Freitag und Samstag teilgenommen habe. Bei der Regiosolar treffen sich Initiativen aus dem ganzen Bundesgebiet. Am Samstag hab ich im “Welt Cafè” von Energie in Bürgerhand berichtet. Eine neue aber auch stressige Art in 5 Minuten ein Projekt vorzustellen. Da war ich richtig in meinem Element fünfmal das selbe erzählen immer vor neuem Publikum. :-)

Es gab wieder viele Vorträge, viele Bekannte und viele neue Kontakte zu sonnigen Menschen. Natürlich war ich gespannt auf die Rückmeldungen zu meinem Vorschlag die Einspeisevergütung nicht mehr am Jahresende sondern zum 1.7. vorzunehmen.
Um es vorweg zu sagen, ohne Nachfrage hat sich bei mir keiner gemeldet. Aber wenn ich nachgefragt habe waren alle sicher. Das ist ein guter Vorschlag. Es gibt keinen Grund unsere Monteure bei schlechtem Wetter auf die Dächer zu jagen.

Es wird von allen so getan, als ob wir diese Regelung schon in trockenen Tüchern hätten. Ich dagegen bin skeptisch. Schwarz auf weiß hat noch keiner der von mir angesprochenen oder angeschriebenen Entscheider sich für eine Photovoltaik Degression im Sommer ausgesprochen. Dagegen ab er auch noch nicht.

Mir ist nicht klar wen ich noch ansprechen muß damit aus dem Wunsch ein Gesetz wird. Vorerst warte ich mal ab und hoffe wenn es in die Beratungen geht die Photovoltaik Vergütung neu zu beschließen, dann werde ich die richtigen Menschen ansprechen müssen. Bis dahin werde ich auf den vielen Veranstaltungen mit sonnigen Menschen im persönlichen Gespräch weiter für die sommerliche Photovoltaik Degression werben.

Erhard Renz

EEG Überarbeitung

Freitag, den 6. November 2009 von Erhard Renz

Ich möchte nochmals die Überarbeitung des EEG’s wie von der neuen Bundesregierung gewünscht aufgreifen. Im 2009er EEG wurde ja eine Degression “mit Deckel” integriert. Diese Deckelung sollte greifen wenn entweder mehr oder weniger Photovoltaikanlagen (Leistung) installiert werden wie von der Politik und Branche vorhergesehen.

Wenn weniger wie 1.000 MW installiert worden wären, hätte sich die Degression um 1% reduziert und anstelle acht Prozent wäre die Einspeisevergütung nur um sieben Prozent verringert worden.
Umgekehrt wenn mehr als 1.500 MW installiert werden soll sich die acht Prozent Degression um 1% auf neun Prozent erhöhen. Es wird also davon ausgegangen, daß durch die bundesweite Installation von 250 MW eine Kostenreduktion bei der Herstellung und Installation von 1% erreicht werden kann.

Wenn man sich diese Formel genauer ansieht könnte ich sie auch so definieren.
Bis 1.000 MW gibt es eine Degression von 7% wenn mehr installiert wird erhöht sich die Degression um ein weiteres Prozent und dies jeweils nach weiteren 250 MW. Im EEG 2009 wurde diese Formel “nur” bis 1.500 MW weiter festgeschrieben. Wenn ich aber diese Logik auf die jetzt berechneten 2.340 MW anwenden würde, käme ich auf eine Degression von 13 %.

bis 1.000 MW – 7%
bis 1.250 MW – 8%
bis 1.500 MW – 9%
bis 1.750 MW – 10%
bis 2.000 MW – 11%
bis 2.250 MW – 12%
bis 2.500 MW – 13%
usw.

Ausgehend von diesen Überlegungen möchte ich folgendes vorschlagen:
Die Degression zum 1.1.2010 bleibt wie im EEG 2009 und mit den Zubauzahlen der Bundesnetzagentur ermittelt mit 9% (bei kleinen Photovoltaikanlagen bis 30 kWp) erhalten.
Am 31.12.2009 ermittelt die Bundesnetzagentur den tatsächlichen PV Leistungs Zubau in 2009. Nach der obigen Formel wird eine neue Degression ab 1.7.2010 ermittelt. Diese Vergütung bleibt ein Jahr lang gültig und wird zum 1.7.2011 nach einer ähnlichen (andere Werte bei der installierten Leistung!) Formel ermittelt.

