ralos solarevolution
Impressum   
ralosBlog - Die sonnige Seite vom Leben   

Kurzfassung Einspeisevergütung Photovoltaik

Ich möchte vom gestrigen Blogeintrag die drei Anregungen zur Photovoltaik Einspesevergütung in Kurzform darstellen.

1. Einführung einer Kleinanlagen Klasse bis 10 kWp

2. Sommerdegression

3. offener Mengendeckel

Begründungen:

1. Die derzeitige Klasse bis 30 kWp beinhaltet vom Einfamilienhaus bis zur Scheune eine große Spanne von Photovoltaikanlagen. Während beim Einfamilienhaus nur 50 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen sind es bei den 30 kWp Anlagen bis zu 300 Quadratmeter. Der Aufwand bei den “Extremen” Einfamilienhaus mit 5 kWp und der Scheune mit 30 kWp sind von der Beratung, Planung, Angebot, Fahrtkosten und Gerüstkosten gleich. Nur die Installationskosten und die Module sind “Größenabhängig”. Diese unterschiedlichen Aufwendungen führen durch die identische Einspeisevergütung zu gravierend unterschiedlichen Renditen. Deshalb der Vorschlag eine “Kleinanlagen-Einspeisevergütung” bis 10 kWp zu schaffen und diese Einspeisevergütung am 1.7.2010 nicht zu reduzieren das heißt bei 39,14 Cent zu belassen.
Genau die Photovoltaikanlagen bis 10 kWp werden auf den Häusern installiert in denen der Strom auch verbraucht wird. Es wäre ein fataler Fehler wenn wir diese Interessenten verlieren würden nur weil ausgerechnet bei Kleinanlagen sich eine Photovoltaikanlage nicht mehr rechnen würde.

2. Die Sommerdegression führt zu einem Installations Boom im Mai und Juni eines Jahres. Die Installations Situation am Jahresende wird entspannt. Im Sommer kann selbst bei hoher Nachfrage flexibel reagiert werden. Eine “kleine” Photovoltaikanlage kann “in einem Tag” installiert werden. Selbst wenn die Monteure mal Ausnahmsweise 10 Stunden montieren müssen. Dadurch werden Anfahrtskosten vermieden. Die Montagebedingungen sind weitaus besser wie im Winter. Dadurch kann eine sichere, kostengünstigere und qualitativ hochwertigere Photovoltaikanlage installiert werden.

3. Der offener Mengendeckel war ja bereits im alten EEG in Ansätzen zu erkennen. Allerdings nur für installierte Mengen bis 1.000 MW, bis 1.500 MW und darüber. Der vorgeschlagene offene Mengendeckel führt einfach die Idee nach oben weiter. Bei der bisherigen Abstufung ist man davon ausgegangen, daß durch die Installation von 500 MW die Kosten um 1% reduziert werden können. Diese Kostenreduzierung gilt natürlich auch dann wenn mehr als 1.500 MW installiert würden. Deshalb wäre es konsequent je 500 MW installierten Photovoltaikanlagen je 1% der Einspeisevergütung zu reduzieren.

Einen Kommentar schreiben