Dank an die Solarthemen und dem Newsletter von Photon die unsere Idee der “Handwerkerfreundlichen Sommerdegression” aufgenommen haben. Wir stehen für eine sachdienliche Diskussion der Einspeisevergütung hier im Blog gerne bereit.

Erhard Renz

Frank Asbeck geht es mal wieder nicht schnell genug

Mittwoch, den 4. November 2009 von Erhard Renz

“Zum 1. April oder 1.Juli kommenden Jahres könnte ein weiterer Schritt kommen”.

Mit Schritt meint Frank Asbeck eine weitere Reduzierung der Einspeisevergütung um 9 beziehungsweise 11 Prozent.

“Mit der regulären Kürzung Ende 2010 kommen wir damit auf drei Stufen”

Halt Stopp Herr Asbeck dies geht mir alles ein bißchen zu schnell. Wir kriegen jetzt erst einmal eine Reduzierung der Einspeisevergütung von 43,01 Cent auf 39,14 Cent. Dann haben wir die Monate Januar bis März die stark vom Wetter abhängig sind. Ich darf an die mickrigen 3 MW erinnern die im Januar 2009 in ganz Deutschland installiert wurden. Oder die 16 MW im Februar 2009 die auch nicht zum überleben der Solarinstallateure reicht. Selbst wenn wir verkaufen/installieren könnten steht dann immer noch die Frage ob es das Wetter überhaupt zuläßt. Dann schon am 1.4.2010 die Einspeisevergütung erneut zu reduzieren halte ich für falsch.

Mit der Variante am 1.Juli 2009 eine Einspeisereduzierung von erneut 9 beziehungsweise 11 Prozent vorzunehmen kann ich mich eher anfreunden. Denn dann können wir die nächsten Monate nutzen um per Marketing neue Aufträge reinzuholen und bis zum 30.6.2010 abzuarbeiten. Wir hätten dann ab 1.7.2010 allerdings bereits eine Vergütungshöhe von 35,62 Cent je kWh bei Kleinanlagen erreicht. Im Vergleich zu der Einspeisevergütung von 2007 (46,75 Cent je kWh) sind das 24% Reduzierung.

Bei einer 24prozentigen Reduzierung auf den komplett installierten Anlagenpreis der ja auch die Wechselrichter, das Gerüst und unsere Planung/Montage beinhaltet wäre mir das erst einmal genug. Herr Asbeck mag zwar Solarmodule herstellen können aber von Verkauf, Planung, Montage einer kompleten Photovoltaikanlage hat er keine Ahnung. Diese Kenntnisse und Leistungen gehören aber auch dazu. Bevor sich Herr Asbeck mal wieder zu weit aus dem Fenster lehnt würde ich vorschlagen wir warten ab und fassen die erneute Reduzierung der Einspeisevergütung (erneut um 9% dann nur noch 32,41 Cent je kWh) für 1.7.2011 ins Auge. Damit wäre wieder einmal mein alter Vorschlag den Degressionszeitpunkt in die Mitte des Jahres zu verlegen akut.

Natürlich soll sich die Solarbranche gesprächsbereit zeigen. Aber nicht wie es von H. Asbeck angedeutet wird in einem Harakiri Akt die Arbeitsplätze der Branche aufs Spiel zu setzen. Ich frag mich sowieso warum die Solarbranche nicht nur ihre ureigensten Interessen vertritt und permanent das Wohl aller im Auge hat. Wir könnten doch zumindest fordern, daß für diese zusätzliche Einspeisereduzierung ein paar uralt Atomkraftwerke vom Netz gehen. Dann wäre auch mehr Platz für Photovoltaikstrom. Aber an die überhöhten Renditen der vier Großen AKW Besitzer, die ja auch aus dem Geldbeutel der Stromverbraucher stammen, traut sich keiner ran. Im Gegenteil denen will man mit aller Gewalt noch Geld in die Taschen stopfen.

Erhard Renz

Einspeisevergütung 2010 alles klar?

Donnerstag, den 29. Oktober 2009 von Erhard Renz

Die meist gestellte Frage momentan lautet wie hoch ist die Einspeisevergütung im Januar 2010. Leider gibt es momentan keine gesicherte Aussage wie hoch die Vergütung sein wird. Die derzeitige Gesetzeslage ist im EEG definiert.

Für Anlagen an oder auf Gebäuden wird die Degression ab 2010
bei Anlage bis 100 kWp 8 Prozent
bei größeren Anlagen 10 Prozent betragen aber:

diese beiden Prozentsätze erhöhen sich um ein Prozentpunkt sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30.9.2009 innerhalb der letzten zwölf Monate nach § 16 Abs. 2 Satz 2 registrierten Anlagen 1.500 MW übersteigt.

Laut der Bundesnetzagentur sind von Januar bis Juli in Deutschland 826 MW neu installiert worden. Allein im Juli waren es mehr als 300 MW. Wenn ich für August und September noch 600 MW dazurechne wären wir bei 1.426 MW von Januar bis September! Damit würden die 8 oder 10 Prozent Degression nicht erhöht werden.
Das EEG sagt aber “innerhalb der letzten zwölf Monate” die liegen aber in der Praxis nicht vor? Wie handelt jetzt der Gesetzgeber oder die Bundesnetzagentur. Angeblich soll im Bundesanzeiger am 30.10. die installierte Menge veröffentlicht werden. Rechtssicherheit wäre das aber immer noch nicht. Denn wie verhält sich die Politik?

Wer sich jedoch mit dem Kauf einer Photovoltaikanlage in 2010 beschäftigt dem würde ich raten mit einer um 1 % erhöhten Degression zu kalkulieren. Das wären dann 39,14 Cent je kWh bei Anlagen unter 30 kWp an oder auf Gebäuden. Wenn dann ein Prozent mehr (39,57 Cent) gezahlt wird, dann dürfte sich darüber keiner beschweren.

Im Sinne einer Planbarkeit wäre eine baldige Festlegung der Einspeisevergütung wünschenswert. Vor allem da von vielen Politikern der Koalition eine weitere Absenkung der Photovoltaikvergütung angedeutet wird. Wenn diese weitere Abstufung der Vergütung bereits zum 1.7.2010 kommt, würde dies bedeuten, daß wir Anfang 2010 entgegen den bisherigen Erfahrungen, auch am Jahresanfang mit einer erhöhten Nachfrage nach der Installation von Photovoltaikanlagen zu rechnen hätten.

Einen Eingriff der Politik bereits die Photovoltaikvergütung ab 1.1.2010 stärker wie im EEG definiert zu kürzen wäre all denen die bereits einen Auftrag für 2010 erteilt haben nicht zuzumuten.

Erhard Renz

Offener Brief wegen EEG Novellierung

Dienstag, den 27. Oktober 2009 von Erhard Renz

Heute habe ich per Mail an die Teilnehmer der Wirtschafts und Umwelt Koalitionsverhandlungen den nachfolgenden Vorschlag versendet:

Offener Brief!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verfolge Ihre Diskussionen bezüglich der Veränderungen des Einspeisegesetzes genauestens. Ich bin in der Fa. Ralos (Photovoltaik Betrieb www.ralos.de) für Öffentlichkeitsarbeit zuständig und möchte Ihnen eine Bitte mit auf den Weg geben.

Die Photovoltaikbranche erlebt seit Jahren immer zum Jahresende einen Boom an Aufträgen. In den ersten Jahren wurde dies noch erfreut zur Kenntnis genommen.
Inzwischen stellt sich die Frage ob wir mit dem Degressionsdatum zum 31.12. richtig liegen.

Eine Photovoltaikanlage wird nicht an der Haustür verkauft sondern nach der Kontaktaufnahme mit dem Interessenten wird ein vor Ort Termin vereinbart. Danach wird das Dach vermessen und ein Angebot unterbreitet. Oft holen sich die Interessenten mehrere Angebote ein und vergleichen diese. Es müssen Finanzierungsfragen und Steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Auch in dieser Phase des Entscheidungsprozesses wird der Interessent von der Photovoltaik Firma betreut.
Oft erfolgt die Auftragsvergabe erst Monate nach der ersten Kontaktaufnahme. Kurz vor der nächsten Degression wird natürlich der „Druck“ auf die Interessenten immer größer und es kommt vermehrt (zum Glück!) zu Aufträgen.

Da die Degression derzeit zum 1.1. eines Jahres erfolgt, sind die Photovoltaikfirmen am Ende des Jahres früh ausgebucht. Es können einfach nicht mehr Aufträge angenommen werden. Denn die Montagekapazität durch Fachpersonal ist der begrenzende Faktor.

Ebenfalls zum Jahresende häufen sich die Aufträge von Kunden die aus „steuerlicher Sicht“ unbedingt noch im ablaufenden Geschäftsjahr eine Photovoltaik Investition tätigen wollen (müssen!).

Dazu kommen die „normalen“ Kunden die den Prozess (Erstkontakt, Angebot, Auftrag und Montage) gleichmäßig abhandeln und dadurch unsere Auslastung gewährleisten.

Nach der Degression im Januar bis März konnten wir bisher eine Art „Entmutigung“ bei unseren Interessenten „etwas verpasst zu haben“ registrieren. Erst im April finden sich wieder Nennenswert neue Interessenten die sich eine Photovoltaikanlage wünschen und nicht der alten (höheren) Einspeisevergütung nachtrauern.

Der Auftrags Druck am Jahresende und der entspannte Markt am Jahresanfang wirkt sich natürlich auch auf die Abnahmemengen der Photovoltaik Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter, Kabel und Montagmaterial) aus. Eine vernünftige Planung kann meines Erachtens kein Montagebetrieb durchführen. Da die Zulieferindustrie (Module und Wechselrichter) ebenfalls nicht „auf Lager“ produzieren kann entstehen Unwägbarkeiten auf allen Ebenen des Lieferungsprozesses. Dies dürfte nach meiner Einschätzung auch zu höheren Preisen führen.

Es kommt allerdings noch ein weiteres Problem hinzu. Durch die Auftragsannahme sind wir verpflichtet die Photovoltaikanlage auch noch im ablaufenden Jahr fertig zu montieren. Sie können sich sicherlich vorstellen, daß bei einer unvorhergesehenen Schlechtwetterperiode die komplette Existenz eines Montagebetriebes auf der Kippe stehen kann. Immer dann wenn wir zu viele Aufträge angenommen haben. Der Kunde wird schließlich auf seine Auftragbestätigung pochen und notfalls die durch verspätete Montage entgangene erhöhte Vergütung einklagen.

Allerdings wird die Schlechtwetterperiode ja nicht zentral „von oben“ verordnet sondern der Montageverantwortliche Monteur entscheidet vor Ort. Nach einer Anfahrt (Straßenglätte) von einer Stunde stellt er fest, das Dach ist wegen Nachtfrost noch nicht begehbar. Vielleicht „wenn das Wetter besser wird“ in eins zwei Stunden kann das Dach betreten werden.
Der Kunde vor Ort möchte natürlich seine Anlage schnellstmöglich auf dem Dach sehen. Deshalb gerät der verantwortliche Monteur in eine Zwickmühle. Auf der einen Seite die Gesundheit und Sicherheit des Montagetrupps auf der anderen Seite der Kunde und die Auftragsabteilung die erwartet, daß die Anlage heute gebaut wird. Denn morgen wartet schon der nächste Kunde.

Durch die Winterzeit steht dem Montagetrupp auch nur wenig Zeit zur Verfügung. Teilweise können max. 6 Stunden an einem Tag montiert werden. Die Kälte und die wärmende Kleidung stören natürlich den Monteur an einer qualitätsmäßig hochwertigen Ausführung. Zwangsläufig mehren sich die Fälle bei denen die Monteure einen Tag länger wie geplant benötigen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch Anfahrt und Umplanung der nachfolgenden Projekte.

Bei den Energieversorgern entstehen am Jahresende ebenfalls Engpässe durch die vielen Netzanfragen und der hohen Zahl von Inbetriebnahmen von Photovoltaikanlagen. Genau in einer Zeit in der viele Mitarbeiter gerne Weihnachten feiern und einen Winterurlaub buchen würden.

Ich möchte Sie deshalb bitten die Degression bei Photovoltaikanlagen auf den 30.6. zu verlegen.

Aus unserer Sicht würde dies zur gleichmäßigen Auslastung und damit Kostenreduzierung in der gesamten Photovoltaikbranche führen.

Am Jahresende wären die Montagebetriebe durch die „normalen Kunden“ und die Aufträge der steuerlich geprägten Kunden immer noch ausgelastet. In den Monaten April, Mai und Juni gäbe es den Degressions Aufschwung durch die „drohende Degression“ am 30.6. des Jahres.

Der sommerliche Aufschwung kann von den Monteuren viel besser und vor allem sicherer abgearbeitet werden. Die Anfahrtszeiten sind sicherer zu kalkulieren, die Arbeitskleidung der Monteure ist effektiver und bei Bedarf kann dank der Helligkeit auf der Baustelle eine Photovoltaikanlage ohne weiteres fertig installiert werden. Eine weitere Anfahrt entfällt und Gerüstkosten werden minimiert.

Die Auslastung der Zulieferer wäre gleichmäßiger über das Jahr verteilt.

Aber nochmals das wichtigste Argument:

Die Montage einer Photovoltaikanlage kann im Sommer sicherer durchgeführt werden wie im Winter bei Eis und Schnee und die Gesundheit unserer Monteure steht an erster Stelle.

Wir würden uns freuen wenn Sie diese Anregung aus der Praxis bei Ihren Überlegungen berücksichtigen.

Mit sonnigen Grüßen

Erhard Renz

Erhard Renz

Einspeisevertrag mit Stromnetzbetreiber

Donnerstag, den 17. September 2009 von Erhard Renz

Eigentlich ist er ja nicht notwendig der Einspeisevertrag mit dem Stromnetzbetreiber. Aber irgendwie fühlt sich der Kunde wohler wenn er einen Vertrag mit “seinem” Strom Abnehmer in der Hand hält. Wer diesen Vertrag unterzeichnet sollte aber genau reinschauen denn oft genug stellt man sich mit Vertrag schlechter wie mit der gesetzlich geregelten Variante.

Aktuell haben wir gerade folgenden Fall erlebt. Nachdem wir dem Kunden die Anlage geliefert, montiert und an das Netz angeschlossen hatte rief er bei uns an. Unser Vertrieb hätte immer gesagt das EEG gilt für das Jahr in dem die Anlage angeschlossen wird und für 20 weitere Jahre. In seinem Vertrag mit dem Stromnetzbetreiber steht aber:

“Diese Vergütungen werden für neu in Betrieb genommene Anlagen jeweils für die Dauer von 20 Jahren ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres bezahlt”

Na dass ist aber nicht konform mit dem Gesetzestext!
Also haben wir beim Stromnetzbetreiber angerufen und mit ihm gesprochen. Es hörte sich so an als ob diese Verschlechterung der Konditionen für den Stromlieferant nicht so eng gesehen wird. Jedenfalls nach kurzer Erläuterung änderte der Stromnetzbetreiber den Vertrag auf folgenden Text ab:

“Diese Vergütungen werden für neu in Betrieb genommene Anlagen mit jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres bezahlt.”

Voller Erfolg also für unseren Kunden. Wir nehmen dem kleinen Stromnetzbetreiber ab, daß er den falschen Text nicht vorsätzlich im Vertrag hatte und hoffen natürlich, daß er allen die den alten Vertrag unterschrieben haben in zwanzig Jahren die gesetzlich garantierte Vergütung noch zahlt.
Hoffentlich hat er auch den Standardtext und nicht individuell nur für unseren Kunden diesen Text verwendet…

Es zeigt sich wieder einmal es lohnt sich Verträge in Ruhe komplett durchzulesen und bei offensichtlich falschen Inhalten auf die Richtigstellung zu pochen. Vielen Dank an unseren Kunden und den Stromnetzbetreiber für die freundliche Zusammenarbeit.

So macht es Spaß! Immer ein bißchen besser für eine bessere Zukunft. :-)

Erhard Renz

Marktprämie

Dienstag, den 18. August 2009 von Erhard Renz

Momentan geistert ein Wort durch das Sommerloch der Zeitungen.

Marktprämie

Zeitweise wird im Zusammenhang mit diesem Wort von einem abschaffen des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und sogar einer rückwirkenden Auflösung der eingegangenen Verpflichtungen durch das EEG geredet. Da ich mit dem Wort “Marktprämie” nix anfangen konnte hab ich mich auf die Google Suche gemacht. Die erste Erwähnung habe ich bei der CDU/CSU Bundestagsfraktions Homepage gefunden. Bereits am 21.2.2008 hat Dr. Joachim Pfeiffer in einer Bundestagsrede zur EEG Novelle die “Marktprämie” erwähnt.

“Zur Frage der Marktintegration. Dazu werden wir konkret vorschlagen, mit einem sogenannten Marktprämienmodell die Direktvermarktung des Stromes aus erneuerbarer Energie zu verbessern. Das beste Kombikraftwerk ist – darüber haben viele Kollegen eben schon gesprochen – der Markt, der mit seinen kreativen Suchprozessen Mittel und Wege findet, die erneuerbaren Energien untereinander oder auch die erneuerbaren mit fossilen Energien so zu kombinieren, dass im Strombereich Fahrplanlieferungen möglich sind und Regelenergie und Ausgleichsenergie zur Verfügung gestellt werden können”.

Am 5.5.2008 taucht die Marktprämie nochmals in einer Pressemitteilung auf und fast genau ein Jahr später wird erneut in einer Pressemitteilung der CDU/CSU das scheitern der Marktprämie verkündet.

Leider ist es mir nicht gelungen den Inhalt der Marktprämie zu ergründen. Um die Marktprämie aber beurteilen zu können benötigen wir Inhalte. Prämienmodell hört sich schon mal gut an.

Ich interpretiere dies so: Wer dann Strom produziert wenn er von den Verbrauchern auch in großen Mengen angefordert wird der wird “prämiert”.
Lastgang und Anteil Photovoltaik

Der Lastgang der Verbraucher ist in dieser Grafik dargestellt. Photovoltaik produziert immer dann wenn viel Strom von den Verbrauchern abgerufen wird. Photovoltaikstrom kappt also die Verbrauchsspitzen. In der Grafik sind z.B. die 40 GW Photovoltaikstrom eingezeichnet die der Bundesverband Erneuerbare Energien bis 2020 prognostiziert hat. Die Verbrauchsspitzen werden gekappt und von der Mittagszeit in den späten abend/nachmittag verschoben. Es werden damit weniger Kraftwerke benötigt die Rohstoffe verbrennen.
Wenn die CDU/CSU der PV deshalb eine Prämie zahlen will dann ist das in Ordnung. Sie könnte aber auch meinen, daß man der Biomasse ein Prämie zahlt wenn sie die neu entstandene Verbrauchsspitze (nach Sonnenuntergang) abfedert. Dies könnte so funktionieren, daß tagsüber die Biogasanlagen keinen Strom produzieren sondern nur zu Zeiten in denen die neue Spitzenlast entsteht. Das wäre natürlich eine Marktprämie wert.

Aber all dies sind nur meine Überlegungen. Leider habe ich das Marktprämienmodell von Dr. Pfeiffer noch nicht gefunden. Es wäre schön wenn CDU/CSU vor der Wahl erklärten mit welcher Prämie der Ausbau der Erneuerbaren Energien “vielleicht sogar auf 35%” ausgebaut werden könnte.

Erhard Renz

Direktvermarktung nach § 17 EEG

Montag, den 17. August 2009 von Erhard Renz

Im EEG 2009 wurde im § 17 die Möglichkeit geschaffen den Strom aus EEG Kraftwerken monatlich im voraus anderweitig zu vermarkten. Der Kraftwerksbesitzer muß im voraus dem Netzbetreiber anzeigen, daß er den Strom gedenkt einen kompletten Monat lang direkt zu vermarkten. Damit verfällt für diesen Monat der Anspruch auf die EEG Vergütung.

Inzwischen habe ich eine Statistik gefunden die zeigt, es wird ein bißchen damit rumgespielt richtig gemacht wird es noch nicht.

Direktvermarktung von EEG Strom

Erkennbar sind die konstanten Werte bei der Wasserkraft die ziemlich konstant in der Größenordnung 30 MW Strom direkt vermarkten.
Bei Gasen scheint sich die Direktvermarktung in der Praxis nicht zu rechnen sonst würde es die permanente Reduzierung von 50 MW auf 1 MW nicht geben.
Bei der Biomasse haben anscheinend auch einige Kraftwerke probiert und am Schluß festgestellt es rechnet sich nicht. Die Spalte Geothermie und Offshore kann man getrost erst einmal vergessen diese Kraftwerke sind noch an einer Hand abzuzählen.
Die Windräder an Land (onshore) scheinen sich auch nicht so recht zu rentieren im Direktvertrieb. Jedenfalls ist keine eindeutige Tendenz zu erkennen.
Dass es tatsächlich schon Experimente bei der Photovoltaik gibt hätte ich mir nicht vorgestellt. Schließlich erhält die PV die höchste Einspeisevergütung von allen und trotzdem haben es einige probiert! Allerdings nur im kW Bereich. Der höchste Wert lag auch bei 70 kWp.

Auf jeden Fall bin ich gespannt wie sich die Direktvermarktung entwickelt. Ich werde mal öfter bei den Übertragungsnetzbetreibern vorbeischauen.

Erhard Renz

Bundesnetzagentur

Dienstag, den 28. Juli 2009 von Erhard Renz

Die Zeit vergeht wie im Flug und die ersten Fragen bezüglich der Einspeisevergütung 2010 werden gestellt. Im Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) wurde folgendes für 2010 vereinbart:

“Der Prozentsatz, um den die Vergütung und Boni jährlich sinken, beträgt für Strom aus solarer Strahlungsenergie aus Anlagen nach § 32 im Jahr 2010: 10,0 Prozent,

- erhöhen sich um 1,0 Prozentpunkte, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30. September des Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate nach § 16 Abs. 2 Satz 2 registrierten Anlagen im Jahr 2009: 1.500 Megawatt übersteigt.

- verringern sich um 1,0 Prozentpunkte, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30. September des Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate nach § 16 Abs. 2 Satz 2 registrierten Anlagen im Jahr 2009: 1.100 Megawatt unterschreitet.”

Kurz zusammengefasst es könnte eine 9%, 10% oder 11%ige Reduktion der Einspeisevergütung geben. Entscheidend soll die bis einschließlich September 2009 neu installierte Photovoltaikleistung sein. Zuständig für das zählen der Anlagen ist die Bundesnetzagentur. Seit Januar diesen Jahres müssen wir jede neue Anlage an diese Agentur schriftlich melden.

Bisher hat die Bundesnetzagentur nur Zahlen bis einschließlich April 2009 veröffentlicht. In dieser Veröffentlichung wurden allerdings nur die Anzahl der neu installierten Photovoltaikanlagen genannt.

Jan.             375 PV-Anlagen
Feb.   ca. 1.600 PV-Anlagen
März  ca. 4.000 PV-Anlagen
April  ca. 8.000 PV-Anlagen

Nach Anfrage von der Zeitschrift Photon bereitet die Bundesnetzagentur “eine Auswertung der erhobenen Daten nach verschiedenen Kriterien” vor.

In Zeiten von Excel ist es doch verwunderlich, daß im Juli die für den Monat April erhobenen Daten nur “ungefähr” vorliegen und dann auch noch nicht aussagefähig. Die Branche und der Endkunde brauchen aber einen Anhaltspunkt. Werden die Unter- oder die Obergrenze überschritten?
Schließlich ist es ein Unterschied, ob unsere Kunden bei den kleinen Anlagen bei denen bisher 43,01 Cent je Kilowattstunde ausgezahlt wurden in 2010 noch 39,14 Cent oder aber nur 38,28 Cent erhalten.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ja interessante Statistiken. Nur wir brauchen diese Zahlen schneller, nichts ist in der Photovoltaik langweiliger als eine Jahresstatistik aus dem Jahr 2006!!!